Fristen zum Führerscheinumtausch

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MarinGS

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Es ist bald soweit - die Jahrgänge 1953 - 1958 sind die ersten die den alten Lappen bis Anfang 2022 umgetauscht haben müssen

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Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) ist entscheidend.
 
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assindia

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Das ist ja ein alter Hut.
Weiß jemand was mit der Klasse 3 ist - speziell mit der Berechtigung ein Fahrzeug bis 7,5 t Gesamtgewicht zu fahren? Wird das 1:1 umgesetzt?
 
maxquer

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Ja wird es, aber befristet.
Ich meine ab 50Jahren ist alle 5Jahre für über 3,5t ein Sehtest nach zu weisen.

Gruß,
maxquer
 
MarinGS

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Will der Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 (erworben vor dem 1. Januar 1999) auch weiterhin an seinen kleinen Lkw Anhänger packen, die bis zu 12 Tonnen wiegen dürfen, muss er nach dem 50. Geburtstag das machen, was alle Lkw-Fahrer machen müssen: Eine Verlängerung beantragen für die auch ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Dann bekommt er die so genannte (Schlüsselzahl) Klasse ‚CE79‘ für fünf Jahre befristet erteilt.
 
MarinGS

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Das ist ja ein alter Hut.
Weiß jemand was mit der Klasse 3 ist - speziell mit der Berechtigung ein Fahrzeug bis 7,5 t Gesamtgewicht zu fahren? Wird das 1:1 umgesetzt?
Wenn das ein alter Hut ist frage ich mich warum dann noch Fragen diesbezüglich deinerseits kommen ?
 
MarinGS

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Jeder, der vor dem 1. Januar 1999 seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben hat, darf unbegrenzt Kraftfahrzeuge bis maximal 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren.“
 
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maxquer

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Also bei mir ist nicht nur C1E, sondern auch C1 im neuen Führerschein begristet,
Woher hast Du das mit unbegrenzt?

Gruß,
maxquer
 
assindia

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Wenn das ein alter Hut ist frage ich mich warum dann noch Fragen diesbezüglich deinerseits kommen ?
Weil mir noch niemand die Frage - seit Bekanntwerden der Fristen - diese meine Frage rechtssicher beantworten konnte.
Die Widersprüche sehen wir ja auch hier.
 
SLK

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Also bei mir ist nicht nur C1E, sondern auch C1 im neuen Führerschein befristet,
Woher hast Du das mit unbegrenzt?

Gruß,
maxquer
'n Abend,

ich habe in meinem Führerschein weder bei C1 noch bei C1E eine Befristung. Nur die Klasse CE gilt bis zu einem Tag vor dem 50. Geburtstag. Die Klasse drei habe ich 1973 gemacht und den Führerschein habe ich 2001 umgetauscht.
 
MarinGS

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'n Abend,

ganz so einfach ist das nicht, siehe Anlage 3 FeV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Auf jeden Fall darfst Du weiterhin LKWs bis 7,5 to (Klasse C1) und auch einen Anhänger (dann C1E) mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse unter 12 to liegt.

Im Zusammenhang:

Die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigte dazu, einen bis zu 12 Tonnen schweren Anhänger an den 7,5-Tonner zu hängen. (Die Achsenzahl wird hier ignoriert, um es nicht noch komplizierter zu machen.) Das geht auch künftig ohne Altersbegrenzung, jedoch mit einer geringeren Anhängerlast und umfasst die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E (Lkw bis 7,5 Tonnen und Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen). Will der Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 (erworben vor dem 1. Januar 1999) auch weiterhin an seinen kleinen Lkw Anhänger packen, die bis zu 12 Tonnen wiegen dürfen, muss er nach dem 50. Geburtstag das machen, was alle Lkw-Fahrer machen müssen: Eine Verlängerung beantragen für die auch ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden müssen. Dann bekommt er die so genannte (Schlüsselzahl) Klasse ‚CE79‘ für fünf Jahre befristet erteilt.
 
