Blitzerfotos im Ausland

Diskutiere Blitzerfotos im Ausland im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich frage mal, weil ich Mitte der 90er so meine Erfahrung gesammelt hatte... Wie sieht es bei Geschwindigkeitsvergehen im den einzelnen Ländern...
GS_Novize

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Ich frage mal, weil ich Mitte der 90er so meine Erfahrung gesammelt hatte...

Wie sieht es bei Geschwindigkeitsvergehen im den einzelnen Ländern mit Beweisfotos aus? Pflicht die an den Beschuldigten zuzusenden oder gibt es Länder, in denn das nicht gemacht Wird?

Ich weiß, das hier ist ein Motorradforum und die wenigsten dürften an Ihrem Moped ein Kennzeichen vorne dran haben.

Hier in D ist es ja so, dass ab einer Bußgeldsache das Beweisfoto direkt mit ausgedruckt wird. In manchen Regionen schon ab einer OWi...spätestens nach dem Einspruch zu einer OWi wird einem dann als Antwort das Bild mitgeschickt.

In Österreich hatte ich es erlebt, mit dem PKW unterwegs dass man mit auch nach meinem Einspruch kein Beweisfoto vorlegen wollte, obwohl es unübersehbar aus der elektronischen Verkehrsschildbrücke geblitzt hatte. Das war so um 2007-2009
In 1995 würde ich angeblich "geschätzt", stand auch so auf dem Bescheid. Den hatte ich nicht beantwortet und bin die nächsten Jahre mit diesem Kennzeichen nicht mehr nach Österreich eingereist.

Hier gibt es doch genug Leute aus A, Ch, Ita, Belgien und NL...erzählt mal wie es so bei Euch ist...bzgl Foto und ggfs auch Fotos von hinten. In den NL gibt es ja wie in Österreich die Section Control...und teils auch Messgeräte in den Leitplanken integriert.
Bin auf Eure Antworten gespannt. 😊
 
GS_Novize

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Blitzen die von hinten oder hast du vorne ein Nummernschild dran? 😉
 
Ralsch

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Italien macht das ganz schlau:
Strafzettel, bitte zahlen sie JETZT X Euro. Oder eben in 2 Wochen XX Euro. Oder sie wollen ihr Foto haben, Zeugefragebogen zurücksenden etc.? Dann kostet es sie XXXX Euro :D
Woher ich das weiß? Ich bin im letzten Urlaub als total unzurechnungsfähiger Raser mit 2,09km/h zu viel geblitzt worden. Irgendwas um die 45€. Ob die nur von vorne können oder ggf. auch mal von hinten kann ich dir nicht sagen, aber das kann man ja leicht selbst ausprobieren.
Da ich nicht den kleinsten Zweifel daran gehegt habe, die Übertretung auch gemacht zu haben, ist Italien jetzt um 45€ reicher.
Krass finde ich die Urteile in Ländern, die schätzen dürfen. Das ist für mich klare Willkür.

Habe leiden den Bilderwitz dazu gerade nicht gefunden:

Polizist aus Ö: "Sie waren zu schnell"
Fahrer aus D:: "Wie schnell war ich denn, da steht ja gar kein Blitzer"
Polizist aus Ö: "Werner, komm mal raus."
Werner, ebenfalls Polizist aus Ö: "Ja Chef?"
Polizist aus Ö (nicht der Werner): "Werner, wie schnell darf man hier fahren?"
Werner, ebenfalls Polizist aus Ö: "Brurmm"
Polizist aus Ö (nicht der Werner): "Und wie schnell ist der Herr gefahren?"
Werner, ebenfalls Polizist aus Ö: "Bbbbbbrrrrrrrrruuuuuuuummmmmm......"
Polizist aus Ö (nicht der Werner): "Na, sehen Sie!?!"
 
P210

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Hi

Das wird in der CH je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt. In der Regel wird am Anfang kein Foto mitgeschickt (von wegen Nicht-Ehefrauen auf dem Beifahrersitz und so ;-)), aber im Laufe der Verfahren müssen sie damit herausrücken. Allerdings wird oft erst nach der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewährt. Oft wird von der Vermutung ausgegangen, dass der Halter der Fahrer war. Man kann jemand anders anschwärzen oder sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen etc. Das kommt aber teilweise teuer zu stehen.

Wenn man zu schnell war und geblitzt wurde, einfach zahlen:-) Ist Ehrensache oder?

