Ich denke auch, daß eine Diskussion darüber, ob BMW für die Korrosion haftbar gemacht werden kann und (vor allem) wie die Form der Nachbesserung aussehen muß, unter uns juristischen Laien eher fruchtlos ist und nur die Seitenzahl des Threads erhöht.
Natürlich versucht BMW über die Argumente "Winterbetrieb" oder "mangelhafte Pflege" sich in dem einen oder anderen Fall aus der Verantwortung zu stehlen. Jedes Unternehmen möchte Kosten sparen. Moralisch würde ich das Verhalten bei einem 2-3 Jahre alten Motorrad dieser Preisklasse als mehr als fragwürdig ansehen. Die Rechtsprechung hat aber leider selten was mit den moralischen Vorstellungen gemein. Und da hilft es meiner Meinung nach auch nicht, auf das Handbuch zu verweisen, daß dort dieses oder jenes nicht drin steht. Vieles steht dort nicht drin, was ein Gericht als "selbstverständlich" ansehen würde.
Was wäre z.B. mit Lackschäden/Korrosion an der Vorderseite des Motors aufgrund von Steinschlag?
BMW bewirbt die GS definitiv mit möglichem Geländeeinsatz. Aber der vordere Kotflügel ist hinten nicht weit genug runtergezogen, so daß die Vorderseite des Motors direkt Steinschlag ausgesetzt ist.
Im Handbuch steht aber nirgends, daß es da im Gelände zu Schäden kommen kann. Was wäre nun, wenn es da während einer Schotterpassage zu Schäden kommt? Wäre BMW schuld, weil es nicht im Handbuch steht? Oder weil es konstruktionsbedigt zu Steinschlag kommen kann? Wohl eher nicht.
Ich möchte damit nur sagen, daß es für uns Laien eben nicht klar ist, wie ein Gericht urteilen würde.
Für uns im Forum ist klar, daß ein Motorrad auch den gelegentlichen Einsatz bei Streusalz aushalten muß. Aber ob ein Gericht das ähnlich sieht, weiß kein Mensch. Und ich habe mein Mopped nicht einmal bei Streusalz bewegt. Aber kann ich das (gerichtsfest) beweisen?
So lange niemand, bei dem BMW die Gewährleistung wegen Winterbetrieb verweigert hat, einen Fachmann konsuliert hat, ist alles von uns hier stochern im Nebel. Und selbst dann wäre es "nur" die Meinung eines Fachmanns, aber kein Urteil. Bedenke: 50% der Anwälte verlieren vor Gericht
Ich als Betroffener werde versuchen daß Thema zu der für mich maximal möglichen Zufriedenheit abzuhandeln, aber ich werde nicht den Klageweg bestreiten, um einen neuen Motor zu bekommen.
Der zeitliche und nervliche Aufwand und letzten Endes das Risiko wäre mir zu groß. Wir sind aktuell in einem Rechtsstreit mit unserer Versicherung wegen eines Abwasserrohrschadens, wo unserer Meinung nach die Sache klar ist, die Versicherung aber trotzdem massive Abzüge vorgenommen hat. Die Sache läuft seit bald 2 Jahren. Soll ich mir so etwas nur wegen Korrosion am Mopped noch einmal antun? Definitiv nein. BMW möchte mir ja helfen. Also werde ich gucken, was ich da rausholen kann. Maximal würde ich, wenn es hart auf hart kommt, mich vom Anwalt beraten lassen, um etwas mehr Druck aufbauen zu können. Aber letzten Endes will ich einfach nur ein Motorrad bei dem ich mir nicht Gedanken machen muß, ob mir (übertrieben gesagt) in ein paar Jahren die Zylinder abfallen.
Deswegen ziehe ich aktuell SmartRepair in Betracht, wenn vorab geklärt ist, wie gut oder schlecht das Ganze abläuft und hinterher aussieht/hält. Kleine Farbunterschiede würde ich sogar noch akzeptieren. Ist immerhin nur an den Zylindern und nicht am Tank o.ä. Es muß aber klar dokumentiert sein, daß diese Arbeiten im Auftrag des Freundlichen bzw. BMW durchgeführt werden und somit unter deren Gewährleistung fallen.
Die Befürchtung habe ich halt auch, weswegen ich einen Motortausch vermeiden will. Denn offensichtlich ist das Risiko, daß es wieder passiert, ja gegeben.
Plan B wäre deswegen der Wechsel auf die 1300'er, sofern BMW mir da ein sehr gutes Angebot machen würde.