Motorrad Kauf aus Leasing?

Diskutiere Motorrad Kauf aus Leasing? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; genau so und nicht anders. Warum es der VK so kompliziert macht: er wird das Geld nicht haben, um es zuerst rauszukaufen und dann weiter zu verkaufen.
QVIENNA

QVIENNA

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Mir wäre das schon wieder alles viel zu kompliziert und unüberschaubar. Das Moped ist ja nun wirklich nicht das Einzige auf dem Markt.
Da sollte der Verkäufer im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse glatt ziehen und dann kann er es Dir immer noch verkaufen.

Gruß,
maxquer
genau so und nicht anders. Warum es der VK so kompliziert macht: er wird das Geld nicht haben, um es zuerst rauszukaufen und dann weiter zu verkaufen.
 
taz2ride

taz2ride

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Ich denke das Thema ist schon gut beschrieben. Für mich hat das Angebot einen komischen Beigeschmack. Wiederholung: Eigentümer ist die Leasinggesellschaft, die rückt den Brief normalerweise nicht raus, solange das Objekt nicht bezahlt ist.
Frag doch mal Onkel oder Tante Google, da finden sich je nach Schlagwort durchaus hilfreiche Artikel "Leasing Verkauf Laufzeit" und ja, den Personalausweis darf man nicht als Pfand hergeben aber auch nicht verlangen, schau mal hier:
Personalausweis als Pfand: Erlaubt oder verboten?
 
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matzo1000

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...ja, wie gesagt, es ist alles geklärt. Moped wird von mir nicht gekauft.
Habe mit dem Händler telefoniert, der den Kunden "betreut": Das Motorrad darf vom Leasingnehmer NICHT verkauft werden. BMW würde es nach Restwertberechnung NUR an den Leasingnehmer verkaufen, der kann dann natürlich damit machen, was er will.
Verkäufer hat sich auf meinen Vorschlag hin, dass er das Fahrzeug bei BMW auslösen sollte und ich es natürlich dann kaufe, nicht mehr gemeldet. Der Verkäufer ist übrigens Fahrschulbesitzer!!!
Egal, es hat hat einen extrem faden Beigeschmack! Bin mal gespannt, ob das Moped wieder bei mobile.de auftaucht.
 
Obelix65

Obelix65

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Überlege Dir doch einfach nur ob Dir sein Ausweis 10.000,- + Euro wert ist, und dann kaufst Du seinen Ausweis.

Wenn er es ehrlich meint und Du etwas Glück hast, gibt es den „Brief“ und das Motorrad dazu. Ansonsten hast Du einen Ausweis und könntest den weiterverkaufen.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Oder einfach aus - für MICH durchaus - nachvollziehbaren Gründen als Leasing finanziert
Macht beim Geschäft ja durchaus Sinn.
 
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DreasDakar

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Auch wenn es sich ja vermutlich erledigt hat: es gibt verschiedene Formen von Leasingverträgen, das Herauskaufen eines Fahrzeugs durch den Leasingnehmer wird bei Vertragsabschluss geregelt. Zweite Komponente ist dann die Frage der Wirtschaftlichkeit, sprich die Höhe des Ablösewerts in Relation zum Zeitwert.
Am Rande: Nicht gut finde ich das Vorurteil gegenüber Fahrschulbesitzern. Keine Ahnung, was das soll...
 
taz2ride

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Thema Zulassungsbescheinigung: Mit einer Neuregelung heisst der Brief nun Zulassungsbescheinigung Teil 2. Teil 1 ist der Schein den man mitführen muss, Teil 2 braucht man zum Ummelden etc.. Gerade gegoogelt.
 
taz2ride

taz2ride

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Dann kläre es auf. Auf deine juristische korrekte Version bin ich ja mal gespannt.

Hier mal eine Erklärung aus einer anderen Quelle, die sich aber mit dem Wikipedia-Eintrag deckt:
https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Genau das ist das Problem. Unser einer studiert jahrelang und zwar nicht Vogelkunde auf Lehramt und andere wissen es besser, weil sie Herrn Google kennen... Und dann hat man sich zu rechtfertigen und soll zeitintensive juristische Begriffsklärung betreiben. De iure non est disputandum, sagt der Lateiner.
 
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Zörnie

Zörnie

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Und wo ist nun deine studierte Erklärung? Oder hast du nicht mehr gelernt als das bisschen Latein?
 
taz2ride

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Thema Zulassungsbescheinigung: Mit einer Neuregelung heisst der Brief nun Zulassungsbescheinigung Teil 2. Teil 1 ist der Schein den man mitführen muss, Teil 2 braucht man zum Ummelden etc.. Gerade gegoogelt.
Ja, ich habe gegoogelt, ist auch nicht schlimm so lange ich daraus keine falsche Behauptung mache. Letztlich brauchen wir uns hier deswegen auch nicht fetzen, wenn der Beitrag im juraforum richtig ist, ist dort die Frage ausreichend beantwortet.
 
ChiemgauQtreiber

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Ausgangspunkt war aber die Frage, ob es sinnhaft ist, ein Motorrad aus einer laufenden Leasing zu übernehmen und nicht wie das Eigentum nachgewiesen wird.
 
rd07

rd07

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Leasingfirma kontaktieren die, möglicherweise verschiedenen, Übernahmevarianten erklären lassen. Ich kann mir vorstellen, dass eine Übernahme des bestehenden Vertrages möglich ist. Aber nur sinnvoll, wenn das Motorrad das ganze Jahr genutzt wird. Die "Leasingrate" ist eine Nutzungsgebühr, die muss man auch bezahlen, wenn das Motorrad nicht benutzt wird (ev. im Winter, bei Kreditrate aber das gleiche, nur gehört das Motorrad dann letztendlich dem Kreditnehmer).
 
Jonni

Jonni

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Das ist immer mit dem Händler zu besprechen. Als 2003 das Erscheinen der 1200er bevorstand, gab es ein Leasingmodell von BMW. 1150er leasen und dann auf die 1200er aufsteigen. Habe ich damals so gemacht, dann aber die 1150er aus dem Leasing "herausgekauft". Die hat mein Bruder weitergefahren. Das Procedere war nach Rücksprache mit meinem Händler völlig problemlos. Mein Händler hat anhand seiner Unterlagen den Restwert ermittelt und die Zulassungsbescheinigung 2 angefordert. Nach Bezahlen des Restwerts gehörte die 1150er mir. Es muss sich also nicht hinter jedem Angebot ein Spitzbube verbergen.

CU
Jonni
 
Klausmong

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Es muss sich also nicht hinter jedem Angebot ein Spitzbube verbergen.

Nein, aber wenn wer will das man den vollen Betrag zahlt, keine Papiere hat, und einen Personalausweis als Pfand bietet, dann läuten bei mir alle Alarmglocken......
 
Thema:

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