Hallo,
Die Frage zu einer unzuläßigen Mischbereifung hat Gerd schon beantwortet.
also zunächst mal muss ich mich glaube ich entschuldigen, dass ich mich mit meiner Frage hier in den Thread so einfach mal eingeklinkt habe. Die Frage nach der Mischbereifung ist in der Tat beantwortet.
Für die genannten Fristen zu M+S hilft Dir vielleicht etwas Aufklärung, da das immer doof formuliert wird.
Das hilft mir leider nicht. Da Motorräder ja von der Winterreifenpflicht befreit wurden, gibt es meines Wissens keine Krietrien für die Schneeflocke und daher wird es auch keine Reifen geben. Aber soweit ich weiß werden immer noch Motorrradreifen mit M+S Kennzeichnung produziert, weil wir hier in Deutschland da ohne Not einen Alleingang gestartet haben. Man korregiere mich bitte, wenn ich mich hier irre.
Die EU Typzulassugen erlauben / erwähnen ja ausdrücklich Reifen mit M+S Kennzeichnung. Vollständiges Zitat:
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.
Ich verstehe es so, dass alle 3 Punkte erfüllt sein müssen. In meiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird aber wiederum auf die Betriebserlaubnis verwiesen, die ich meines Erachtens nach nicht habe. Es wäre also toll, wenn mir jemand sagen könnte wo ich die finde, dann wäre ich glaube ich ein ganzes Stück weiter.
Generell kann man kann ja immer noch eine neue BMW mit einem Stollenreifen ordern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da immer Reifen mit DOT 2017 aufgezogen sind und es gibt meines Wissenes keinen echten Geländereifen, mit dem erforderlichen Speed Index für z.B. eine R 1250 GS. D.h. ich gehe davon aus, dass das eine legale Möglichkeit gibt weiter Stollenreifen zu fahren. Ich vermute mal, das BMW hier eben explizit Reifen in der Betreibserlaubnis nennt, ist aber eben nur eine Vermutung.
Viele Grüße
Carsten