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Christian S
Themenstarter
- Dabei seit
- 07.05.2009
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- Modell
- BMW R 1150 GS BJ 2000 611.200 km und 2001 80.500 km; BMW Sertao 650 BJ 2013 39.500 km am 13.10.2025
Hallo in die Runde,
Ich nehme mal die finanziellen Probleme bei KTM zum Anlass, auf erhebliche finanzielle Risiken bei Kauf (insb. Motorrad, Auto, Möbel) hinzuweisen.
Kommt jemand von euch auf die Idee, z.B. bei Grubdstückskauf der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zu bezahlen, bevor der Kaufvertrag bei Notar unterschrieben und die Vormerkung eingetragen wurde usw.
Natürlich nicht
Beim Thema Reiseverstalter ist man durch die entsprechenden Regelungen (zumindest meistens) ebenfalls geschützt.
Beim Bau achtet der Bauherr auch darauf, nicht in großer Höhe in Vorleistung zu treten usw.
Was passiert bei den von mir aufgelisteten Beispielen?
Küchenkonzept, neue Küche 30.000 €. Kurz nach Vertragsschluss werden 30 - 50 % Anzahlung fällig nach Vertrag.
Kfz-Kauf, insbesondere bei Teilfinanzierung:
20000 € werden an Verkäufer (Autohaus, Motorradhändler) überwiesen, da die Finanzierungszusage schon vorliegt.
Wohnmobilkauf: Auslieferung (voraussichtlich) nächste Woche, hier die Rechnung, bitte bezahlen usw.
Jeder kann sich weitere Konstellationen selbst vorstellen.
Bei einem Motorradkauf von privat gibt es praktisch immer Motorrad gegen Barzahlung.
Wer zuerst die Kohle rausrückt muss darauf hoffen, dass die andere Seite vertragstreu bleibt und den Vertrag erfüllt (d.h. die Küche aufbaut, das Motorrad übergibt UND übereignet (noch nicht mal die Übersendung des Kfz-Briefes ersetzt automatisch die Übereignung; sie ist nur ein Teil davon)
Auf Seiten des Verkäufers kann einiges schief gehen, was man als Käufer nicht vorhersehen oder beurteilen kann (die finanzierende Bank des Autohauses kündigt die Verträge; das Finanzamt oder die gesetzliche Krankenkasse stellt einen Insolvenzantrag usw.)
Aktuelles Beispiel:
Verfahrensportal
Dort unter "Verkauf von Fahrzeugen"
Hat man das Pech und es passiert so etwas ist die gesamte "Anzahlung" weg. Man bekommt nur nach langer Zeit die Insolvenzquote, und die ist oft gering und kann auch bei 0-5 % liegen
An dieses Risiko sollte man stets denken, sofern es darum geht, als erster den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen und teils ganz erhebliche Beträge zu überweisen
Und nein, es ist nicht unverschämt, das Thema bei Verkäufer anzusprechen und um eine Lösung zu bitten, bei der das Risiko ausgeschlossen wird, zB. Ausführung einer Sofortüberweisung der Bank bei Abholung des Fahrzeuges in Verbindung mit Übergabe des Kfz-Briefes oder ähnliches.
Barzahlung ist zwar nicht verboten, aber natürlich schon umständlich und auch mit anderen Risiken versehen, sofern es zB um 30000 oder 50000 € geht, und zudem dürfte ein gewerblicher Händler so viel Bargeld nur sehr ungern annehmen wollen.
Fazit: Die heutige Praxis bei diesen Verträgen kann für den Käufer maximal ärgerlich und teuer werden => aufpassen und dieses Thema VOR Vertragsabschluss ansprechen.
Denn nach Vertragsschluss hast du ohne besondere Umstände kein Recht mehr, eine wirksam vereinbarte Vorleistungspflicht abzuändern.
Ich will gar keine große rechtliche Diskussion auslösen.
Einfach durchlesen, nachdenken und überlegen, wie viel Risiko man eingehen will.
