Krasses Urteil!!!!!!

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Gast1990

Gast
Maxell63 schrieb:
Die Frankfurter Gerichtsbarkeit ist für ihre fragwürdigen Urteile mittlerweile
berühmt.

Als Gegenstück einmal die Begründung einer abgewiesenen Klage:
Die Trennlinie zwischen einer (angepasst) sportlichen und einer riskanten
oder gar rücksichtslosen Fahrweise ist fließend und in hohem Maße vom
Standpunkt des jeweiligen Betrachters abhängig.
[16. Senat d. OVerwG NRW v. 14.03.2006]
 
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Alex2104

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früher R1100GS, dann Harleys, R1100R, R1200RT und R1200GSA - aktuell wieder R 1200 RT
Mit einem Wort: "Schwachsinn"
Waren die bekifft oder besoffen?
Selten so eine schwach und haltlose juristische Begründung gelesen!
 
Balu

Balu

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Gerichtsurteil

Das Urteil ist ja das Allerletzte!!!!:mad::mad::mad:
Ich hoffe nur, der Biker geht in die Berufung.:rolleyes::rolleyes:

Das erinnert mich wieder an das Sprichwort:
" Recht haben und Recht bekommen " sind zweierlei Dinge!!!;)

Gruß aus dem verschneiten Süden:(:(:)

Balu
 
A

Anonym3

Gast
..deßwegen nur mit vorher abgeschlossener Rechtschutz-..Vollkasko-..und Unfallversicherung auf`s Motorrad:rolleyes:

...mit einem Fahrradfahrer ist es unter Umständen eh schwierig mit der Kostenerstattung...wohnt der nämlich noch bei Mutti...und die hat keine Privathaftpflicht:eek: ..greife mal einem nackten Mann in die Tasche:p :p

..Hertzi..
 
Cambio

Cambio

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Ja nee, is klar!

Früher nannte man das, jemanden für "Vogelfrei" erklären. Heute bedeutet es: Hee Leute, ab in den Taunus. Dort könnt Ihrer Biker klatschen - ohne Konsequenzen für euch ??? (Sind ja eh alles Suizid gefährdete) :confused: :confused: :confused:

Die spinnen doch total!

Gruß

Cambio
 
Placebo

Placebo

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Spendentopf

Bitte unbedingt weiterverfolgen. Wenn dem Motorradfahrer wirklich das Geld für die Revision fehlen sollte würde ich auch spenden!
 
ich1

ich1

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...denen brennt ja wohl der hut!!! :mad:

als würde man sich freiwillig hinschmeißen......ich fass es nich!!!
 
vision1001

vision1001

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JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA... ENDLICH!!!!

Das ist ja im Umkehrschluss der Freibrief alle Fahrradfahrer und Rentner und Kinder und überhaupt alle anderen Verkehrsteilnehmer abzuschießen!
Gleich morgen installier ich mir n Rambock an die Kuh und semmel ersmal über die Bürgersteige... muss ja jeder der sich in die Gefahr der frischen LUft begibt damit rechnen, das mal jemand den Bürgersteig mit der Fahrbahn verwexelt.

GTA life... es gibt einen Gott und er hat mich erhört!












*vorsicht ironie*
 
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BoGSer-Rüde

Gast
Ab sofort ist die "Betriebsgefahr" für den oder die Richter des Landgerichts am Main noch viel höher, als die von uns Bikern:D :D :D

Gruß, Wallace
 
Wolfgang

Wolfgang

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Hallo Leuts.

Ich habe heute zu diesem Urteil den Bericht im Tourenfahrer gelesen. Für mich stellt dieses Urteil schon fast Rechtsbeugung dar. Wenn das so in Ordnung geht, dann stimmt etwas mit meinen Rechtsempfinden nicht mehr.

Dieses Urteil liegt aber leider im europäischen Trend der Unverhältnismäßigkeiten :mad: .
 
