Lärmblitzer

Diskutiere Lärmblitzer im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Für mich völlig unklar auf welcher rechtl. Basis die Geräte auslösen sollen und das Ergebnis dann mit einem Bußgeld belegt werden soll. Ich...
S

stranger70

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Für mich völlig unklar auf welcher rechtl. Basis die Geräte auslösen sollen und das Ergebnis dann mit einem Bußgeld belegt werden soll.

Ich bewege mich mit einem legal, TÜV gerechten Fahrzeug im Verkehr, ich kann in diesem Fahrzeug die gefahrene Geschwindigkeit ablesen, aber nirgendwo welche DB Werte ich gerade erzeuge (bei Tockenheit ganz anders als bei Regen, auf Asphalt ganz anders als auf Beton usw.)

Und dann lösst ein, mit einer willkürlich eingestellten DB Grenze, irgendwo aufgesteller Lärmblitzer aus?!
Läuft dann auf eine reine Lotterie heraus wer und was geblitzt wird.

Da werden sich die Verkehrsrechtsanwälte schon freuen, bzw. bin ich jetzt schon auf die ersten gerichtl. Auseinandersetzungen gespannt...
 
Klausmong

Klausmong

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Da wo sie gesetzt werden. Ich habe gehört, dass manche Fahrzeuge im Standgas nicht Schritttempo können. Die dürfen dann eben da, wo angeordnet, nicht gefahren werden.
Also ein Verbot ohne gesetzlicher Grundlage auf Grund von persönlicher Meinung?
Das gibt die REchtssprechung aber kaum her.

Ebenso wie ein legaler unmodifizierter 40-Tonner nicht über jede Brücke darf.
Da gibt es einfache Gründe:
Statik die eine gewisse Tonnage einfach nicht zuläßt.
Das ist einfach
Mein lautestes Fahrzeug ist ein Auto mit 93 dB(A) Stand- und 73 dB(A) Fahrgeräusch. Bei Höchstdrehzahl und offenen Auspuffklappen sind es über 120 dB(A).
Damit könnte man jeden Mitmenschen zur Verzweiflung belästigen.
Das tue ich aber nicht.
Würde ein Lärmblitzer als Beispiel ab 80 dB(A) auslösen könnte ich mit meinem Auto „ungeblitz„ vorbeifahren, oder halt zur Kasse gebeten werden.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Weil irgendwer meint das stört ihn?

Und das, obwohl Dein Auto legal ist?
Wenn Du freiwillig Strafe zahlen willst, dann gerne.

Die folgenden Lärmpegel haben Auswirkungen auf das menschliche Verhalten:

  • Bereits bei 45 dB(A) ist eine entspannte Konversation erschwert.
  • Bei 50 dB(A) heben Betroffene die Stimme an.
  • Bei 60 dB(A) müssen Betroffene laut sprechen.
  • Bei mehr als 65 dB(A) Außenbelastung ändern Anwohner ihr Verhalten, d. h., sie halten Fenster geschlossen und Balkone werden nicht mehr genutzt.
Jedes Motorrad / Auto kann so leise gefahren werden, das kein Anwohner die Fenster schließen muß…
Das sind typische Listen, die nicht zwingend stimmen.

Mit Lautstärke kenne ich mich durchaus aus, das ist mein Job als Tontechniker, ich mache auch Audiomessungen für Kunden.

Lautstärke ist auch stark abhängig von der Entfernung.

Beispiel:
Man hat im Regelfall 6db Abfall pro Entfernungsverdoppelung.
(Spezialanwendungen von Lautsprechern oder extrem gerichteten Schallquellen mal ausgeschlossen)

Also zB 90db in einem Meter Entfernung gemessen, sind 84 bei 2 Metern, 78 bei 4 Metern, 72 bei 8 Metern...
Grob gesagt kann man davon ausgehen, das es bei 30 Metern ca 30db Abfall ist.
Also bei Schallquelle 90db schon nur mehr 60db bei 30 Metern Entfernung.

