Krankenwagen überholen

Diskutiere Krankenwagen überholen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ...warum so verkrampft? Es wurde mE. nach der Legalität gefragt. Das lässt sich rechtlich abklären. Die emptional/moralisch angeführten Aspekte...
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...warum so verkrampft?
Es wurde mE. nach der Legalität gefragt.

🦈
Darf ein Krankenwagen mit Blaulicht von einem Motorrad überholt werden?
Grund der Frage ,ein Kollege vom Mopped Stammtisch ist gestern einem Krankenwagen 10 min hinterher gefahren und hätte mehrmals die Gelegenheit gehabt ihn zu überholen.
Die Mehrheit meinte das das nicht erlaubt ist.
Erhellt mich.

Brick
Das lässt sich rechtlich abklären.

Die emptional/moralisch angeführten Aspekte sind in Bezug auf die Eingangsfrage doch vollkommen unerheblich.

#12
Krankenwagen mit Blaulicht überhole ich grundsätzlich nicht, egal warum und wie schnell er unterwegs ist. Dabei ist mir auch egal ob legal oder nicht ... ich bin einfach froh das ich da nicht drin liege.
Deine persönlichen Bedenken kann man durchaus teilen, klärt jedoch nicht die rechtliche Seite - aber die, war dir ja auch egal :)

Alles weitere klärt mitunter §38 StVO.
 
Ralsch

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Alles weitere klärt mitunter §38 StVO.
Oder eben der §1
Ist aber wie mit den 10 Geboten. Eigentlich alles gesagt, aber dann kamen ein paar schlaue Füchse und haben daraus einen so unübersichtlichen Wust an Gesetzen, Regeln, Richtlinien, Leitlinien, Normen, etc. gemacht dass keiner mehr durchblickt und jetzt irgendwie wieder alles geht wenn man das entsprechende Gesetz kennt und weiß wie man's verbiegen muss ...
 
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Interessant wird es doch, wenn der RTW langsam fährt, zB, weil der Fahrbahnbelag so schlecht ist und du ihn dann
sicher überholst, weil es für dich keine Rolle spielt.
Dann kommt es evtl. zu einer Anzeige.

Wie argumentierst du dann, emotional oder aufgrund der Rechtslage?
 
Juescho

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Die emptional/moralisch angeführten Aspekte sind in Bezug auf die Eingangsfrage doch vollkommen unerheblich.
In Bezug auf die Eingangsfrage finde ich neben dem Gesetz den moralischen Aspekt durchaus erheblich ... ein Krankenwagen mit Blaulicht und somit im Einsatz um Leib und Leben hat für mich immer Priorität ... Recht hin oder her.
 
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Das ist für dich sicher auch legitim und so würden es vermutlich die meisten User sehen.
Schliesslich kann niemand zum Überholen gezwungen werden.

Die rechtliche Frage bleibt.
Moral & Empfindung hin oder her.
 
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Es passt jetzt nur bedingt zu diesem Thema aber ich finde die Art der Ambulancebegleitung in Holland echt genial


dazu gibt es durchaus andere Auffassungen
Es spricht daher vieles dafür, dass auch das "Straßenräumersystem" rechtlich unzulässig ist.

Definitiv nicht zulässig ist die Praxis, durch das NEF eine Kreuzung zu "sperren", den RTW passieren zu lassen, danach diesen wieder zu überholen, um an der nächsten Kreuzung den Querverkehr zu "sperren" und so fort. Ganz abgesehen von dem Risiko, dass während der Auf- und Überholmanöver des NEFs besteht (auch der RTW seinerseits bahnt sich seinen Weg ja schon mit Sonderrechten), besteht für Fahrzeuge des Rettungsdienstes keine Befugnis zu verkehrsregelnden und absperrenden Maßnahmen. Auch das Argument der Sonderrechte lässt sich hier nicht fruchtbar machen, denn beim Stehen auf der Kreuzung ist offensichtlich nicht "höchste Eile geboten".
Sonderrechte und Wegerecht
 
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Bahnburner

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Nachdem schon ein Bissl Korinthen geka...t wurden in den Thread, darf ich auch mal?

Das heißt - zumindest im Zulassungsrecht / Technik nicht "Blaulicht und Martinshorn" sondern "(Blitz-) Kennleuchten und Tonfolgesignal".