LG

Markus
 
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In Deutschland werden alle Insassen des Fahrzeuges unkenntlich gemacht, bis auf den Fahrer. Wobei mir immer der Gedanke durch den Kopf geht....ist das Bild zugeschnitten oder nicht? War da nicht jemand neben mir und hatte mich schnell überholt und gilt die Messung eigentlich nicht demjenigen?! Fragen über Fragen....🤔😜
 
SardGS

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Ich wurde vor 6 Wochen auf meiner Tour in der Schweiz mit der gemieten Guzzi V85TT mit 11 kmh zuviel nur von vorne geblitzt. Ich hoffte das der Kasten defekt war da ich von hinten nicht geblitzt wurde.
War aber leider nicht so...
Offenbar hat er ohne Blitz am Tag trotzdem fotografiert 😡
Ohne Foto 250 CHF, wer Foto will kann nochmals kräftig drauf legen.
Da ich ja wusste das ich da gwblitzt wurde hab ich es einfach bezahlt.
Chris
 
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Ich wurde vor 6 Wochen auf meiner Tour mit der Guzzi V85
...geblitzt? Auf Sardinien? In der Schweiz?
Hoffentlich war's nicht zu teuer. Hätte man in ein leckeres Abendessen investieren können. 😉
 
SardGS

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Italien macht das ganz schlau:
Strafzettel, bitte zahlen sie JETZT X Euro. Oder eben in 2 Wochen XX Euro. Oder sie wollen ihr Foto haben, Zeugefragebogen zurücksenden etc.? Dann kostet es sie XXXX Euro :D
Ist doch eigentlich gut so,
Sofortbezahlerrabatt.
Chris
 
SardGS

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...geblitzt? Auf Sardinien? In der Schweiz?
Hoffentlich war's nicht zu teuer. Hätte man in ein leckeres Abendessen in estieren können. 😉
In der Schweiz, habs hinzugefügt.
In der Schweiz zwei, auf Sardinien 10 leckere Nachtessen.
Obwohl, hier wäre die Busse wohl mit Sofortbezahlrabatt wohl einiges niedriger gewesen.
Chris
 
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Gast 42492

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Ich würde ein Ticket aus dem Ausland sofort bezahlen.
Lappen kann man ja behalten.
Ich glaube, so ein vergehen im Ausland anzufechten, wird in jedem Fall schwierig werden.
Ich meine, wenn so ein Wachtmeister in Österreich sogar schätzen darf, dann spielt die menschliche Komponente immer eine Rolle.
Italien will aus meiner Sicht viel Kohle machen.
Ich habe mit der italienischen Polizei sogar schon mal vor Ort die Strafe aushandeln können, kein Scherz.
Das sind zudem alles Massenverfahren.
 
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Ich glaube nicht, dass es in erhalb der EU schwerer ist. Den Rechtsweg kann man bequem auch per Mail, Brief etc. beschreiten Das schwere ist nur, die anderen Gesetze zu kennen....und da sollte man sogar im Inland besser einen Anwalt hinzuziehen...wenn man es darauf ankommen lassen will oder gar muß. Ansonsten...zahlen, leichteren Stein auf den Gasfuß und weiter geht's. 😉

Apropos...gibt es Motorräder bei denen man mit dem Fuß Gas gibt...eventuell sogar serienmäßig? ...nicht dass ich das bräuchte...aber interessieren würde es mich schon.
 
GS_Novize

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Ich wurde vor 6 Wochen auf meiner Tour in der Schweiz mit der gemieten Guzzi V85TT mit 11 kmh zuviel nur von vorne geblitzt. Ich hoffte das der Kasten defekt war da ich von hinten nicht geblitzt wurde.
War aber leider nicht so...
Offenbar hat er ohne Blitz am Tag trotzdem fotografiert 😡
Ohne Foto 250 CHF, wer Foto will kann nochmals kräftig drauf legen.
Da ich ja wusste das ich da gwblitzt wurde hab ich es einfach bezahlt.
Chris
Heißt, dort wird gleichzeitig von hinten und vorne geblitzt? Sind das stationäre Anlagen oder stehen die nur sporadisch von Zeit zu Zeit rum?
 
Ralsch

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Apropos...gibt es Motorräder bei denen man mit dem Fuß Gas gibt...eventuell sogar serienmäßig? ...nicht dass ich das bräuchte...aber interessieren würde es mich schon.
Geht alles - irgendwie...
1660315439745.png


Ansonsten: Ganz alte Roller hatten sowas, Harleys (die mit der fetten Hinterachse?) und/oder Behindertenumbauten.
 