Das Thema Lautstärke ist auch ziemlich komplex.

Ist auch abhängig von Frequenz im Bezug mitLautstärke, wie das dann wahrgenommen wird

Hier mel eine Veranschaulichung der Gehörkurven Frequenz versus Lautstärke

hörkurve.jpg
 
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FroeMa

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Also ein Verbot ohne gesetzlicher Grundlage auf Grund von persönlicher Meinung?
Ich hatte ja schon zu deinem Post folgendes geschrieben:
Im Vordergrund steht ja erst mal der Test. Dann muss man sich überlegen, wie man das gesetzlich regelt, dass es auch geahndet werden kann.
Eine Lärmbegrenzung wäre dann ähnlich durchsetzbar wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

@Klausmong
Du versteifst dich da ein bisschen zu sehr auf "legale Fahrzeuge". Ich glaube nicht, dass die im Focus stehen. Aber wenn legale Fahrzeuge unangepasst bewegt werden, verursacht so ziemlich jedes Fahrzeug unnötigen Lärm.

Ich befasse mich durch den hobbymäßigen Lautsprecherbau mit Akustikmessungen und weiß, dass das ein schwieriges Kapitel ist. Aber auch hier haben sich gewisse Messungen etabliert, wie man am Besten vorgeht. Trotzdem klingt natürlich jeder Lautsprecher an verschiedenen Aufstellungsorten anders.
Ist auch abhängig von Frequenz im Bezug mitLautstärke, wie das dann wahrgenommen wird
Und nicht nur die Lautstärke wird unterschiedlich, je nach Frequenz, wahrgenommen, auch die Resonanzfrequenz ist je nach örtlicher Begebenheit unterschiedlich. Hier betrifft es aber die tiefen Frequenzen, welche bei Motoren, wie sie in Motorrädern üblich sind, eher nicht vorkommen.
In den oberen Frequenzen ist eher das Abstrahlverhalten der Schallquelle von Bedeutung. Ein Vorteil bei einer Schallmessung für Fahrzeuge ist, dass sie nicht statisch sind und somit die verschiedenen Abstrahlwinkel schon berücksichtigt werden können. 3-Dimensionale Wasserfalldiagramme ermöglichen z.B. auch eine feine Auswertung der Schallquelle und erlauben auch das herausfiltern von Umgebungsgeräuschen. Solche Messungen finden in vielen Bereichen (z.B. Schwingungsmessungen) in der Industrie zur Fehlerdiagnose Anwendung.
Wie man Störgeräusche rausfiltert kann i.Ü. jeder erfahren, der sog. Noisecancelling - Kopfhörer besitzt.
Also zB 90db in einem Meter Entfernung gemessen, sind 84 bei 2 Metern, 78 bei 4 Metern, 72 bei 8 Metern...
Grob gesagt kann man davon ausgehen, das es bei 30 Metern ca 30db Abfall ist.
Also bei Schallquelle 90db schon nur mehr 60db bei 30 Metern Entfernung.
Und diese Aussage beruht wiederum auf eine statische Messung. Ein Fahrzeug ist aber nunmal dynamisch.
Das Thema Lautstärke ist auch ziemlich komplex.
So ist es. Dennoch ist es auch im Verkehrswesen nicht neu. So wurden ja schon in Bezug auf Flüsterasphalt ausreichende Messungen gemacht und da haben so manche Fachhochschulen (Duisburg z.B.) ganze Arbeit geleistet.
 
TB25

TB25

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Wie soll ich als Fahrer selbiges beim Fahrgeräusch sicherstellen?
... das ist doch offensichtlich:

Indem Du z. B. bei 100 km/h statt im 2. Gang mit 7.000 U/min (kein Ahnung, ob die genannte Drehzahl stimmt, ist nur ein Beispiel) im 6. Gang mit < 3.000 U/min fährst.

Und dann braucht es "nur" noch ein zusätzliches Verkehrszeichen z. B. mit der Angabe 85 dB(A), vergleichbar also mit dem Verkehrszeichen 100 km/h.

