S
stranger70
- Dabei seit
- 21.01.2019
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Für mich völlig unklar auf welcher rechtl. Basis die Geräte auslösen sollen und das Ergebnis dann mit einem Bußgeld belegt werden soll.
Ich bewege mich mit einem legal, TÜV gerechten Fahrzeug im Verkehr, ich kann in diesem Fahrzeug die gefahrene Geschwindigkeit ablesen, aber nirgendwo welche DB Werte ich gerade erzeuge (bei Tockenheit ganz anders als bei Regen, auf Asphalt ganz anders als auf Beton usw.)
Und dann lösst ein, mit einer willkürlich eingestellten DB Grenze, irgendwo aufgesteller Lärmblitzer aus?!
Läuft dann auf eine reine Lotterie heraus wer und was geblitzt wird.
Da werden sich die Verkehrsrechtsanwälte schon freuen, bzw. bin ich jetzt schon auf die ersten gerichtl. Auseinandersetzungen gespannt...
Ich bewege mich mit einem legal, TÜV gerechten Fahrzeug im Verkehr, ich kann in diesem Fahrzeug die gefahrene Geschwindigkeit ablesen, aber nirgendwo welche DB Werte ich gerade erzeuge (bei Tockenheit ganz anders als bei Regen, auf Asphalt ganz anders als auf Beton usw.)
Und dann lösst ein, mit einer willkürlich eingestellten DB Grenze, irgendwo aufgesteller Lärmblitzer aus?!
Läuft dann auf eine reine Lotterie heraus wer und was geblitzt wird.
Da werden sich die Verkehrsrechtsanwälte schon freuen, bzw. bin ich jetzt schon auf die ersten gerichtl. Auseinandersetzungen gespannt...