Der Supergau ist eingetreten: Riesige GS Probleme und Krankenhaus

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Andi#87

Andi#87

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Das bedeutet (ich habe noch nie einen Schein verloren) das ich bei Verlust 6 Wochen lang den Brief mit mir rumschleppen muss, wenn ich Mopped fahren will? :facepalm:
 
Hansemann

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Also 14 Tage lang wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht/ausgehängt. Danach kommt es wohl auf das Temperament der Sachbearbeiter an. Aber sechs Wochen sind schon realistisch.
Das mit dem Bundesanzeiger beim Verlust des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist neu für mich.
Bei uns kriegt man mit Verlustanzeige (je nach Örtlichkeit wird ne eidesstattliche Erklärung für 50 €verlangt) gleich ne neue.
 
Sherlock

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Das bedeutet (ich habe noch nie einen Schein verloren) das ich bei Verlust 6 Wochen lang den Brief mit mir rumschleppen muss, wenn ich Mopped fahren will? :facepalm:
Den Brief würde ich nicht mitnehmen. Dann schon eher ohne Schein fahren, soooo oft wird man ja auch nicht kontrolliert, oder?
 
assindia

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Das mit dem Bundesanzeiger beim Verlust des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist neu für mich.
Bei uns kriegt man mit Verlustanzeige (je nach Örtlichkeit wird ne eidesstattliche Erklärung für 50 €verlangt) gleich ne neue.
Ja sorry - der Fahrzeugschein geht glaube ich schneller - ich habe das mit dem Brief verwechselt.
Nichsdestotrotz - ist ärgerlich mit dem Fahrzeugschein - aber ist für die Untersuchung/Reparatur nicht erforderlich.
Fahren ohne Schein kostet 10,00 € - sofern man kontrolliert wird. Ich weiß gar nicht wann ich das letzte Mal kontrolliert worden bin.
 
Uli G.

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Nicht alle Prüforganisationen "tüven" ohne Fahrzeugschein, aber selbst wenn, gibt es keine Plakette. Die darf man sich dann bei einer der überlasteten Zulassungsstellen holen, zusammen mit dem neuen Schein.

Uli
 
assindia

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Nicht alle Prüforganisationen "tüven" ohne Fahrzeugschein, aber selbst wenn, gibt es keine Plakette. Die darf man sich dann bei einer der überlasteten Zulassungsstellen holen, zusammen mit dem neuen Schein.

Uli
Ja Uli - datt Moped vom TO ist aber noch neu - die muss erst in 07/23 zum T.Ü.V.
 
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ihr habt ja echt Stress.... 😆

Bei mir gibt es einen Fhzg. Schein.... das Ding wird kopiert und im Moped verstaut.
Bei Kontrollen langte die Kopie bislang immer.
Geht der Originalschein verloren, stellt mir das Strassenverkehrsamt umgehend einen neuen aus - die Daten sind ja dort hinterlegt.
 
Paul1965

Paul1965

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Wenn der Fahrzeugausweis verloren geht, stellt das Strassenverkehrsamt ein Duplikat aus, welches ein paar Fr. kostet :) .
 
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genau - Peanuts
Duplikat FahrzeugausweisFr. 30.–

da das Original immer daheim bleibt - ist dieser Fall eher - Theorie 😆
 
Exvierzylinder

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Bei mir gibt es einen Fhzg. Schein.... das Ding wird kopiert und im Moped verstaut.
Bei Kontrollen langte die Kopie bislang immer.
Genau so mache ich das seit 30 Jahren schon.
Kopie vom Fahrzeug- und Führerschein dabei und fertig. Hat noch nicht mal bei einem von mir verschuldetem Unfall (Parkrempler mit dem Auto) Ärger gegeben.
Im Ausland habe dann aber die Originale dabei.
 
assindia

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Ich habe meinen 50,-- € Schein kopiert und die Kopie mitgenommen. An der Tankstelle habe ich ihn dann abgegeben mit dem Hinweis, dass der Original Schein zu Hause wäre.
Hat nicht geklappt ......