Dass dafür (bis dato) keine Rechtsgrundlage existiert, ist natürlich klar.
Aber so ließe sich das beispielsweise ganz einfach lösen.
 
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TTTom

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Lautstärke ist auch stark abhängig von der Entfernung.

Beispiel:
Man hat im Regelfall 6db Abfall pro Entfernungsverdoppelung.
(Spezialanwendungen von Lautsprechern oder extrem gerichteten Schallquellen mal ausgeschlossen)

Also zB 90db in einem Meter Entfernung gemessen, sind 84 bei 2 Metern, 78 bei 4 Metern, 72 bei 8 Metern...
Also immer am Mittelstreifen fahren, wenn der Lärmblitzer rechts steht.

Und deshalb hat BMW ab der 1200 LC den Auspuff verlegt ? :bounce:
 
TB25

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Aber ab wann ist man Übeltäter?
Und ich meine nicht ab wann die Anwohner das so sehen (weil es ja wirklich laut ist) sondern ab wann wir von nicht legal reden?
... im Grunde ist auch das relativ einfach zu beantworten:

§ 1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ich übersetze das mal ganz "platt": Wer lauter fährt, als unbedingt notwendig, verstößt gegen § 1 StVO.

Wenn Du also z. B. innerorts bei einem Limit von 50 km/h im 1. Gang fährst, anstatt im 5. Gang (was bei der R 1300 GS ja problemlos möglich ist) oder zumindest mal im 4. Gang (z. B. mit der Begründung, es geht bergauf, im 5. Gang würde sie stottern), der begeht bereits heute eine Ordnungswidrigkeit.

Dass diese aktuell (angesichts der problematischen Beweismöglichkeit) kaum zu ahnden sein wird, ist natürlich klar.
 
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Klausmong

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.. das ist doch offensichtlich:

Indem Du z. B. bei 100 km/h statt im 2. Gang mit 7.000 U/min (kein Ahnung, ob die genannte Drehzahl stimmt, ist nur ein Beispiel) im 6. Gang mit < 3.000 U/min fährst.
Brauchen wir Gesetze, in welchem Gang man ein Motorrad bewegen darf?

Ernstgemeinte Frage.

Klar versucht man in der Regel die Geräuschkulisse gering zu halten, aber will man verbieten, das auch mal wer sein Motorrad ausdreht wenn man es eigentlich darf?
Schwieriges Thema.

Ich bin auch gegen unnötigen Lärm, aber wie gesagt, wer bestimmt wie man fahren darf?
Solange man sich in der StvO bewegt?
 
Larsi

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... das ist doch offensichtlich:

Indem Du z. B. bei 100 km/h statt im 2. Gang mit 7.000 U/min (kein Ahnung, ob die genannte Drehzahl stimmt, ist nur ein Beispiel) im 6. Gang mit < 3.000 U/min fährst.

Und dann braucht es "nur" noch ein zusätzliches Verkehrszeichen z. B. mit der Angabe 85 dB(A), vergleichbar also mit dem Verkehrszeichen 100 km/h.

Dass dafür (bis dato) keine Rechtsgrundlage existiert, ist natürlich klar.
Aber so ließe sich das beispielsweise ganz einfach lösen.
Offensichtlich ist das in keinster Weise, denn alles, was ich von meiner Seite tun kann, ist hoffen und beten, dass mein Gefühl "ich halte die Limits ein" den Erfordernissen entspricht.

Das ist noch schlimmer als Blinker in Kroatien.
 
TB25

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alles, was ich von meiner Seite tun kann, ist hoffen und beten, dass mein Gefühl "ich halte die Limits ein" den Erfordernissen entspricht.
... es sei denn, Du hättest neben dem Tacho demnächst dann auch noch eine Anzeige der von Dir produzierten Lautstärke. :zwinkern:

Wenn der Gesetzgeber da so möchte, wird er einen Weg dahin finden.

Dass das alles völlig "krank" ist bzw. wäre, darüber brauchen wir uns nicht zu streiten.


