Beleuchtung an Motorrad Bekleidung

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Framic

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Die Diskussion gibt es schon seit 1979;
damals hatte Robert Redford noch keinen Motorradführerschein und deshalb
hieß der Film dann der elektrische REITER :bounce:
 
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Ardito

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Also hier in Berlin ist aktiv leuchtende Bekleidung auf dem Bike schon fast die Regel. Helme blinken und blunken vorne und hinten, LED-Leuchtwesten und grelle Stirnlampen machen die Nacht zum Tag. Also von Grauzone würde ich da nicht mehr reden.
 
Eckart

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hier in Berlin ist aktiv leuchtende Bekleidung auf dem Bike schon fast die Regel. Helme blinken und blunken vorne und hinten, LED-Leuchtwesten und grelle Stirnlampen machen die Nacht zum Tag.
Nicht dass hier ein falscher Eindruck bei Auswärtigen entsteht:
Auf dem Motorrad - und danach wurde eingangs gefragt - ist sowas auch hier die große Ausnahme.
Ansonsten ist Bike ja ein mehrdeutiger Begriff. Auf dem Fahrrad sieht man das durchaus öfter, fast die Regel ist aber etwas Anderes. Es sind nur einzelne, gefühlt sind es aber viele, denn die fallen mehr auf - aber darum geht es ja gerade.

Eckart
 
Classic Sport CS

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Es ist völlig egal, ob Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger alle sind Verkehrsteilnehmer und es bleibt Bekleidung, diese wird nicht in der StVO geregelt.
Jedenfalls noch nicht, wenn der Gesetzgeber Handlungsbedarf sieht wird er handeln, wenn es auch erst in Jahren ist.
 
Theo.Turnschuh

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Also hier in Berlin ist aktiv leuchtende Bekleidung auf dem Bike schon fast die Regel. Helme blinken und blunken vorne und hinten, LED-Leuchtwesten und grelle Stirnlampen machen die Nacht zum Tag. Also von Grauzone würde ich da nicht mehr reden.
Meinst Du den CSD? Ansonsten habe ich in Berlin so etwas noch nicht gesehen.
 
*Topas*

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2013 gab es das schon
 
Ralsch

Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
da hätte ich Zweifel, der StVO unterliegen alle Biker.
Ja - aber.
Klar - §1 - anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr auf den Sack gehen als nötig, also z.B. blendende Scheinwerfer, aber hier geht es ja um gesehen werden - und das nicht als Gegenstand der StVZO am Fahrzeug montiert sondern als Teil der "Mode", also quasi den textilen Weihnachtsbaum...
Eine blaue Rundumleuchte am Helm, oder zwei chinesische 50 Watt-LEDs an den Armen wird sicherlich keine Rennleitung akzeptieren, ob Grauzohne oder nicht, aber eine kleine LED? 2 kleine LEDs? Blinkend? Lichtschlauch? Da ist man dann schnell wieder in der grauen Tempo 30 Zone.
Ich denke in der Stadt bringt so etwas auch den größten Vorteil um sich gegen die ganze Lichtverschmutzung zu behaupten - oder eben um sich beim CSD einen Partner zu ködern, aber das ist eine ganz andere Geschichte....
Ich gehe mal davon aus dass kaum ein SchuPo jemanden wegen dezenten Sichtbarkeitsverbesserern gleich ins Verlies wirft.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Ja - aber.
Klar - §1 - anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr auf den Sack gehen als nötig, also z.B. blendende Scheinwerfer, aber hier geht es ja um gesehen werden - und das nicht als Gegenstand der StVZO am Fahrzeug montiert sondern als Teil der "Mode", also quasi den textilen Weihnachtsbaum...
Eine blaue Rundumleuchte am Helm, oder zwei chinesische 50 Watt-LEDs an den Armen wird sicherlich keine Rennleitung akzeptieren, ob Grauzohne oder nicht, aber eine kleine LED? 2 kleine LEDs? Blinkend? Lichtschlauch? Da ist man dann schnell wieder in der grauen Tempo 30 Zone.
Ich denke in der Stadt bringt so etwas auch den größten Vorteil um sich gegen die ganze Lichtverschmutzung zu behaupten - oder eben um sich beim CSD einen Partner zu ködern, aber das ist eine ganz andere Geschichte....
Ich gehe mal davon aus dass kaum ein SchuPo jemanden wegen dezenten Sichtbarkeitsverbesserern gleich ins Verlies wirft.

Die Bekleidung könnte die Polizei nicht mit Begründungen aus der STVO/STVZO bemängeln, da diese dort gar nicht geregelt ist. Das sagen ja auch bereits die Namen beider Verordnungen.
ABER es gibt immer noch den Begriff einer allgemeinen Gefahr, welchen die Polizei nutzen und mit Befugnissen aus ihren Polizeigesetzen "abwehren" könnte. Das könnte zum Beispiel die Untersagung der Weiterfahrt mit der blinkenden/ leuchtenden ... (was auch immer) Jacke sein.
 