Ich kenne persönlich 2 Fälle, da wurden 20000 € bzw. 65000 € "verloren.
Ich nehme mal die finanziellen Probleme bei KTM zum Anlass, auf erhebliche finanzielle Risiken bei Kauf (insb. Motorrad, Auto, Möbel) hinzuweisen.
Kommt jemand von euch auf die Idee, z.B. bei Grubdstückskauf der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zu bezahlen, bevor der Kaufvertrag bei Notar unterschrieben und die Vormerkung eingetragen wurde usw.
Natürlich nicht
Beim Thema Reiseverstalter ist man durch die entsprechenden Regelungen (zumindest meistens) ebenfalls geschützt.
Beim Bau achtet der Bauherr auch darauf, nicht in großer Höhe in Vorleistung zu treten usw.
Was passiert bei den von mir aufgelisteten Beispielen?
Küchenkonzept, neue Küche 30.000 €. Kurz nach Vertragsschluss werden 30 - 50 % Anzahlung fällig nach Vertrag.
Kfz-Kauf, insbesondere bei Teilfinanzierung:
20000 € werden an Verkäufer (Autohaus, Motorradhändler) überwiesen, da die Finanzierungszusage schon vorliegt.
Wohnmobilkauf: Auslieferung (voraussichtlich) nächste Woche, hier die Rechnung, bitte bezahlen usw.
Jeder kann sich weitere Konstellationen selbst vorstellen.
Bei einem Motorradkauf von privat gibt es praktisch immer Motorrad gegen Barzahlung.
Wer zuerst die Kohle rausrückt muss darauf hoffen, dass die andere Seite vertragstreu bleibt und den Vertrag erfüllt (d.h. die Küche aufbaut, das Motorrad übergibt UND übereignet (noch nicht mal die Übersendung des Kfz-Briefes ersetzt automatisch die Übereignung; sie ist nur ein Teil davon)
Auf Seiten des Verkäufers kann einiges schief gehen, was man als Käufer nicht vorhersehen oder beurteilen kann (die finanzierende Bank des Autohauses kündigt die Verträge; das Finanzamt oder die gesetzliche Krankenkasse stellt einen Insolvenzantrag usw.)
Aktuelles Beispiel:
Verfahrensportal
Dort unter "Verkauf von Fahrzeugen"
Hat man das Pech und es passiert so etwas ist die gesamte "Anzahlung" weg. Man bekommt nur nach langer Zeit die Insolvenzquote, und die ist oft gering und kann auch bei 0-5 % liegen
An dieses Risiko sollte man stets denken, sofern es darum geht, als erster den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen und teils ganz erhebliche Beträge zu überweisen
Und nein, es ist nicht unverschämt, das Thema bei Verkäufer anzusprechen und um eine Lösung zu bitten, bei der das Risiko ausgeschlossen wird, zB. Ausführung einer Sofortüberweisung der Bank bei Abholung des Fahrzeuges in Verbindung mit Übergabe des Kfz-Briefes oder ähnliches.
Barzahlung ist zwar nicht verboten, aber natürlich schon umständlich und auch mit anderen Risiken versehen, sofern es zB um 30000 oder 50000 € geht, und zudem dürfte ein gewerblicher Händler so viel Bargeld nur sehr ungern annehmen wollen.
Fazit: Die heutige Praxis bei diesen Verträgen kann für den Käufer maximal ärgerlich und teuer werden => aufpassen und dieses Thema VOR Vertragsabschluss ansprechen.
Denn nach Vertragsschluss hast du ohne besondere Umstände kein Recht mehr, eine wirksam vereinbarte Vorleistungspflicht abzuändern.
Ich will gar keine große rechtliche Diskussion auslösen.
Einfach durchlesen, nachdenken und überlegen, wie viel Risiko man eingehen will.
Ich kenne persönlich 2 Fälle, da wurden 20000 € bzw. 65000 € "verloren.