Brauchen wir Gesetze, in welchem Gang man ein Motorrad bewegen darf?
... also ich ganz bestimmt nicht!

Aber ich fahre auch nicht 100 km/h im 2. Gang und habe auch keinen extra lauten Auspuff, spiele nicht mit Zwischengas und drehe nicht das Standgas auf.
Andere aber schon und genau darum gibt es offenbar Ansinnen, dem einen Riegel vorzuschieben.

Ich habe nur skizziert, wie sowas - theoretisch - umsetzbar wäre. Wie ich persönlich das bewerte, dazu habe ich in meinen Beiträgen vorher gar nichts gesagt und halte mich dazu auch weiterhin zurück.
 
Willem66

Willem66

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Hi


Wenn das mehr Lärm ist als zulässig, dann ist es eben verboten. Weshalb das Ding lärmt, ob serienmässig oder "gebastelt" ist egal. Wenn es ein Klappenauspuff ist, dann steht in der Betriebsanleitung "nicht im Bereich der StVO" o.Ä.
Das oft gehörte Argument "Ich will mein Mopped aber hören" ist genauso "korrekt" wie "ich will aber gesehen werden" wenn jemand irgendwelche Leuchten anbastelt.
Die Mädels sagen garantiert "Das hab' ich nicht gewusst".
gerd
Jo. „Das hab ich so gekauft“, ist der Standardspruch. Mit anderen Worten: juckt mich nicht. Loud pipes safe lifes. ;)
Versteh ich ja, dass die das lustig finden. Aber in der Summe killen die paar honks unsere schönsten Strecken.
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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Ich denke auch es braucht erstmal realitätsbezogene Typen-Prüfungen im Bezug auf Lärmemissionen.

Was macht ein Hersteller wenn sein Motorrad im 3. Gang bis 50 km/h unter Vollast auf Lärmemisionen geprüft wird?...Er programiert das erst bei 55 km/h die Klappen aufgehen. Das halte ich für völlig unsinnig.
Und ja wir als Kunden sind auch gefordert. Was bringt ein Klappenauspuff? Leistungs und Drehmomentmässig, vernachlässigbar!! Motorradfahrer die diese Lärmbelastung brauchen ( dann noch Ohrstöpsel reindrücken) verstehe ich nicht wirklich.

Wieso können sich die Motorradhersteller nicht einigen und diese Forderungen der Kundschaft nicht ignorieren?

Jeder grössere Hersteller hat eine "Akkustik-Abteilung" da kann problemlos eine Lösung angeboten werden, welche keine Mogelpackung ist. Das muss ja nicht gleich wie "Die Hummel in der holen Hand" der R1100GS tönen. Ein ganz wenig sonorer und das passt.

Aber ich befürchte ein grosser Teil der heutigen Motorradfahrer will laut sein.

Sooo Feuer frei......:bomb:

PS: Dann bräuchten wir keine Lärmblitzer...einfach die Org. Ausrüstung.
 
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Larsi

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... es sei denn, Du hättest neben dem Tacho demnächst dann auch noch eine Anzeige der von Dir produzierten Lautstärke. :zwinkern:
...
Ja ... genau so wird's sein :lalala:

Bin gespannt, wie sich die Geschichte entwickelt (und ob ich das noch erlebe, bin schon Mitte 50).
Andererseits wäre das Ganze ziemlich lustig, dann kann ich elektrische Kreise um die ganzen leise schleichenden Verbrenner fahren. :rof3l:
 
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Warum sollen die Lärmblitzer keine Rechtssicherheit bieten? Der Blitzer löst bei einem bestimmten Lärmpegel aus und zackt gibt es ein Photo. In Frankreich glaube ich gibt es die Dinger schon
Der Lärmpegel könnte theoretisch ja auch vom überfliegendem Hubschrauber kommen. (Hatte ich tatsächlich mal auf der Autobahn. Leichter Nebel, ein Riesenvieh, Seaking oder sowas, ca 30m über mir. Schiebedach offen. Ich dachte das Auto desintegriert sich grade, bis er dann vor mir flog und ich erkannt habe wo das Donnergrollen wirklich herkommt.)
Nagut unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Reicht im Rechtsstaat aber schon. Könnte ja wirklich nen Trecker daneben auf dem Feld rumfahren, oder sonstwas.
 