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Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Leider falsch.

"Verkehrsteilnehmer sind dabei im Straßenverkehr Personen, die Flächen nutzen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf den Benutzungswillen kommt es dabei nicht an. Es ist somit auch die versehentliche Verkehrsteilnahme möglich.

Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z. B. dem Fahrer ins Lenkrad greift. Auch Reiter und Tierführer sind Verkehrsteilnehmer.

Fahrzeugführer ist derjenige, der die maschinellen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient und dieses in Bewegung setzt.

Weitere Beispiele für Verkehrsteilnahme: Skateboard-Fahrer; Bauarbeiter, der eine Schubkarre auf der Straße schiebt; Lokomotivführer; Baggerführer, der ein Loch auf der Straße aushebt; Schieben eines Motorrades; Anrollenlassen eines Kraftfahrzeuges, um es zu starten.

Jeder Teilnehmer am Verkehr ist an die im jeweiligen Staat gültigen Verkehrsregeln und -gesetze gebunden, in Deutschland u. a. an die Straßenverkehrs-Ordnung. Dabei ist der elementare Grundsatz der der gegenseitigen Rücksichtnahme."


Also jeder, der im Bereich der StVO rumstolpert, kann auch in deren Geltungsbereich für Verstöße belangt werden.
In dem Fall z.B. für Blendungen, (vorsätzliche) Verwirrung, was auch immer.
Das Ganze natürlich stark auslegungsbedürftig da eben nicht festgelegt ist ob man an den Klamotten einen Grünen LED-Blitzer am Ärmel haben darf.
Im Zweifel, wenn das DIng einen Blendet und der in den Graben fährt, fällt das aber unter "Eingriff in den Straßenverkehr" und Ahnung auch im Rahmen der StVO.
Selbiges gilt übrigens auch für nicht fliegende Luftverkehrs-Rowdies die per Laserpointer oder Lenkdrachen den Flugverkehr gefährden. Trotzdem wird der Verursacher i.S.d. Luftrechts abgewatscht - dafür benötigt dieser keinen Pilotenschein.....
 
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Theo.Turnschuh

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Leider falsch.

"Verkehrsteilnehmer sind dabei im Straßenverkehr Personen, die Flächen nutzen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf den Benutzungswillen kommt es dabei nicht an. Es ist somit auch die versehentliche Verkehrsteilnahme möglich.

Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z. B. dem Fahrer ins Lenkrad greift. Auch Reiter und Tierführer sind Verkehrsteilnehmer.

Fahrzeugführer ist derjenige, der die maschinellen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient und dieses in Bewegung setzt.

Weitere Beispiele für Verkehrsteilnahme: Skateboard-Fahrer; Bauarbeiter, der eine Schubkarre auf der Straße schiebt; Lokomotivführer; Baggerführer, der ein Loch auf der Straße aushebt; Schieben eines Motorrades; Anrollenlassen eines Kraftfahrzeuges, um es zu starten.

Jeder Teilnehmer am Verkehr ist an die im jeweiligen Staat gültigen Verkehrsregeln und -gesetze gebunden, in Deutschland u. a. an die Straßenverkehrs-Ordnung. Dabei ist der elementare Grundsatz der der gegenseitigen Rücksichtnahme."


Also jeder, der im Bereich der StVO rumstolpert, kann auch in deren Geltungsbereich für Verstöße belangt werden.
In dem Fall z.B. für Blendungen, (vorsätzliche) Verwirrung, was auch immer.
Das Ganze natürlich stark auslegungsbedürftig da eben nicht festgelegt ist ob man an den Klamotten einen Grünen LED-Blitzer am Ärmel haben darf.
Im Zweifel, wenn das DIng einen Blendet und der in den Graben fährt, fällt das aber unter "Eingriff in den Straßenverkehr" und Ahnung auch im Rahmen der StVO.
Selbiges gilt übrigens auch für nicht fliegende Luftverkehrs-Rowdies die per Laserpointer oder Lenkdrachen den Flugverkehr gefährden. Trotzdem wird der Verursacher i.S.d. Luftrechts abgewatscht - dafür benötigt dieser keinen Pilotenschein.....

Für die "Experten" mit den Laserpointern gibt es auch eine Rechtsnorm, den § 315 a StGB

§ 315a StGB Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs - dejure.org


Für welche Verstöße möchtest Du den Träger leuchtender Kleidung denn belangen?

Verstöße gegen was?

Wo gibt es denn in der StVO/ StVZO eine Regelung, wie Kleidung auszusehen hat?

StVO 2013 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

StVZO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Nach welchem Passus im Bußgeldkatalog möchtest Du es denn ahnden?

Bußgeldkatalog 2021 inkl. Bußgeldrechner (Stand: März 2021)
 
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