
SU26
Dann bleib mal dran, dass wir demnächst was Gescheites zum Kaufen bekommen!
Hi Uli,
sind noch zu viele Softwarebugs drin, da traut man sich ohne Diagnose nicht vom Werksgelände.



Dann bleib mal dran, dass wir demnächst was Gescheites zum Kaufen bekommen!
Hi Uli,
sind noch zu viele Softwarebugs drin, da traut man sich ohne Diagnose nicht vom Werksgelände.
Grüße nach Body zur Tankstelle220 € für die 1000 er bei 1266 km.
Die Daten der App werden wohl mit dem übereinstimmen was bei BMW hinterlegt ist. Wenn Du das überschreibst, nützt das keinem was.Ja klar.
Der Honda-Händler liest meinen BMW-Motorradschlüssel, in dem nichts drinsteht, aus.
Und die App (Deine scheinbar einzig wahre Wahrheit), die sich ihre Daten aus dem Bordsystem holt, zeigt genau das an, was ich persönlich gestern mit Motoscan noch selber reingeschrieben habe.
Im Zweifel wird sich der Amtsrichter an den bei BMW hinterlegten Daten orientieren und nicht an der App. Ich gehe aber davon aus, dass die jeweiligen Daten synchronisiert sind.Das das übereinstimmen sollte ist klar. Bei mir war es z.B. aber nicht so.
Und warum nicht an den bei mir in meinem Fahrtenbuch hinterlegten Daten ?Im Zweifel wird sich der Amtsrichter an den bei BMW hinterlegten Daten orientieren und nicht an der App. Ich gehe aber davon aus, dass die jeweiligen Daten synchronisiert sind.
Das bezog sich auf das Thema "Verkauf / Gebrauchtkauf / irgend wann mal nachtragen".Warum Du Deine BMW zum Hondahändler bringst, erschließt sich mir nicht.
Dann bemüh Dich nochmal es zu verstehen. Einfach mal lesen. Das mit dem Amtsrichter steht in meinem Text.Ich habe weder das Eine noch das Andere vor
Es ging nur darum, ob hinsichtlich des Serviceintervalls das gilt, was in der App steht oder das was im Serviceheft steht, sofern die beiden Angaben differieren.
Weshalb hierfür ein Hondahändler und ein deutscher Amtsrichter benötigt werden ist für mich auch bei bemühter Betrachtung nicht zu erkennen![]()
Meines Erachtens (juristisch nur halb, aber immerhin gebildet) ist das "Dokument", dass im Falle einer Streitigkeit (z.B. BMW verweigert in Monat 23 Gewährleistung bei einem größeren Schaden, weil der Service nicht nach Herstellervorschrift durchgeführt wurde) das Serviceheft mit Datum, km-Stand, Kreuzchen, Stempel und Unterschrift. Ersatzweise die Rechnungen, die diese Daten auch enthalten.Es ging nur darum, ob hinsichtlich des Serviceintervalls das gilt, was in der App steht oder das was im Serviceheft steht, sofern die beiden Angaben differieren.
Wir schreiben aneinander vorbei.Die Daten sind bei BMW hinterlegt. Ich glaube nicht, dass ich auch im Falle eines Schadens in Beweisnot käme. Wenn ich das Serviceheft dazu benötigen würde, würde das bedeuten, das BMW die bei sich hinterlegten Daten manipuliert hätte um mir keine Gewährleistung gewähren zu müssen.
Wenn ich davon ausgehen würde, hätte ich mir erst gar keine BMW gekauft.
Ich fahre seit > 30 Jahren BMW GS. Bis jetzt gab es auch ausserhalb der Gewährleistung ggf. sehr kulante Regelungen.
Ich auch, ist aber auch wurscht. Ist ja Ameisentätowierereih hab von dem Fall geredet, dass BMW sagt, dass Du die Serviceintervalle nicht eingehalten hast.
Verstehe ich nicht ?Grüße nach Body zur Tankstelle![]()
Dein Avatar ist cool, aber Du scheinst diesen Ort im Gegensatz zu mir nicht zu kennen.Verstehe ich nicht ?