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HeikoRoadKing

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Alleine die unterschiedlichen Baujahr bedingten Euronormen lassen Lärmblitzer albern erscheinen.

Beispiele
1. Meine Harley hatte nen Euro3 Motor mit legaler Klappenanlage die bei 50 Kmh dicht gemacht hat. Fahre ich 48Kmh ist sie offen.

2. Meine 1200er LC GSA hat Euro4 mit legalem Akra

3. Neueste 1300er GS original Zustand

4. Meine alte Panshovel von 1957 ohne Geräuschvorschriften baujahrbedingt.

Alle unterschiedlich laut im 4ten Gang bei 50 Kmh. Auch möglich wäre im 3ten oder 5ten Gang zu fahren.

Auch nicht ob ich gerade beschleunige oder rolle.

Das kann ein Lärmblitzer mit Ordnungsstrafen als Soll Ergebnis nicht unterscheiden. Er blitzt halt. Dann muss ein Sachbearbeiter die Ergebnisse gegenprüfen. Danach muss er ein Verfahren einleiten dem Widersprochen wird weil der Fahrer legal unterwegs ist. Es gibt keine Vorschrift in welchem Gang ich an der Blitzerstelle zu fahren habe um ein dB Wunschergebnis zu Unterschreiten.

Also werden Lärmblitzer bestenfalls als Infosystem verwendbar sein um dem Fahrer zu signalisieren das es gerade lauter ist als gewünscht.
 
Willem66

Willem66

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Guter Punkt. Aber 90% dürften Standardmopeds aus den letzten 10 Jahrensein. Den Rest lässte unter den Schreibtisch fallen. Ich mach den Job schon, wenn das nötig wird. ;)
 
Larsi

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Guter Punkt. Aber 90% dürften Standardmopeds aus den letzten 10 Jahrensein. Den Rest lässte unter den Schreibtisch fallen. Ich mach den Job schon, wenn das nötig wird. ;)
Meines Wissens sind die Moppeds in D durchschnittlich(!) knapp 20 Jahre alt.
Relativ leise waren sie mMn von etwa 1990-2005.
Vorher laut, weil es halt so war, nachher laut, wegen Soundengineering.
 
N

nixwiefort

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Brauchen wir Gesetze, in welchem Gang man ein Motorrad bewegen darf?

Ernstgemeinte Frage.

Klar versucht man in der Regel die Geräuschkulisse gering zu halten, aber will man verbieten, das auch mal wer sein Motorrad ausdreht wenn man es eigentlich darf?
Schwieriges Thema.

Ich bin auch gegen unnötigen Lärm, aber wie gesagt, wer bestimmt wie man fahren darf?
Solange man sich in der StvO bewegt?
Diese Gestze haben wir bereits: die Stvo sagt sinngemäß : du darfst mit deinem Kfz nicht mehr Lärm, Abgase, Schmutz, usw erzeugen als notwendig.

im Fall des Falles wird man sich schwer tun nachzuweisen, dass es notwendig war am Rand des Drehzahlbegrenzers durchs Ortgebiet zu krachen.

anyway, was da konkret kommt wissen wir alle nicht, und wenn es dazu hilft die (leider sehr vielen) häufig illegalen Krawalltüten und „Minderwertigkeitskompensierer“ aus dem Verkehr zu ziehen, dann ist das wohl im Sinn der Meisten von uns.
 
hydrantenfritz

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Meines Wissens sind die Moppeds in D durchschnittlich(!) knapp 20 Jahre alt.
Relativ leise waren sie mMn von etwa 1990-2005.
Vorher laut, weil es halt so war, nachher laut, wegen Soundengineering.
R 80 ST!!!! 1984.....Org.
 
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