
Andre13
Wenn jemand sich erstmal ganz grob orientieren will, ist das hier von der TK m.E. ganz gut:
Bildungsurlaub: Wer darf ihn nehmen und was müssen Arbeitgeber wissen? | Die Techniker - Firmenkunden
Ich wollte aber für die Selbstständigen drauf hinweisen: Wo der Angestellte durch den Bildungsurlaub ein wirklich attraktives Modell hat, bekommt der Unternehmer "von sich selbst" natürlich keinen Sonderurlaub.
Er kann aber Fortbildungen immerhin als Betriebsausgaben geltend machen und da sind die Grenzen nicht so eng wie man meinen könnte:
Wenn man irgendwas mit Motorradbezug macht, ist eine Motorradreise oder ein Training z.B. je nach Einzelfall darstellbar.
Alternativ eine Sprachreise nach Spanien, wobei einem ja selbst überlassen ist ob man da hin fliegt oder mit dem Motorrad fährt...
Da geht natürlich nicht alles, aber wenn es plausibel ist, gibt es ja auch obektiv gesehen gar keinen Grund dagegen: Fortbildungen machen ja nunmal unternehmerisch Sinn.
Bildungsurlaub: Wer darf ihn nehmen und was müssen Arbeitgeber wissen? | Die Techniker - Firmenkunden
Ich wollte aber für die Selbstständigen drauf hinweisen: Wo der Angestellte durch den Bildungsurlaub ein wirklich attraktives Modell hat, bekommt der Unternehmer "von sich selbst" natürlich keinen Sonderurlaub.
Er kann aber Fortbildungen immerhin als Betriebsausgaben geltend machen und da sind die Grenzen nicht so eng wie man meinen könnte:
Wenn man irgendwas mit Motorradbezug macht, ist eine Motorradreise oder ein Training z.B. je nach Einzelfall darstellbar.
Alternativ eine Sprachreise nach Spanien, wobei einem ja selbst überlassen ist ob man da hin fliegt oder mit dem Motorrad fährt...
Da geht natürlich nicht alles, aber wenn es plausibel ist, gibt es ja auch obektiv gesehen gar keinen Grund dagegen: Fortbildungen machen ja nunmal unternehmerisch Sinn.