Neues zum Xenonlicht

Diskutiere Neues zum Xenonlicht im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Dietmar, mach mal bitte einen Link! Ist ein bisschen klein zum schauen. Danke für Deine Mühe Thomas
Rattenfänger

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Wenn mir jemand einen Halter baut, dann würde ich sofort loslegen !
Den Scheinwerfer habe ich ja schon:
Hallo Dietmar,

mach mal bitte einen Link!
Ist ein bisschen klein zum schauen.

Danke für Deine Mühe
Thomas
 
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Dietmar

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Mal sehen, ob das Verlinken geht:




Das ist ein BiXenon Scheinwerfer. D.h. es fehlt nur noch der Steller für die LWR und ein Standlicht.
 
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Wenn mir jemand einen Halter baut, dann würde ich sofort loslegen !
Den Scheinwerfer habe ich ja schon:
.

Fürchte dies allein wird noch nicht reichen...es ist ja so dass wenn der Hersteller sowas für die Serie beschließt, die Kosten für die Zertifizierung auf eine einigermaßen realistisch einzuschätzende Stückzahl umgelegt werden können.

Anders bei Zubehöranbietern die dann Gefahr laufen zwischenzeitig bevor sich das überhaupt rechnet von der kommenden LED Welle überrollt zu werden.

Will sagen dass es für Xenon mittlerweile doch reichlich spät ist - schaun mer mal.


Gruss aus Köln

:)

.
 
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Dietmar

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Fürchte dies allein wird noch nicht reichen...es ist ja so dass wenn der Hersteller sowas für die Serie beschließt, die Kosten für die Zertifizierung auf eine einigermaßen realistisch einzuschätzende Stückzahl umgelegt werden können.
???
Der o.g. Scheinwerfer ist doch zugelassen und wird z.B. in Bussen und Wohnmobilen verwendet.
Gemäß den vorgenannten Auskünften muß der Scheinwerfer
- "nur" noch angebaut werden
- mit einer manuellen LWR versehen werden
und kann dann vom TÜV abgenommen werden:
Bei Nachrüstung von Xenonscheinwerfern für Abblendlicht ist eine
Begutachtung nach § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO erforderlich, wenn keine Genehmigung für den Anbau vorliegt, da durch einen unsachgemäßen Anbau eine Gefährdung zu erwarten ist. Eine positive Begutachtung ist möglich, wenn der Anbau aller lichttechnischen Einrichtungen vollständig Artikel 3 der RL 93/92/EG (ECE-R 53.01) entspricht.

(Auszug aus der Antwort des TÜV an meine Firmenmailadresse :D)

Gruß

Dietmar


 
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???
Der o.g. Scheinwerfer ist doch zugelassen und wird z.B. in Bussen und Wohnmobilen verwendet.
Gemäß den vorgenannten Auskünften muß der Scheinwerfer
- "nur" noch angebaut werden
- mit einer manuellen LWR versehen werden
und kann dann vom TÜV abgenommen werden:
Bei Nachrüstung von Xenonscheinwerfern für Abblendlicht ist eine
Begutachtung nach § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO erforderlich, wenn keine Genehmigung für den Anbau vorliegt, da durch einen unsachgemäßen Anbau eine Gefährdung zu erwarten ist. Eine positive Begutachtung ist möglich, wenn der Anbau aller lichttechnischen Einrichtungen vollständig Artikel 3 der RL 93/92/EG (ECE-R 53.01) entspricht.

(Auszug aus der Antwort des TÜV an meine Firmenmailadresse :D)

Gruß

Dietmar


.

Ok soweit war mir das schon klar, mit welchen Kosten ist das machbar bzw. in die Front der GS zu integrieren. Rein mechanisch ist das sicher unter den gegebenen Voraussetzungen machbar incl. der Integration des Fernscheinwerfers in ein gemeinsames Gehäuse dafür.


Gruss aus Köln

:)

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Dietmar

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Der Fernscheinwerfer ist schon drin: Bixenon !
Nur ein Standlicht fehlt ? Gibt es das eigentlich schon als LED ?

Gruß

Dietmar
 
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Der Fernscheinwerfer ist schon drin: Bixenon !
Nur ein Standlicht fehlt ? Gibt es das eigentlich schon als LED ?

Gruß

Dietmar
.

Gut, das Standlicht sollte die geringsten Probleme machen. Als optisch ansprechende Lösung wärs eine Herausforderung dies in die Frontmaske zu integrieren typisch BMW like als AngleEye beispielsweise.

Halterahmen passend auf die Originalaufhängungen, einstellbarer Anschlag für die Höhenverstellung und achja die Tachoeinheit muss neu gelagert werden.

Kein Problem für die Spezialisten hier...


Gruss aus Köln

:)

.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Mechanik ist das geringste Problem. Aber nach Rücksprache mit dem TÜV gibt es noch eine Hürde

Jetzt das Problem:
Die ECE 53.01 sagt in 2.5.1 aus, dass es gleichwertige Leuchten zu sein haben
Die wiederum sind für Abblendlicht an Moppeds >125ccm in 6.2.1.2 festgelegt und da steht, dass Abblendlicht den Regelungen, 112, 1, 8, 20, und 72 entsprechen muss.
ALLE Xenonscheinwerfer sind aber nach 98, 99 geprüft
Es gibt also keinen für Moppeds geeigneten Scheinwerfer.
Da müssen die Politiker nachbessern.

sind Politiker nicht doch "etwas besonders"?? :(

Ob Bi-Xenon überhaupt zulässig ist ist dann nicht mal die Frage :-( (das "Mono" von Hella heisst übrigens "90mm classic xenon").
Hier, damit es "zusammen" ist, die nachträgliche Änderung:

ABER: Im englischsprachigen Original ECE/TRANS/WP.29/2009/23 steht allerdings genau das was in der ECE53.01 fehlt: Nämlich, dass für 6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98 gelten
gerd
 
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Hallo Gerd,

ohne die 53.01 jetzt real gesehen zu haben (Link ?),
wurde in der entsprechenden Working Group der UNECE folgendes beschlossen:
For motorcycles having a cylinder capacity > 125 cm​
3

One or two of approved type according to:
(a) Class B, D or E of Regulation No. 113;
(b) Regulation No. 112;
(c) Regulation No. 1;
(d) Regulation No. 8;
(e) Regulation No. 20;
(f) Regulation No. 72;
(g) Regulation No. 98.

