Mischbereifung ? R1200GSA

Diskutiere Mischbereifung ? R1200GSA im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hi, da die Heidenauer im letzten Winter nicht liefern konnten stehe ich jetzt mit 2 unterschiedlich verschlissenen Metzeler da. Der Vorderreifen...
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Quixote

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Hi,

da die Heidenauer im letzten Winter nicht liefern konnten stehe ich jetzt mit 2 unterschiedlich verschlissenen Metzeler da. Der Vorderreifen wird wohl so ca 3tkm länger leben. Jetzt beabsichtige ich hinten schonmal den K60 zu montieren und vorne den Metzeler aufzubrauchen.
Meinungen ?
Erfahrungen ?

Grüsse
Thomas
 
beiker

beiker

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Meine Meinung:
Zwei nagelneue Reifen auf der Kuh machen die Sache erst richtig rund;)

Rechne mal in Euro aus was Du sonst sparen könntest.......

...eine Tankfüllung????

Gruß
Berthold
 
Hansemann

Hansemann

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Mischbereifung unterschiedlicher Hersteller ist nicht zulässig und zaubert ein Schmunzeln aufs Gesicht von den Jungs bei der Rennleitung, selbst bei denen, die mangels Interesse die Finger von motorisierten Zweirädern lassen. Es sei denn, Du hättest nen Gutachter gefunden, der Dir den Spruch "Reifen nur von einem Hersteller" aus Deiner Betriebserlaubnis gestrichen hat.
 
Bonsai

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Also ich hatte trotz eines 2ten Felgensatzes schon mehrfach Reifen verschiedener Hersteller drauf ... und seh das auch sehr pragmatisch.
Mit der Rennleitung gabs deswegen bis jetzt auch noch nie Ärger. Klar, wenn man an Einen gerät, der grad n schlechten Tag hat ..... aber wenn man sich n bissl vernünftig mit den Kollegen unterhält (und evtl ne glaubwürdige Erklärung parat hat), ist das kein Ding.

Gruss

der Kurze
 
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Quixote

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TÜV und Rennleitung sind mir egal. Es widerstrebt mir einen Reifen wegzuwerfen der nicht abgefahren ist. Solange niemand echte Bedenken hinsichtlich der Fahreigenschaften hat werde ich vorgehen wie angedacht.
grüsse
Thomas
 
C

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Also ich hatte trotz eines 2ten Felgensatzes schon mehrfach Reifen verschiedener Hersteller drauf ... und seh das auch sehr pragmatisch.
Mit der Rennleitung gabs deswegen bis jetzt auch noch nie Ärger. Klar, wenn man an Einen gerät, der grad n schlechten Tag hat ..... aber wenn man sich n bissl vernünftig mit den Kollegen unterhält (und evtl ne glaubwürdige Erklärung parat hat), ist das kein Ding.

Gruss

der Kurze
Genau so ist das...
...hat sogar schon mit einem Speichen(vorne)-und einem Gussrad(hinten) mit Trailattack (vorne) und K60 alt (hinten) geklappt :cool:;)
 
C

Chefe

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...
Solange niemand echte Bedenken hinsichtlich der Fahreigenschaften hat werde ich vorgehen wie angedacht.
grüsse
Thomas
Generell hätte ich keine Bedenken - es kommt wie immer auf die Kombination Straßenoberfläche-Wetter-Reifen an :cool:
 
beiker

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Im Falle eines Falles ist die Vollkasko raus aus der Nummer;)

Aber das ist nur Schwarzmalerei:D
 
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Gut, dass ich keine Vollkasko habe, also muss ich mich schon mal nicht schwarz (an)malen lassen... :D:p
 
Eifelzug

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Mischbereifung ist ja, so weit ich weis, nur bei uns in Deutschland ein Problem. Im Ausland achten die eigentlich nur auf die eingetragene Reifengröße. Aber in Deutschland wird vermutlich auch schneller gefahren als z.B. in der Schweiz. Die Reifentests für die Freigaben von den Reifenherstellern sind schon aufwendig und oftmals wird ein neuer Reifentyp dem einem oder anderen Motorradtyp verweigert. Grundsätzlich würde ich in Deutschland auf der normalen Straße der Herstellervorgaben und Freigaben folgen.
 
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ich wechsele grundsätzlich satzweise, denn das neue Fahrgefühl ist mit Geld nicht zu bezahlen.

Ich bin zwar im Prinzip recht schmerzfrei, was das Erlöschen der ABE durch Anbauteile etc. betrifft, davon ausgenommen ist für mich aber sicher die Bremsanlage und die Bereifung. Muss einem im Schadensfalle zwar nachgewiesen werden, dass der Unfall durch diese Teile mit verursacht wurde, was bei einer Verkleidung, Spiegeln, Blinker etc. schwer fallen dürfte, könnte ich mir vorstellen, dass das bei Bremsen und Reifen schon ganz anders aussieht. Alleine deshalb halte ich mich da an die Vorgaben
 
AmperTiger

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Im Falle eines Falles ist die Vollkasko raus aus der Nummer;)
Aber das ist nur Schwarzmalerei:D...
und falsch obendrein. eine Veränderung am Fzg egal ob zulässig oder nicht, muß in erster Linie einmal unfallursächlich sein, damit die Versicherung aus der Nummer rauskommt. Dann hat es nichts mit Vollkasko zu tun, sondern mit Kasko generell (auch Teil-)

ich fahre das ganze Jahr schon auf der Tiger Mischbereifung und erst jetzt zum Winter werdens 2 Metzeler Tourance (die im übrigen beide nicht "zugelassen" sind) weil der zugelassene Metzeler Enduro 4 seit 10 Jahren nicht mehr produziert wird und der Reifenhersteller auch keine Veranlassung mehr sieht, für ein 14 Jahre altes Fzg irgendwelche Freigaben zu machen.
 
