Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen

Diskutiere Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ich hab mir letzte Woche vom Tüv die Nutzung von M&S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen. War bei meiner 1100 GS...
Erg-Chebbi

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Ich hab mir letzte Woche vom Tüv die Nutzung von M&S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen. War bei meiner 1100 GS problemlos möglich.
Hat zwar 42,-€ gekostet plus neue Zulassungsbescheinigung aber dafür darf ich endlich wieder gröbere Reifen aufziehen.
Da gibt es anscheinend eine neue Verordnung oder ähnliches, dass das jetzt möglich ist
Grüße Martin
 
Frangenboxer

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Hallo Martin,
schön, dass es auch bei dir auch so geklappt hat. Da in der Mitas Freigabe 70T steht, auf der Eintragung aber 69T: hast du eine Freigabe mit 69T oder nur die mit 70T, die ich auch habe?
Gruß Rob
 
GS_Ralf

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Aktuelle Info zu geänderter Reifenbauart:
Beim BMVI hat man ja inzwischen bei der "Beurteilung vin Rad-Reifenkombinationen" einen neuen Absatz zur Klärung hinzugefügt:

(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.

Zu finden ist das hier: BMVI Text

Leider haben es die Bürokraten mal wieder verbockt, der Text liest sich so als ob nur der Tausch Radial gegen Diagonal legal möglich ist. Mich trifft aber genau der andere Fall, Diagonal gegen Radial zu tauschen. Bei meiner X Country stehen nur Diagonalreifen in der COC, den Pirelli Rallye STR dürfte ich dann nicht fahren den gibt es für hinten nur in Radial.

Ich habe daher den Bürgerservice vom BMVI angefragt und heute nach 4 Wochen folgende Antwort per Mail erhalten:


Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Rücksprache in der Fachabteilung können wir Ihnen folgendes mitteilen:

Der in der Klammer (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) beschriebene Fall ist als ein Beispiel von mehreren für Krafträder nach Fall 1. zu verstehen. Der umgekehrte Tausch von Diagonalreifen auf (moderne) Radialreifen ist ebenfalls gemeint und erlaubt. Absicht dieses Beispiels war es, die üblichen Fälle von einem Wechsel der Reifenbauart abzudecken. Ein vorangestelltes "z.B." würde diese Tatsache allerdings verdeutlichen. Das BMVI wird Ihren Vorschlag zur besseren Verständlichkeit des Textes prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin


Das ist doch mal eine gute Nachricht! Leider kommt sie etwas spät denn ich habe jetzt einen Satz TKC 70 aufgezogen um der Problematik aus dem Weg zu gehen. Der Pirelli wäre mir viel lieber gewesen.

viele Grüße, vielleicht hilft euch ja die Info
Ralf

 
Alzmk

Alzmk

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Ich hab mir letzte Woche vom Tüv die Nutzung von M&S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex eintragen lassen. War bei meiner 1100 GS problemlos möglich.
Hat zwar 42,-€ gekostet plus neue Zulassungsbescheinigung aber dafür darf ich endlich wieder gröbere Reifen aufziehen.
Da gibt es anscheinend eine neue Verordnung oder ähnliches, dass das jetzt möglich ist
Grüße Martin

Hallo zusammen,

ich bin noch neu hier, wollte aber mal meinen Senf dazu geben nachdem ich die letzten Tage intensiv mit der Recherche zu der neuen Regelung verbracht habe.
Ich war auf der Suche nach einem Offroad Reifen für meine G650GS. Nach der neuen Regelung scheitert es ja hier dann beim Geschwindigkeitsindex bei nahezu allen Reifen wie mein Vorredner hier ja auch schon feststellen musste. Allerdings hatte ich keine Zeit mehr für eine Eintragung weswegen ich angefangen habe nach Alternativen zu suchen.
Um hier zum Thema zu kommen.
M+S Reifen dürfen wie beim Auto auch weiterhin nach der neuen Regelung mit Aufkleber im Sichtbereich trotz geringerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.
Die meisten Offroad Reifen haben ja mittlerweile eine M+S Kennzeichnung, so dass jetzt der Karoo 3 auf meine GS kommt mit schriftlicher Bestätigung vom TÜV das diese so gefahren werden dürfen mit Aufkleber.

Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
 
Kurvenkratzer1200

Kurvenkratzer1200

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Steht so im EU recht.
gilt aber nur für kfz mit EU Typ Zulassung
i.d.R Bj>2000
 
Alzmk

Alzmk

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Hallo zusammen,

ich bin noch neu hier, wollte aber mal meinen Senf dazu geben nachdem ich die letzten Tage intensiv mit der Recherche zu der neuen Regelung verbracht habe.
Ich war auf der Suche nach einem Offroad Reifen für meine G650GS. Nach der neuen Regelung scheitert es ja hier dann beim Geschwindigkeitsindex bei nahezu allen Reifen wie mein Vorredner hier ja auch schon feststellen musste. Allerdings hatte ich keine Zeit mehr für eine Eintragung weswegen ich angefangen habe nach Alternativen zu suchen.
Um hier zum Thema zu kommen.
M+S Reifen dürfen wie beim Auto auch weiterhin nach der neuen Regelung mit Aufkleber im Sichtbereich trotz geringerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.
Die meisten Offroad Reifen haben ja mittlerweile eine M+S Kennzeichnung, so dass jetzt der Karoo 3 auf meine GS kommt mit schriftlicher Bestätigung vom TÜV das diese so gefahren werden dürfen mit Aufkleber.

Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.
Muss meine Aussage korrigieren. Die M+S Regelung stimmt zwar so, allerdings ist der Karoo 3 ein Diagonalreifen und in den Papieren der G650Gs steht ein Radialreifen drin. Also komme ich hier wohl um eine EIntragung doch nicht mehr herum.....
 
Alzmk

Alzmk

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@Alzmk Oben ist der Text vom BMVI verlinkt.
Lies dort, ziemlich unten die Ergänzung/Erläuterung.
Danke für die Info! Da hab ich nicht komplett gelesen.
Eine Frage habe ich aber dann doch noch. Dort steht:
"Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden."

Gilt das dann auch bei einem M+S Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex?
 
Alzmk

Alzmk

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Danke! Eine Frage habe ich dann trotz dem noch. Sorry falls die Antworten zu offensichtlich sind. Irgendwie finde ich die Regelungen ziemlich verwirrend.
Welche Bedeutung spielt die Erwähnung von M+S Reifen in den CoC Papieren?
Bei mir steht nix von M+S Reifen drin.

Beim TÜV hieß es das wäre kein Problem..... Allerdings haben die auch viele andere Sachen erzählt, die nicht so ganz der Wahrheit entsprachen....
 
Hansemann

Hansemann

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Die Regelung mit den M+S Reifen steht in der EU-Verordnung 3/2014 dort im Anhang 15, Ziffer 4.2.2 und gilt für alle Motorräder mit eu-Zulassung. Link steht auf meiner Seite. (Ich weiß, dass das ne ziemlich zähe und staubtrockene Materie ist)
 
Alzmk

Alzmk

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Super Vielen Dank! Ich glaub dann hab ichs jetzt :)
 
Hansemann

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Grundsatzregelung für M+S Reifen bei Zweirädern

§ 36 StVZO - Einzelnorm

(5) und (11)
Wobei man beim § 36 StVZO Absatz 11 anfangen muss:

(11) Absatz 5 gilt entsprechend für solche Luftreifen, die die in Nummer 2.29 der Regelung Nummer 75 ... beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen), sofern diese Luftreifen an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden.

(Klasse "L" sind motorisierte Zweiräder)

Weiter geht's mit der Regelung 75 Ziffer 2.29

2.29.„M + S-Reifen“ ein Reifen, durch dessen Laufflächenprofil und Aufbau vor allem die Fahreigenschaften bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee gegenüber normalen Straßenreifen verbessert wird. Das Laufflächenprofil eines M + S-Reifens besteht im Allgemeinen aus größeren Profilrillen (Rippen) und/oder Stollen mit größerem Abstand als beim normalen Straßenreifen;

Weiter zurück zum Absatz 5 von § 36 StVZO, wenn man solche Reifen fährt (wie sie in Absatz 4, Ziffer 1 noch mal angesprochen werden, entspricht der R75) dann gelten die Anforderungen aus § 36 StVZO Absatz 1 Satz 1 als erfüllt.


Für die meisten GS-Fahrer ist das nichts neues, da galt die EU-Verordnung 168/2013 als unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Die verwies auf die delegierte Verordnung 3/2014 und in der Anlage XV (15), Ziffer 4.2.2 stand die "Winterreifenregelung" mit dem Aufkleber drin.

Jetzt hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelung in das nationale deutsche Recht übernommen und es gilt auch für Fahrzeuge, die noch nicht nach EU-Recht auf den Markt kamen sondern auch für alle die schon davor in den Verkehr kamen.

Das war eigentlich schon lange überfällig.
 
Thema:

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