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MarinGS

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'n Abend,

ich habe in meinem Führerschein weder bei C1 noch bei C1E eine Befristung. Nur die Klasse CE gilt bis zu einem Tag vor dem 50. Geburtstag. Die Klasse drei habe ich 1973 gemacht und den Führerschein habe ich 2001 umgetauscht.
Ja - da ist alles korrekt eingetragen
 
maxquer

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'n Abend,

ich habe in meinem Führerschein weder bei C1 noch bei C1E eine Befristung. Nur die Klasse CE gilt bis zu einem Tag vor dem 50. Geburtstag. Die Klasse drei habe ich 1973 gemacht und den Führerschein habe ich 2001 umgetauscht.
Wenn ich richtig gerechnet habe, bist Du spätestens 1955 geboren. Das heißt, Du bist heute mindestens 65 Jahre alt.
Wie kann es dann sein, dass die Klasse CE bis einen Tag vor Deinem 50. Geburtstag gilt?
Das muss doch schon 15Jahre her sein?🤔

Gruß,
maxquer
 
SLK

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Wenn ich richtig gerechnet habe, bist Du spätestens 1955 geboren. Das heißt, Du bist heute mindestens 65 Jahre alt.
Wie kann es dann sein, dass die Klasse CE bis einen Tag vor Deinem 50. Geburtstag gilt?
Das muss doch schon 15Jahre her sein?🤔

Gruß,
maxquer
Moin,

Du hast richtig gerechnet, aber ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich jetzt 50 Jahre alt bin, sondern die Befristung bis einen Tag vor meinem 50. Geburtstag in meinem Schein steht. Denk dran: der Führerschein wurde 2001 umgetauscht. :smile:
 
Fahrschüler

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Wenn die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben wird, wird der C1/C1E nicht auf 5 Jahre beschränkt. Da gab es zwischendurch mehrere gesetzliche Änderungen. Bei Neuerwerb ist er 5 Jahre gültig. Für den C/CE muss alle 5 Jahre eine ärzliche Untersuchung nachgewiesen werden. Sind die 5 Jahre überschritten , wird die große Untersuchung vorgeschrieben .
Wenn 7,5 t als Anhänger reichen, kann man sich den CE klemmen.
 
MarinGS

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Wenn die Fahrerlaubnis vor 1999 erworben wird, wird der C1/C1E nicht auf 5 Jahre beschränkt. Da gab es zwischendurch mehrere gesetzliche Änderungen. Bei Neuerwerb ist er 5 Jahre gültig. Für den C/CE muss alle 5 Jahre eine ärzliche Untersuchung nachgewiesen werden. Sind die 5 Jahre überschritten , wird die große Untersuchung vorgeschrieben .
Wenn 7,5 t als Anhänger reichen, kann man sich den CE klemmen.

Alle Achtung, ... knallhart richtig, und das von einem Fahrschüler :victory::smilie_tanz::smilie_tanz::smilie_tanz::smilie_tanz:
 
udob

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Nur die Klasse CE gilt bis zu einem Tag vor dem 50. Geburtstag.
Bei mir ist die Gültigkeit bei C und CE identisch mit dem Geburtsdatum und somit vor einiger Zeit abgelaufen.
:-)
PS: FS ausgestellt in 2001, Erwerb der o.g. Klassen in 1982
 
SRalf

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Ich habe meinen neuen Führerschein diese Woche erhalten. Ausgestellt wurde der alte Führerschein anfangs 80er Jahre. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig. Dann wird er ohne weitere Massnahmen , nach Stand heute, verlängert.
Bei mir ist der C1 mit der Zusatzzahl 171 unbefristet gültig. Ich darf also Fahrzeuge bis 7.5t, wie bisher fahren.
Klasse C1E ist unbefristet.
Befristet auf 5 Jahre sind die Klassen C und CE. Ich hatte dafür nach 5 Jahre ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten benötigt. Die Klassen waren aber auch schon mehr als 5 Jahre überschritten
Das augenärztliche Gutachten fand ich ganz sinnvoll. Mal wieder alles durchgecheckt - Nachtsicht, Farbliches Sehen und viel mehr.

Gruss Ralf
 
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