Spaß beiseite - eine Kopie des Kfz. Scheines - oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 reicht nicht (mehr) aus.
Quelle: ADAC

Das ist nur eine Info - kann jeder machen wie er mag. Ich habe immer das Original bei mir.
 
fralind

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ihr habt ja echt Stress.... 😆

Bei mir gibt es einen Fhzg. Schein.... das Ding wird kopiert und im Moped verstaut.
Bei Kontrollen langte die Kopie bislang immer.
Geht der Originalschein verloren, stellt mir das Strassenverkehrsamt umgehend einen neuen aus - die Daten sind ja dort hinterlegt.
Oh, geht bei uns gar nicht, da man grundsätzlich dem Bürger bei Kontrollen unterstellt, das Kopien manipuliert sein könnten.

Bei uns gehören die Zulassungsbescheinigungen 2 (früher Fahrzeugbrief mit 6 Halter Eintragungsmöglichkeiten, jetzt nur mit 2 Halter Eintragungsmöglichkeiten, dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigungen 2) immer dem Eigentümer,
die Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) gehört der zuständigen Zulassungsstelle.
Bei Verlustdurch eigenes Verschulden muss eine Eidestattliche Erklärung vor Ort vom Eigentümer erstellt werden, bei Diebstahl braucht es dazu noch eine entsprechendes Formular der Polizeibehörde, dann wird gegen Gebühr eine ERSATZ Zulassungsbescheinigung 1 erstellt.
 
K

kuhtreter

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Original-Fzg-Schein im Geldbeutel und Gut ist. Noch nie verloren oder verlegt.

Gruß Gerhard
 
B

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Wenn Kopie dann unbedingt auch als solche kennzeichnen!
 
Andi#87

Andi#87

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Zumal, wenn man in D noch ganz gewissenhaft Farbkopien anfertigt, direkt der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist... :facepalm:
 
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Oh, geht bei uns gar nicht, da man grundsätzlich dem Bürger bei Kontrollen unterstellt, das Kopien manipuliert sein könnten.

Bei uns gehören die Zulassungsbescheinigungen 2 (früher Fahrzeugbrief mit 6 Halter Eintragungsmöglichkeiten, jetzt nur mit 2 Halter Eintragungsmöglichkeiten, dann gibt es eine neue Zulassungsbescheinigungen 2) immer dem Eigentümer,
die Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) gehört der zuständigen Zulassungsstelle.
Bei Verlustdurch eigenes Verschulden muss eine Eidestattliche Erklärung vor Ort vom Eigentümer erstellt werden, bei Diebstahl braucht es dazu noch eine entsprechendes Formular der Polizeibehörde, dann wird gegen Gebühr eine ERSATZ Zulassungsbescheinigung 1 erstellt.
das ist alles - an Papier 😆

Zumal, wenn man in D noch ganz gewissenhaft Farbkopien anfertigt, direkt der Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist... :facepalm:
man kann es auch übertreiben,
zumal es vorder und Rückseite gibt... versuch es mal... hat die KaPo noch nie gejuckt...

im Familienauto wurde ich Nachts angehalten... als Ausweis reichte mein Fitnesskärtchen - mit Bild - den Rest klärte die Abfrage im PC vor Ort...

Fhzg. Ausweis wollte keiner sehen - alles online abgefragt - 2 Minuten hats gedauert - Gute Weiterfahrt...
 
fralind

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Wie der Andy es richtig anmerkt.

Und wehe du hast eine Farbcopy beidseitig überlappend angefertig und auf MAß zurecht geschnitten. Dann ist das eine Straftat.
 
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kuhtreter

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Den Führerschein könnte man dann auch gleich kopieren.

Nein, Bloß Nicht. (spaß)

Gruß Gerhard
 
Hansemann

Hansemann

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Kopie muss nicht aktuell sein, die beweist nur, dass es das Origibal irgendwann einmal gab.

Der Führerschein könnte beschlagnahmt sein, das Fahrzeug abgemeldet. Leider dauert es manchmal, bis solche Maßnahmen im Computer erfasst sind und angezeigt werden können.
 
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