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Reincarnator

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Hier in D ist es ja so, dass ab einer Bußgeldsache das Beweisfoto direkt mit ausgedruckt wird. In manchen Regionen schon ab einer OWi...spätestens nach dem Einspruch zu einer OWi wird einem dann als Antwort das Bild mitgeschickt.
Nein. So ist das "hier in D" eben nicht.
Das wird von Behörde zu Behörde und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und beruht auf entsprechenden dienstlichen Erlassen.
.
Die Option, Betroffenen die Beweismittel zu offenbaren ergibt sich aus §49 OWiG (Akteneinsicht)
Es gibt auch keinen "Einspruch zu einer OWi" sondern einen solchen gegen den von der Behörde erlassenen Bußgeldbescheid.
In §56 OWiG ist der Unterschied zwischen einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld und einem Bußgeldverfahren nachzulesen.

Im einen Fall bekommen Betroffene das Angebot eine Verwarnung (bis 55 Euro) sofort zu bezahlen, es entstehen keine weiteren Gebühren.

Wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, bekommen Betroffene, sofern sie nach Beweislage (Zeugen, Fotos) infrage kommen, einen Anhörbogen als Betroffene. Der Text beginnt mit dem Satz "Ihnen wird zur Last gelegt". Es werden ein Bußgeld und eine Verwaltungsgebühr benannt.

Ist der/die FahrzeughalterIn nach Beweislage nicht Fahrzeugführer/in, kommt ein Zeugenanhörbogen. Ob die Behörde da Bilder beifügt, steht in deren Ermessen. Manche Bußgeldstellen drucken eine Kleinansicht auf den Anhörbogen. Eine Regel ist das jedoch nicht. Ich schreibe dann der Bußgeldstelle eine mail, in der ich höflich um eine Übersendung per email bitte. Das ist eine Form des Antrags auf Akteneinsicht.

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das, was man bekommt, nicht mit dem vergleichbar ist, das nachher als Beweismittel vor Gericht verwendet wird.

Gestaffelte Gebühren bzw. "Zahlungsrabatt" für Sofortzahler gibt es nicht nur in Italien. U.a. auch in F und NL.

Wichtig: Wird gegen einen Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig. Und bleibt das auch, wenn sich im Nachhinein ergibt, dass der Vorwurf unzutreffend war und die Behörde das Verfahren nicht von sich aus einstellt. .

Das passiert. Angeblich war meine Frau mit ihrem Z3 Roadster in Nagold zu schnell unterwegs. Da kam auch zunächst kein Foto. Da ich ausschließen konnte, dass meine Holde zu dem Zeitpunkt in Nagold war und der Zetti in der Garage stand, habe ich das Bild angefordert. Es war ein 3er BMW Kombi. Ablesefehler.

Ich habe Einspruch eingelegt.

Im anderen Fall hatte der nicht sonderlich helle Dorfbüttel (GVD) den Wagen einer Tochter beanstandet. Erst mit 20 Euro, dann hat er nach 2 Stunden einen mit 30 drangehängt.
Und der Schlaule hat ein Foto gemacht.
Der Wagen stand im Haltverbot. Allerdings hat das einen Zusatz "Mit Ausnahme gekennzeichneter Parkflächen" und in genau dieser stand das Auto. Nach meinem Einspruch und dem Hinweis, dass ich dem Verfahren vor Gericht sehr entspannt entgegensehe, hat man es (leider) noch gemerkt und das Verfahren schnell eingestellt.
 
SardGS

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Heißt, dort wird gleichzeitig von hinten und vorne geblitzt? Sind das stationäre Anlagen oder stehen die nur sporadisch von Zeit zu Zeit rum?
Ich wurde von vorne geblitzt, das hatte ich gesehen, im Rückspiegel dann aber kein Blitzen von der anderen Seite gesehen. Muss er aber gemacht haben da die Nummer ja hinten ist, daher nehmen sie wohl vorn und hinten auf.
War ein Blitzer der beide Fahrtrichtungen aufnimmt, ob stationär oder fest weiss ich nicht.
Ich glaube das in der Schweiz viele Blitzen vorn und hinten aufnehmen, am Rotlicht auch.
Chris
 
UU80

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In Frankreich wird auch von hinten geblitzt, man bekommt das Schreiben samt Foto des Kennzeichens zugeschickt. Halterhaftung.
In D gilt die Fahrerhaftung (außer bei Parkverstößen).
 
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