
ARWIS65
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https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind [...]
wenn er sich davon schon 15 min beschäftigen läßt MartinWenn es schon verbaut ist sind andere Institutionen zuständig. Die scheinen aber auch noch nicht voll ausgelastet zu sein (unterschiedliche Reifenhersteller auf meiner XJ 600 S beschäftigten den guten Mann locker 15 Minuten - erfolglos, Plakette wurde zugeteilt).
je nach Motorrad mal so, mal so GerdNa dann seht mal alle nach ob euere diversen Zusatzlampen ein E-Kennzeichen haben.