Helme sind mit externen Interkoms nicht homologiert - ich bin maximal verunsichert

Diskutiere Helme sind mit externen Interkoms nicht homologiert - ich bin maximal verunsichert im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Die Anbringung externer Interkom-Geräten sowie Action-Cams am Helm ist in allen europäischen Ländern verboten. Nachdem weder die Marktführer Sena...
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Die Anbringung externer Interkom-Geräten sowie Action-Cams am Helm ist in allen europäischen Ländern verboten. Nachdem weder die Marktführer Sena, Cardo oder GoPro, DJI auf Anfragen antworten, haben mittlerweile die meisten Helmhersteller auf Anfrage geantwortet, dass ihrer Helme nur ohne montiertes Zubehör außen an der Helmschale homologiert sind und so die Helmnorm erfüllen. Diese Zulassung erlöscht laut Helmhersteller in jedem europäischen Land, wenn man z. B. ein Interkom anbringt! Von Sena, Cardo etc. muss man eine eigene Homologation mitführen - anscheinend gibt es diese aber nicht. Man hofft auf tolerante Polizisten und auch Unfallversicherungen.

Gerade jetzt treten viele Influenzer auf und propagieren diese Lösung, obwohl es bei Interkoms und neuen Helmen homologierte integrierte Lösungen gibt. Auch Handelsketten haben diese Lösung noch nicht aus dem Programm genommen.

Getreu nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

Welche Erfahrungen habt ihr gesammelt bzw. wie geht ihr mit dem Thema um?

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Die Anbringung externer Interkom-Geräten sowie Action-Cams am Helm ist in allen europäischen Ländern verboten. Nachdem weder die Marktführer Sena, Cardo oder GoPro, DJI auf Anfragen antworten, haben mittlerweile die meisten Helmhersteller auf Anfrage geantwortet, dass ihrer Helme nur ohne montiertes Zubehör außen an der Helmschale homologiert sind und so die Helmnorm erfüllen. Diese Zulassung erlöscht laut Helmhersteller in jedem europäischen Land, wenn man z. B. ein Interkom anbringt! Von Sena, Cardo etc. muss man eine eigene Homologation mitführen - anscheinend gibt es diese aber nicht. Man hofft auf tolerante Polizisten und auch Unfallversicherungen.

Gerade jetzt treten viele Influenzer auf und propagieren diese Lösung, obwohl es bei Interkoms und neuen Helmen homologierte integrierte Lösungen gibt. Auch Handelsketten haben diese Lösung noch nicht aus dem Programm genommen.

Getreu nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

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Vieles falsch. Aeroh bestätigt, das für den Commander 2 in Verbindung mit dem Interphone U16 eine Zulassung vorliegt.
Und in D interessiert es eh keine Sau, hier muss der Helm nur geeignet sein.
Eine rechtliche Grauzone. Findest Du über die Forensuche Lesestoff für einen ganzen Nachmittag
 
JoE_Seeve

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Und in D interessiert es eh keine Sau, hier muss der Helm nur geeignet sein.
Eine rechtliche Grauzone. Findest Du über die Forensuche Lesestoff für einen ganzen Nachmittag
… die Polizei kann den Helm nach deutschem Recht als geeignet ansehen oder sie sagen, dass der Helm durch die Anbauteile die Bauartzulassung des Helms verliert und ihn dann als ungeeignet ansehen. Dann müsste man zahlen. Das wurde so auch schon zig-mal geschrieben.
 
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Limdoc

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… die Polizei kann den Helm nach deutschem Recht als geeignet ansehen oder sie sagen, dass der Helm durch die Anbauteile die Bauartzulassung des Helms verliert und ihn dann als ungeeignet ansehen. Dann müsste man zahlen. Das wurde so auch schon zig-mal geschrieben.
Bislang hat sich bei mir bei Polizeikontrollen noch keiner für meinen Helm interessiert! Egal, ob in Deutschland oder Italien. Die wollten alle etwas anderes. 😂😂
 
Andi#87

Andi#87

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… die Polizei kann den Helm nach deutschem Recht als geeignet ansehen oder sie sagen, dass der Helm durch die Anbauteile die Bauartzulassung des Helms verliert und ihn dann als ungeeignet ansehen. Dann müsste man zahlen. Das wurde so auch schon zig-mal geschrieben.
Das gilt aber nicht für Deutschland. Oder kennst Du einen, der einen kennt, der schonmal gezahlt hat?
 