Sprich gerade das ist ja der eigentliche Durchbruch !

Gruß

Dietmar
 
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Hi
Die Mechanik ist das geringste Problem. Aber nach Rücksprache mit dem TÜV gibt es noch eine Hürde

Jetzt das Problem:
Die ECE 53.01 sagt in 2.5.1 aus, dass es gleichwertige Leuchten zu sein haben
Die wiederum sind für Abblendlicht an Moppeds >125ccm in 6.2.1.2 festgelegt und da steht, dass Abblendlicht den Regelungen, 112, 1, 8, 20, und 72 entsprechen muss.
ALLE Xenonscheinwerfer sind aber nach 98, 99 geprüft
Es gibt also keinen für Moppeds geeigneten Scheinwerfer.
Da müssen die Politiker nachbessern.

sind Politiker nicht doch "etwas besonders"?? :(

Ob Bi-Xenon überhaupt zulässig ist ist dann nicht mal die Frage :-( (das "Mono" von Hella heisst übrigens "90mm classic xenon").
gerd

sind Politiker nicht doch "etwas besonders"?? :(
gerd
.

Hallo Gerd,

genau gefällt mir gut, eine gewisse kühle Distanz zum Thema hilft die Zusammenhänge richtig einzuordnen.

Sagen wir so, sie sind gewählte Vertreter derselben Spezies.

Das eigentlich Wesentliche dieser komplexen Verordnungen scheint - häufig jenseits praktischer Erwägungen - denjenigen Vorteile zu bringen die durch die ausgelöste Abschottung profitieren.

Kaum verwunderlich sitzen genau jene eben in den Gremien die solche Gesetzestexte helfen zu formulieren...

Dennoch wäre es ein Versuch wert, auch wegen des betriebenen Aufwandes zumindest taugliche Komponenten zu selektieren.

Hast Du eine Ahnung wo man das beschriebene BiXenon-Modul regulär bekommen kann ?


Gruss aus Köln

:)

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Hallo Dietmar,


hier er Link zu den ECE-Regelungen auch 53.01

Es ist ja klar dass die 98 für das Thema relevant ist, denn was anderes gibt es ja nicht.

http://www.bmvbs.de/-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm#21-30


Praktisch dennoch schwer durchschaubar was im Einzelnen nachgewiesen werden muss.

In der Regel ist es hilfreich das angepeilte Projekt vorher mit dem TÜVMann seines Vertrauens durchzusprechen dahingehend ob ein Ansatz überhaupt erfolgreich sein kann, oder ?


Gruss aus Köln

:)

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Dietmar

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Hallo Adi,

die 53.01 sehe ich da nicht, sondern nur den alten Stand !

Sobald ich die mechanische Befestigung gelöst habe, will ich gerne meine Erfahrungen mit dem TÜV posten.

Die Bixenon Scheinwerfer sind übrigens im Autoteilehandel und gelegentlich in der Bucht erhältlich.

Gruß

Dietmar
.

Doch zugegeben es ist schrecklich aber 53.01 entspricht 53 Revision 1 und genau die liegt vor.

Lass dich nicht beirren - ran an die Buletten !


Viel Glück dabei...


Gruss aus Köln

:)

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@renegade
Das BiXenon gibt's bei Hella
gerd
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So weit war ich schon, auch bei der Erkenntnis dass hier etwa 350 € fürs Modul alleine aufgerufen sind....


Gruss aus Köln

:)

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gerd_

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Hi Dietmar
Gefunden! Im englischsprachigen Original ECE/TRANS/WP.29/2009/23 steht genau das was in der ECE53.01 fehlt: Nämlich, dass für 6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98 gelten
gerd
 
Clamshell

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Hi Dietmar
Gefunden! Im englischsprachigen Original ECE/TRANS/WP.29/2009/23 steht genau das was in der ECE53.01 fehlt: Nämlich, dass für 6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98 gelten
gerd
Na dann wäre das doch schon mal geklärt... :confused:
 
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Na dann wäre das doch schon mal geklärt... :confused:
.

...es wird halt nicht alles unmittelbar übersetzt, unabhängig davon muss es gelten.


Gruss aus Köln

:)

.
 
Clamshell

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...es wird halt nicht alles unmittelbar übersetzt, unabhängig davon muss es gelten...
Kein Thema, dann erklär Du halt in kurzen Worten "6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98"

:rolleyes: :D
 
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Dietmar

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Kurz gesagt:
Hierbei handelt es sich um das Kapitel, wo festgeleget wird,
welche Beleuchtungsreinrichtungen an Motorrädern verbaut werden dürfen.
Wichtigste Änderung:
Scheinwerfer nach der Regelung 98
sprich alle handelsüblichen (zugelassenen) Xenonscheinwerfer

Gruß

Dietmar
 
Thema:

Neues zum Xenonlicht

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