Auffahrunfall/Versicherungszuständigkeit

Diskutiere Auffahrunfall/Versicherungszuständigkeit im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Moin, ich hab da mal ´ne Frage. Ich bin gestern mit dem Auto von der Autobahn abgefahren. Hinter mir fuhr ein weiterer PKW (nagelneuer...
Torfschiffer

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Moin,

ich hab da mal ´ne Frage.

Ich bin gestern mit dem Auto von der Autobahn abgefahren. Hinter mir fuhr ein weiterer PKW (nagelneuer Passat-Variant). Geschwindigkeit von uns beiden ca. 40 - 60 km/h.

Von hinten kam ein 3. PKW mit sehr hoher Geschwindigkeit und knallte in den Passat und schob diesen auf mein Auto.

Welche Versicherung ist zusatändig für meinen Schaden? Die des Verursachers, oder die des Passatfahrers (wegen zu geringem Sicherheitsabstand)?

Ich habe von zwei Versicheungen (HUK und WGV) Unterschiedliche Aussagen bekommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

P.S. Fazit des Unfalls: Kein Personenschaden, die beiden anderen PKW je Totalschaden, mein Auto wird wohl zu retten sein.
 
AMGaida

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Ich würde mich an die Versicherung des Passat-Fahrers halten. Wenn der 3. Wagen als Unfallverursacher fest steht, dann wird sich die Passat-Versicherung schon mit der anderen Versicherung einigen.
 
Torfschiffer

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Naja ... solange die zahlt, soll mir das Recht sein. Ich befürchte nur ein wenig, dass sich eine auf die andere berufen könnte und Finn hat die berühmte Pappnase auf. :mad:

Schau´n mer mal...
 
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Freelander

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AMGaida schrieb:
Ich würde mich an die Versicherung des Passat-Fahrers halten. Wenn der 3. Wagen als Unfallverursacher fest steht, dann wird sich die Passat-Versicherung schon mit der anderen Versicherung einigen.
Das sehe ich genauso, der Passat Fahrer hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und dadurch den Schaden verursacht. Ist dennoch eine wilde Rennerei und viel zuviel Ärger, den keiner braucht.
Ich würde dennoch vorher mal bei beiden Versicherungen nachfragen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Grüße Claus
 
billy

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Ich habe 1987 einen VW Polo in einen Mercedes 190 E geschoben. Ich durfte für beide Schäden aufkommen. Der Polo war ein Totalschaden für 1.000 DM. Der Mercedes hatte ein kaputtes Heck für 3.000 DM. Zum Glück wurde niemand verletzt. Wenn sich die Rechtslage seitdem nicht mehr geändert haben sollte, zahlt der, der den Unfall verursacht hat. Bei Massenkarambolagen z.B. bei Nebel auf der BAB sieht das wohl anders aus, da dort meist kein Unfallverursacher ermittelt werden kann.

Im Zweifelsfall würde ich mir - dank Rechtsschutzversicherung - einen Rechtsanwalt nehmen.
 
der_Jake

der_Jake

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Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten die ganze Sache Deinem Anwalt zu übergeben. Mit einer gegnerischen Versicherung sich rumzuschlagen ist schon nervig - bei zweien wird man dulle.......
 
AMGaida

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billy schrieb:
Im Zweifelsfall würde ich mir - dank Rechtsschutzversicherung - einen Rechtsanwalt nehmen.
Das möchte ich noch um das Detail ergänzen, dass ich mir in jedem Fall einen Anwalt nehmen würde. Du hast so oder so nicht Schuld an der Sache und um eine vernünftige Abwicklung in kürzestmöglicher Zeit zu gewährleisten, würde ich das einem Profi übergeben.

Habe ich bei meinem letzten Unfall auch gemacht, als der Verursacher anfing, die Tatsachen zu verdrehen und natürlich hat der Anwalt seine Gebühren gleich mit von der Versicherung eingefordert. Du hast in jedem Fall damit nix am Hut, wenn sich die Sachlage wie oben erläutert darstellt.
 
AndyG

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Finn schrieb:
Welche Versicherung ist zusatändig für meinen Schaden? Die des Verursachers, oder die des Passatfahrers (wegen zu geringem Sicherheitsabstand)?
Moin Finn! Zuständig für Dich ist die Versicherung des Verursachers, die sich gegebenenfalls einen Anteil bei der Verisicherung des Passatfahrers wegen dessen Mitschuld wiederholt. Geh zum Anwalt Deines Vertrauens. Der kann Dir dann auch raten, wie Du wegen eines Ersatzwagens, Nutzungsentschädigung etc. weiter vorgehen musst.
 
Ketzer

Ketzer

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R 1150 GS was sonst ;-)))
Ich kann mich aus leidvoller Erfahrung nur Jake anschliessen!
Nimm dir einen Advocaten der sich damit auskennt!!!
Spart Geld und Zeit;)

bis dann Ketzer
 
G

GSWerner

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Hallo Finn!

Wenn`s bei dir nur einmal gekracht hat, sind beide nachfolgenden Fahrzeuge dir im Formatinsflug hinten `reingerauscht (folglich ist der Letzte dem Zweiten zuerst aufgefahren und alleine Schuld).

Wenn`s bei dir zweimal gekracht hat, ist zuerst der Passat auf dich drauf und dann der Letzte ihm hinten rein (folglich zahlt der Zweite deinen - und der Letzte den Passat-Schaden).

Aber frag lieber einen Anwalt.
 
Mikele

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Ich sage auch: In jedem Fall Anwalt - aber nimm nicht den Erstbesten! Was da für Pfeifen rumrennen, geht auf keine Kuhhaut...
 
Torfschiffer

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Also...

... ich hab´ inzwischen einiges erfahren, wie es wohl ist/sein soll:

Wenn beide Fahrzeuge stehen, ist der dritte Schuld - eindeutig!
Wenn allerdings beide Fahrzeuge fahren (wie bei uns), ist es sehr wahrscheinlich, dass der mittlere wegen fehlendem Sicherheitsabstand zumindest eine Teilschuld bekommt oder für meinen Schaden aufkommen darf.

Nachdem ich gestern noch beim Gutachter war, und mein Schden eine Gradwanderung zum wirtsch. Totalschaden ist, habe ich heute einen Termin beim Anwalt.

Vielen Dank für eure Tipps!!! Ich halte Euch auf dem laufenden! :)

@ GS-Werner: Wie im ersten Beitrag schon geschrieben, hat´s bei mir nur einmal gekracht. Der dritte PKW ist auf den zweiten geknallt und hat diesen dann auf mich geschoben.
 
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Tuareg

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Hallo zusammen !

Kann beim Unfall, egal welcher Art, auch nur empfehlen einen guten Anwalt einzuschalten.
Man selber gerät u.U. zwischen die Mühlen und Unfallberichte auszufüllen kann Stolpersteine beinhalten.

Gruß
 
Kroete

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Da freut man sich mal nicht mit dem Moped unterwegs gewesen zu sein.
 
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Auffahrunfall/Versicherungszuständigkeit

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