Ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" nach §21 StVZO, im Volksmund "Vollgutachten" genannt, kostet bei meiner Dekra 125 Euro.
Das vorletzte, 2021, war eine KTM 640LC4, bei der die HU und die Eintragung einer Leistunggssteigerung fällig war. Das letzte im April 2022, eine umgebaute Yamaha XV 1100.
Der 21er ist billiger als HU plus 19III.
Ist vom Aufwand abhängig, mit Geräuschmessung wirds teurer. Eine HU kostet 78, mit erhöhtem Untersuchungsaufwand 90.
Ich mache GzEdBE sehr gerne, insbesondere, wenn ich Umbauten gemacht habe oder ein Motorrad mehrere An- oder Umbauteile mit BE oder ABE hat, die man mitführen müsste. Das wird beim 21er alles mit aufgeführt und steht dann im Schein.
Ich habe gestern auch eine Gülle geholt, da sind z.B. dem original nachempfundene ESD drauf, die alten waren nach 42 Jahren wohl durchgefault. Nur haben diese Nachrüstteile keine Kennzeichnung, allerdings erlischt die BE nicht, weil weder Abgas- noch Geräuschverhalten nachteilig verändert wurden.
Aber nicht jeder Streifenpolizist weiß das. Ich will auch noch den Lenker der Gülle und die Sitzbank modifizieren.
Also mache ich, wenn das fertig ist eine 21er Abnahme, obwohl die nächste HU erst 7/24 fällig wäre und der Fisch ist geschuppt.
Ich habe es im Übrigen sehr bedauert, das diese 21er Pflicht nach 18-monatiger Stilllegung weggefallen ist. Denn bei dem Wort "Vollgutachten" haben sich die Leute ins Hemd gemacht, keiner wusste so wirklich was das ist, es ist kaum mehr als eine HU, die Prüfstellen haben die Daten für die jew. FIN online verfügbar. Zumindest TÜV und Dekra.
Gebrauchtmotorräder, bei denen ein "Vollgutachten" erforderlich war, waren daher oft sehr preiswert zu haben.