Motorrad fahren in Bayern

Diskutiere Motorrad fahren in Bayern im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ab morgen dürfen die Bayern auch wieder.....:jubel:
Schwabendriver

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Cool, dann mach ich die nächsten Tage eine Tour zum großen Alpsee bei Immenstadt 👍
 
C

Columbus

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Hallo Schwabendriver, dann können wir uns ja bei Held in Sonthofen treffen, mir zittern schon die Hände.
 
waidmann

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Jubel!!! Ich hoffe man kann die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung so interpretieren - Zeit wird's ! Danke
 
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Gast 5187

Gast
Bisher gibt es doch wohl nur die Pressekonferenz auf der etwas angekündigt wurde. Eine neue Verordnung sehe ich noch nicht, die wird wohl auch frühestens nach der "Schalte" von morgen erlassen werden.
Das gilt im übrigen genauso für Niedersachsen. Bisher sind das auch nur Ankündigungen.
Die Absprache am Mittwoch werden alle von daher erst abwarten.
 
cowy

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Die Seiten des Staatsministeriums werden eben in dieser Minute aktualisiert, dort werden dann die einzelnen Bestimmungen nach lesbar sein. Was mit „Sport“ passiert, wird in den folgenden Tagen genauer beschrieben werden
Also müssen wir noch ein paar Minuten Geduld haben ( und gegebenenfalls Tage, wenn über Motorrad fahren noch keine Entscheidung getroffen wurde ) bis die Regelungen in Schriftform vorliegt.

Grüße, cowy
 
waidmann

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Ich drück uns mal die Daumen . . .
 
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Mich würde es sehr wundern wenn irgendein Bundesland vorprescht und vor dem Gespräch am Mittwoch zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin irgendeine Verordnung erlässt und veröffentlicht.
 
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Mich würde es sehr wundern wenn irgendein Bundesland vorprescht
Das braucht ja kein Land machen, wenn das VGH Ansbach meint
„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“
 
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Gast 5187

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Du hast aber schon einen Überblick über den Zuständigkeitsbereich eines Verwaltungsgerichts in Bayern und den anderen einzelnen Bundesländern, ja?

Mit Legislative und Judikative fange ich jetzt nicht an.
 
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Mittelstreckenfahrer

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Ja, soweit ich das sehe ist Ansbach in Mittelfranken, und Mittelfranken ist nach landläufiger Meinung Teil von Bayern. Und der offizielle Name des Gerichts scheint "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Außenstelle Ansbach" zu sein ;-)

Allerdings braucht hier dann Bayern auf Regierungsebene nicht vorpreschen. Das Saarland wollte höchstwahrscheinlich auch nicht vorpreschen, bis ein Gericht dort die Ausgangsbeschränkung einfach gekippt hat.
 
cowy

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Man solle nicht öffentliche Verkehrsmittel benutzen, wenn man Alternativen hat. Unser Sohn fährt deswegen seit Schulöffnung mit dem Moped dorthin. Offiziell stand bis jetzt eben noch das Motorrad fahren als nicht erlaubt da. Ob dieses hier jetzt unmittelbar berücksichtigt wird steht noch offen. Triftig oder nicht triftiger Grund, erlaubte einem mehr oder weniger das Motorrad fahren.
Das steht jetzt alles noch in der Schwebe (was Bayern angeht), aber ich glaube nicht dass in Bayern rigoros ab morgen das Rasen wieder losgeht....Quasi – wehe, wenn sie losgelassen ;-)
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Gast 5187

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Ja, soweit ich das sehe ist Ansbach in Mittelfranken, und Mittelfranken ist nach landläufiger Meinung Teil von Bayern. Und der offizielle Name des Gerichts scheint "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Außenstelle Ansbach" zu sein ;-)

Allerdings braucht hier dann Bayern auf Regierungsebene nicht vorpreschen. Das Saarland wollte höchstwahrscheinlich auch nicht vorpreschen, bis ein Gericht dort die Ausgangsbeschränkung einfach gekippt hat.
Ein Verwaltungsgericht erlässt oder ändert keine erlassenen Verordnungen. Es sagt bestenfalls, ob die Verordnung oder Teile davon mit höherrangigem Recht vereinbar sind. So ist das auch hier geschehen. Die Verordnung selbst zu ändern ist Sache der bayerischen Landesregierung.

Und die Verordnungen anderer Länder betrachten die Richter in Ansbach nun ganz und gar nicht.
 
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