Dobs

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und falsch obendrein. eine Veränderung am Fzg egal ob zulässig oder nicht, muß in erster Linie einmal unfallursächlich sein, damit die Versicherung aus der Nummer rauskommt. Dann hat es nichts mit Vollkasko zu tun, sondern mit Kasko generell (auch Teil-)

ich fahre das ganze Jahr schon auf der Tiger Mischbereifung und erst jetzt zum Winter werdens 2 Metzeler Tourance (die im übrigen beide nicht "zugelassen" sind) weil der zugelassene Metzeler Enduro 4 seit 10 Jahren nicht mehr produziert wird und der Reifenhersteller auch keine Veranlassung mehr sieht, für ein 14 Jahre altes Fzg irgendwelche Freigaben zu machen.
Wenn das mal alles so schwarz oder weiß wäre. Wenn man erwischt wird, wird es sicherlich erträglich werden;) passiert aber was, dann sieht es anders aus.
Wenn ich als Autofahrer einen Unfall mit einem Krad habe, lasse ich das schonmal sicherstellen - rein aus Prinzip, denn niemand schenkt dem Gegner was. In der Regl wird auch was zu findes sein was das Erlöschen der Betriebserlaubnis angeht. Bei nicht zugelassener Bereifung brauchts jetzt nur noch den entsprechenden Gutachter und einen Richter der diesem Glauben schenkt. Schon ist die Versicherung komplett raus aus der Nummer, was Regreß heißt nach der Regulierung.
All in all kann das also richtig teuer werden wenn Murphy kommt. Da sind die paar Kröten für neue Pneus geradezu geschenkt.....
 
AmperTiger

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Wenn ich als Autofahrer einen Unfall mit einem Krad habe, lasse ich das schonmal sicherstellen - rein aus Prinzip, denn niemand schenkt dem Gegner was.
ach und das entscheidest du am Unfallort, wer was sicherstellt? und sicher übernimmst du auch noch die Kosten dafür oder? und auch dann den Schadenersatz, wenn die Sicherstellung (die ja eine Beschlagnahme werden muß, wenn der Unfallgegner nicht einverstanden ist) grundlos war?
 
Dobs

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ach und das entscheidest du am Unfallort, wer was sicherstellt? und sicher übernimmst du auch noch die Kosten dafür oder? und auch dann den Schadenersatz, wenn die Sicherstellung (die ja eine Beschlagnahme werden muß, wenn der Unfallgegner nicht einverstanden ist) grundlos war?
Richtig! Ich werde entscheiden ob ich das möchte und die Polizei wird entscheiden ob sie meinem Wunsch entsprechen wird.
Da die Ordnungshüter auch nicht völlig ohne Ahnung sind werden offensichtliche Dinge wohl schnell identifiziert werden und schon ist der Grund gegeben von offizieller Seite. Habe ich übrigens schon selbst einmal so erleben dürfen - man soll also nicht pauschal behaupten sowas geht eh nicht.

Ich rechne auf jeden Fall damit dass ein Geschädigter Himmel und Hölle in Bewegung setzt um bestmöglich aus der Sache rauszukommen und das gilt auch für mich und vermutlich auch die meisten Anderen.

Aber es darf jeder machen wie er will, jeder hat ja das Recht selber mal auf die Schnauze zu fallen oder sich zumindest dem Risiko auszusetzen.
Die Risikoeinschätzung bleibt doch jedem selbst überlassen und ebenso der Genuss der möglichen Folgen.
 
AmperTiger

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ich hab ja nicht gesagt, dass es nicht geht. Natürlich geht das, aber der Polizeibeamte wird so handeln, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und nicht weil es dein Wunsch ist.
außerdem entstehen bei so einer Amtshandlung Kosten, da verbietet sich ein pauschales "Sicherstellen" aus einer Laune heraus von selbst.

Um bei einem Fzg heute ein Erlöschen der BE herbeizuführen mußt du dich aber schon arg anstrengen.
 
Q

Quixote

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Wenn ich als Autofahrer einen Unfall mit einem Krad habe, lasse ich das schonmal sicherstellen - rein aus Prinzip, denn niemand schenkt dem Gegner was.
Wie bist denn Du drauf ?

Grüsse
Thomas
 
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Ich kann mir jetzt keinen Vollkaskoschaden zusammendenken bei dem die Reifen nicht im Spiel sind:confused:


Dann hat es nichts mit Vollkasko zu tun, sondern mit Kasko generell (auch Teil-)
Die Teilkasko ist für Diebstahl, Hagelschaden, Glasbruch, Marderbisse ......
Die hat nun wirklich nichts damit zu tun;)
 
AmperTiger

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hast mich erwischt,:D ich meinte ja auch die Haftpflicht, die einen Schaden reguliert, den du bei jemand anderm verursachst.
Da ist die Vers. nur dann raus (oder nimmt dich in Regress) wenn deine Veränderung am Fzg erwiesenermaßen ursächlich am Unfall ist, sofern du am Unfall überhaupt Schuld bist und zum Erlöschen der BE führt eine falsche Bereifung auch nicht zwingend. (dazu gibts genügend Urteile)
 
Thema:

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