Genug Korinthen ;-)
Sorry, bin schon wieder raus, hatte aber grad ein Bissl Leerlauf im Hiomeoffice...:bounce:
 
Pinky

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Interessant wird es doch, wenn der RTW langsam fährt, zB, weil der Fahrbahnbelag so schlecht ist und du ihn dann
sicher überholst, weil es für dich keine Rolle spielt.
Dann kommt es evtl. zu einer Anzeige.
Warum sollte es zu einer Anzeige kommen, wenn die Verhältnisse so sind wie beschrieben?
 
Landbüttel

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dazu gibt es durchaus andere Auffassungen
Es spricht daher vieles dafür, dass auch das "Straßenräumersystem" rechtlich unzulässig ist.

Definitiv nicht zulässig ist die Praxis, durch das NEF eine Kreuzung zu "sperren", den RTW passieren zu lassen, danach diesen wieder zu überholen, um an der nächsten Kreuzung den Querverkehr zu "sperren" und so fort. Ganz abgesehen von dem Risiko, dass während der Auf- und Überholmanöver des NEFs besteht (auch der RTW seinerseits bahnt sich seinen Weg ja schon mit Sonderrechten), besteht für Fahrzeuge des Rettungsdienstes keine Befugnis zu verkehrsregelnden und absperrenden Maßnahmen. Auch das Argument der Sonderrechte lässt sich hier nicht fruchtbar machen, denn beim Stehen auf der Kreuzung ist offensichtlich nicht "höchste Eile geboten".
Sonderrechte und Wegerecht
Der Unterschied bei den Niederländern ist, dass nicht wie im Zitat das NEF den Weg freiräumt, sondern die Polizei.
Die haben m. W. ihre Motorrad-Einsatzstaffeln in allen größeren Städten.
Davon abgesehen finde ich deren System gut.
Man lernt es zu schätzen dass der RTW zügig durchkommt, wenn man selbst mal Betroffener war.
 
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Bin durchaus deiner Auffassung, dass würde die Eingangsfrage egalisieren :)
 
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gstommy68

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Hallo
nicht Alles was erlaubt ist muss man auch machen. Da ich nicht weiss in welcher Situation dein Rettungswagen ist wäre genügen Abstand und Respekt und besondere Aufmerksamkeit gegenüber den Rettungwagen sinvoll, für mich selbstverständlich.
Kann man sich in solchen Situationen mal seine eigenen Interessen nicht mal für wenige Minuten hintenan stellen.
Ich bin hier erstaunt wie viele Meinen die Situation am/im/ um den Rettungswagen einschätzen zu können, ich kann es nicht.
Ich verstehe diese Diskussion teilweise auch das Palaver hier nicht.

gruß
gstommy68
 
Brick

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Nochmals zur Ausgangssituation
Der Krankenwagen fuhr von seinem Stützpunkt(kein KKH) mit Blaulicht und Horn zum Einsatz eine Stecke von ca.12km.
Auf der Strecke ist ein Gerade von ca3km.
Mein Kumpel hat nicht überholt weil er nicht wusste ob er es darf oder nicht.Hat sich nur gewundert das der KKW nicht über eine Geschwindigkeit von 80 km/h kam/fuhr.


Danke an die Mods für die Löschung der beleidigenden Beiträge.

Brick
 
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... das ein RTW nicht schneller fährt.... er will ja heil ankommen und im fahrenden Wagen alles vorbereiten.... da brauchts keinen Schüttelkäfig :grin:
Was das anbelangt "Darf ein Krankenwagen mit Blaulicht von einem Motorrad überholt werden?"

Da bin ich auch gespannt :think:
 
Pinky

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Wenn der Krankenwagen mit Blaulicht und Horn fährt, würde ich jedenfalls nicht überholen, sondern großen Abstand halten.
Wagen im Einsatz - halte ich mich zurück! Ist für mich eine klare Sache.
 
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mit Blaulicht und Horn zum Einsatz
da gilt dann ja §38, "alle anderen Verkehrsteilnehmer haben freie Bahn zu schaffen". Die Bahn wird nicht freier, wenn man sich davor setzt, d.h. ein Überholen wäre in der Situation ein Verstoß gegen die StVO.
 
Thema:

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