LausbubNRW63

LausbubNRW63

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nicht von umsonst kommt der spruch ...
>zwei anwälte/richter, drei meinungen<
und zunächst stellt ein urteil ja nur ...
das spiegelbild der richterlichen rechtsaufassung ...
am betreffenden verhandlungstag dar ...
und das bürgt keinesfalls für richtig- und vollständigkeit ...
in diesem zusammenhang siehe auch das koranurteil ...
das jeglicher verfassung und grundgesetz gegenläufig ist ...
ich denk dass das zuständige olg in kürze revidieren wird ...
liebe grüsse manfred
 
Biting Cock

Biting Cock

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Frusturteil

Hallo Leute,

der Herr Richter hat sich wohl auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit über einen Motorradfahrer geärgert der an einer roten Ampel, im Gegensatz zu Ihm weil in der Dose:mad: , bis zur Haltelinie vorfahren konnte. Vielleicht durfte er ja gestern Abend wegen Migräne der Gattin auch nicht mehr:mad: .
Oder aber er wurde auf der Landstrasse trotz seiner neuen PS strotzenden Dose von einem Motorrad:D überholt und damit bis ins Mark und in seiner Ehre als bester Dosenroller der Welt getroffen.
Ihr seht es gibt viele Gründe für so einen armen Tropf, sich zu rächen.

Ach es ist schon sehr schwer wenn einem soviel Ungemach begegnet, neutral zu bleiben und seiner hohen Verantwortung nachzukommen.

Aber mal Spaß beiseite, wie einzelne Richter bei uns teilweise Recht sprechen ist jeder Bananenrepublik würdig. Man kann nur hoffen, das solche Urteile in der Berufung revidiert werden und der betreffende Richter ins Archiv zum sortieren von Wollmäusen versetzt wird.

Ingo
 
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Franky

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Aber, tyoisch deutsch:
Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil!!!
Gruß
Frank
 
nypdcollector

nypdcollector

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Wobei glücklicherweise immer noch die Möglichkeit bleibt, solche Urteile auf mögliche Rechtsverstöße hin untersuchen zu lassen (letztinstanzlich der BGH).
Diese Urteil bleibt sicher nicht lange so stehen (rechtskräftig ist es sowieso noch nicht).
 
Panther

Panther

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Also ich kann das Urteil soweit nachvollziehen (nicht unbedingt die Begründung): Das Stichwort heisst "Kausalhaftung", das heisst, ein Führer eines Motorfahrzeuges haftet bei einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer) automatisch für dessen (und natürlich auch den eigenen) Schaden (SVG Art. 58). Die Kausalhaftung kann nur bei einem groben Verschulden des schwächeren Verkehrsteilnehmer aufgehoben werden, dies liegt wiederum im Ermessen des Richters.

Dies ist bezogen auf Schweizer Recht, ich gehe davon aus, dass es in Deutschland ungefähr gleich aussieht.

Sorry Jungs, aber auch wenn ich mit absolut angepasster Geschwindigkeit und unter Einhaltung aller Verkehrsregeln einen Fussgänger überfahre, der unvorsichtig zwischen zwei parkierten Autos einfach vor mein Moto gelatscht ist, bin ich schlussendlich der Dumme.
 
JOQ

JOQ

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Panther schrieb:
Sorry Jungs, aber auch wenn ich mit absolut angepasster Geschwindigkeit und unter Einhaltung aller Verkehrsregeln einen Fussgänger überfahre, der unvorsichtig zwischen zwei parkierten Autos einfach vor mein Moto gelatscht ist, bin ich schlussendlich der Dumme.
Der Dumme ist zwar richtig aber deshalb ist das noch lange nicht Recht. Die Begründung des Richters am LG Frankfurt zeigt aber auch, das Dumme Recht sprechen dürfen.
 
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Gast1990

Gast
Panther schrieb:
Also ich kann das Urteil soweit nachvollziehen (nicht unbedingt die Begründung): Das Stichwort heisst "Kausalhaftung", das heisst, ein Führer eines Motorfahrzeuges haftet bei einem Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer) automatisch für dessen (und natürlich auch den eigenen) Schaden (SVG Art. 58).
...
Juristenlogik. Im Umkehrschluss bedeutet das für den Schwächeren
eine gewisse Narrenfreiheit, denn der Stärkere ist ja immer schuld.
 
Panther

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hixtert schrieb:
Juristenlogik. Im Umkehrschluss bedeutet das für den Schwächeren
eine gewisse Narrenfreiheit, denn der Stärkere ist ja immer schuld.
Jein... ich denke nicht, dass der Schwächere einfach vor den Stärkeren läuft, nur damit dieser Schuld ist. Beim Führen eines Motorfahrzeuges ist man sozusagen eine Gefahr für die Gesellschaft. Deshalb ist man auch schuld, wenn man mit dem Schwächeren die Strasse pflügt, auch wenn man nicht schuldig ist. Man wird dann auch nicht unbedingt vor dem Strafgericht verurteilt, vor dem Zivilgericht kommt man aber an die Kasse und den eigenen Schaden hat man auch noch.
 
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Krasses Urteil!!!!!!

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