TTTom

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Die Anbringung externer Interkom-Geräten sowie Action-Cams am Helm ist in allen europäischen Ländern verboten. Nachdem weder die Marktführer Sena, Cardo oder GoPro, DJI auf Anfragen antworten, haben mittlerweile die meisten Helmhersteller auf Anfrage geantwortet, dass ihrer Helme nur ohne montiertes Zubehör außen an der Helmschale homologiert sind und so die Helmnorm erfüllen. Diese Zulassung erlöscht laut Helmhersteller in jedem europäischen Land, wenn man z. B. ein Interkom anbringt! Von Sena, Cardo etc. muss man eine eigene Homologation mitführen - anscheinend gibt es diese aber nicht. Man hofft auf tolerante Polizisten und auch Unfallversicherungen.

Gerade jetzt treten viele Influenzer auf und propagieren diese Lösung, obwohl es bei Interkoms und neuen Helmen homologierte integrierte Lösungen gibt. Auch Handelsketten haben diese Lösung noch nicht aus dem Programm genommen.

Getreu nach dem Motto: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.

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Wurde hier schon mehrfach besprochen.
Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg
Luxemburg hatte es als erstes in nationales Recht umgesetzt.
 
JoE_Seeve

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Das gilt aber nicht für Deutschland. Oder kennst Du einen, der einen kennt, der schonmal gezahlt hat?
… ich kenne keinen, der bezahlt hat. Das ist auch nicht nötig. Die EU-Direktiven als auch die EU-Verordnungen gelten auch bei uns für Helme. Ein Polizist kann nach § 21a Abs. 2 StVO den Helm als geeignet oder ungeeignet ansehen. Wenn dieser Polizist eine Bauartveränderung entdeckt, falls er das entsprechende Fachwissen besitzt, kann er den Helm als ungeeignet bezeichnen und kassieren. Und der Helmträger hätte dann auch vor Gericht ein Problem die Bauartveränderung zu erklären.
 
TTTom

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… ich kenne keinen, der bezahlt hat. Das ist auch nicht nötig. Die EU-Direktiven als auch die EU-Verordnungen gelten auch bei uns für Helme. Ein Polizist kann nach § 21a Abs. 2 StVO den Helm als geeignet oder ungeeignet ansehen. Wenn dieser Polizist eine Bauartveränderung entdeckt, falls er das entsprechende Fachwissen besitzt, kann er den Helm als ungeeignet bezeichnen und kassieren. Und der Helmträger hätte dann auch vor Gericht ein Problem die Bauartveränderung zu erklären.
Hätte ...

Ich trage einen geeigneten Schutzhelm und an diesem Schutzhelm ist ein speziell Motorradhelme konstruiertes Intercom eines namhaften, weltweit agierenden Intercomherstellers mit der speziell dafür vom Hersteller mitgelieferten Halterung montiert.

Der Diskussion mit dem Polizisten stelle ich mich gerne. :cool:

Wird nicht dazu kommen. Die haben Wichtigeres zu tun.
 
Brauny

Brauny

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So schwierig ist das doch nicht.

Die alte ECE-R 22.05 Norm ist nun über 20 Jahre alt und wurde ersetzt durch die ECE-R 22.06.

Wenn dein Helm die Kennzeichnung ECE-R 22.05 hat, dann darfst du ein Intercom deiner Wahl anbringen, sofern die Struktur des Helms nicht beschädigt wird.
Wenn dein Helm die Kennzeichnung ECE-R 22.06 hat, dann muss es ein Intercom sein, welches mit diesem Helm zusammen getestet worden ist.

Fazit: Neuen Helm kaufen und altes Intercom dran basteln ist nicht mehr erlaubt. Motorradhelme haben kein Ablaufdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum. Von da her werden die alten auch noch abverkauft. Alles andere sind Gerüchte.
Das gilt auch für Luxenburg, wo einige Fälle bekannt wurden. Diese waren aber bemängelt worden, wegen Anbau von Action-Cams, die nicht mit dem Helm zusammen getestet wurden, denn dafür gilt das gleiche, wie für Intercoms.
Zu diesem Thema wird noch etwas kommen, da die Länder es unterschiedlich bewerten.
Gruß Brauny
 
Thema:

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