Notruf als GPS-Tracker?!

Diskutiere Notruf als GPS-Tracker?! im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Sicher wird die Polizei dem nachgehen. Abhängig von der Zuständigkeit und eigene Auslastung wahrscheinlich sogar unmittelbar. Noch vor der...
Tourenmann

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Sicher wird die Polizei dem nachgehen.
Abhängig von der Zuständigkeit und eigene Auslastung wahrscheinlich sogar unmittelbar. Noch vor der Dienstpflicht, die dem § 258a StGB vorausgeht, fühlt sich der weit überwiegende Teil unserer Polizei - nach meiner Erfahrung - berufen, solche Angelegenheiten aufzuklären und hilft gerne.
 
phuLphiL

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Die werden dem nachgehen ja, aber vermutlich kein Eigentum / Hausrecht verletzten.
Gibt dazu gute Reportagen im Netz, wo geklaute Fahrräder klar in einem Schuppen in einem Hinterhof geortet werden konnten.
Polizei wurde gerufen, hat sich soweit sie konnte umgesehen, konnte das Fahrrad aber von außen nicht erkennen und somit der Aussage nach nichts unternehmen.
Das mag nun ggf. am Wert und der Güterabwägung liegen, aber da bin ich dann auch rechtlich raus.
 
Tourenmann

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Diese Reportagen kenne ich nicht.
Selbstverständlich würden die Polizei in einem solchen Fall kein Hausrecht ohne richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss verletzen.
Allerdings spricht nichts dagegen, dort einmal zu klingeln und unter Hinweis auf die Ortung nachzufragen. Oftmals verwickeln sich Täter bereits bei der Ansprache in falsche Aussagen. Ggf. sind die Personen auch schon polizeibekannt. Gerne auch könnte die örtliche Polizeidienststelle das Objekt öfter bestreifen lassen. Wenn sich ein Tatverdacht erhärten sollte, besteht immer noch die Möglichkeit einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen.
Soweit der Hauseigentümer nichts zu verbergen hat, ist er in der Regel auch bereit, den Beamten die Garage oder den Schuppen zu zeigen. Damit könnte ein denkbarer unberechtigter Anfangsverdacht auch entkräftet werden.
 
Tourenmann

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Mit Deinem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" öffnest Du gerade den geschilderten Sachverhalt. In einem solchen Sachverhalt, wäre die Ermessensabwägung wieder eine andere.
Ich denke, wir sollten uns an dieser Stelle nicht in den unendlichen Tiefen nie enden wollender juristischer Diskussionen verlieren.

Aber um Deine Frage zu beantworten. Selbstverständlich ist dies nur meine subjektive Meinung, die auf der von mir gesammelten Erfahrung aus erlebten ähnlichen Fällen beruht. Daher breche ich gerne eine Lanze für die Polizei in Deutschland. Meistens läufts.
Und nach vieljähriger Auslanderfahrung darf ich feststellen, dass dies im Ausland weit überwiegend so nicht ist.
 
Theo.Turnschuh

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Mit Deinem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" öffnest Du gerade den geschilderten Sachverhalt. In einem solchen Sachverhalt, wäre die Ermessensabwägung wieder eine andere.
Ich denke, wir sollten uns an dieser Stelle nicht in den unendlichen Tiefen nie enden wollender juristischer Diskussionen verlieren.

Aber um Deine Frage zu beantworten. Selbstverständlich ist dies nur meine subjektive Meinung, die auf der von mir gesammelten Erfahrung aus erlebten ähnlichen Fällen beruht. Daher breche ich gerne eine Lanze für die Polizei in Deutschland. Meistens läufts.
Und nach vieljähriger Auslanderfahrung darf ich feststellen, dass dies im Ausland weit überwiegend so nicht ist.
Also nach 28 Jahren einschlägiger Berufserfahrung sage ich dir, dass "Gefahr im Verzug" eine feststehende (eindeutige) Definition ist und absolut gar nichts mit Ermessen zu tun hat. So sieht es in Deutschland aus.

Da ich beruflich bereits auch mehrere Einsätze außerhalb Deutschlands hatte, kann ich dir versichern, dass in etlichen Ländern die Polizei keine Rücksicht auf dein Grundstück nimmt, wenn sie darin ein gestohlenes Fahrzeug vermuten. Oder sie bewegen sich da gar nicht erst hin!
 
Tourenmann

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Also nach 28 Jahren einschlägiger Berufserfahrung sage ich dir, dass "Gefahr im Verzug" eine feststehende (eindeutige) Definition ist und absolut gar nichts mit Ermessen zu tun hat. So sieht es in Deutschland aus.

Da ich beruflich bereits auch mehrere Einsätze außerhalb Deutschlands hatte, kann ich dir versichern, dass in etlichen Ländern die Polizei keine Rücksicht auf dein Grundstück nimmt, wenn sie darin ein gestohlenes Fahrzeug vermuten. Oder sie bewegen sich da gar nicht erst hin!
Letzteres sehe ich genauso.
 
Alpenbummler

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kann ich dir versichern, dass in etlichen Ländern die Polizei keine Rücksicht auf dein Grundstück nimmt, wenn sie darin ein gestohlenes Fahrzeug vermuten. Oder sie bewegen sich da gar nicht erst hin!
Da ist eines genau das Gegenteil des anderen. Du meinst die Polizei in verschiedenen Ländern?

Wie würdest du die Situation in Deutschland einschätzen? Geht die Polizei in Deutschland auf ein Grundstück, wenn ich glaubhaft versichere, dass mein gestohlenes Motorrad dort steht?
 
Theo.Turnschuh

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Da ist eines genau das Gegenteil des anderen. Du meinst die Polizei in verschiedenen Ländern?

Wie würdest du die Situation in Deutschland einschätzen? Geht die Polizei in Deutschland auf ein Grundstück, wenn ich glaubhaft versichere, dass mein gestohlenes Motorrad dort steht?

Ja, beim Ersten bin ich mir darüber bewusst.
Entweder Interesse und voller Einsatz, ohne Rücksicht ... Oder keine Lust und auch kein Einsatz!

Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass dein Mopped da steht (Trackersignal oder jemand hat gesehen ...) geht die Polizei auf ein Grundstück, allerdings unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften!

Polizeirecht

Die StPO verpflichtet die Beamten, "alle unaufschiebbaren Maßnahme zu treffen, um der Verdunklung der Sache keinen Vorschub zu leisten" (Zitat). Würden sie das nicht tun, würden sie sich selbst strafbar machen.
 
Alpenbummler

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Ja, beim Ersten bin ich mir darüber bewusst.
Entweder Interesse und voller Einsatz, ohne Rücksicht ... Oder keine Lust und auch kein Einsatz!
Meinst du damit "Je nach dem, wie der deutsche Polizist gerade drauf ist" oder "in Deutschland so, in Frankreich anders"?
Wenn du glaubhaft versichern kannst, dass dein Mopped da steht (Trackersignal oder jemand hat gesehen ...) geht die Polizei auf ein Grundstück, allerdings unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften!

Polizeirecht

Die StPO verpflichtet die Beamten, "alle unaufschiebbaren Maßnahme zu treffen, um der Verdunklung der Sache keinen Vorschub zu leisten" (Zitat). Würden sie das nicht tun, würden sie sich selbst strafbar machen.
Dankeschön für die ausführliche Info. Der Link "Polizeirecht" erschlägt mich. Beim drüberfliegen habe ich was von einer Richterentscheidung gelesen, wenn es darum geht, in einer Wohnung (gehört die Garage dazu?) nach einem Gegenstand zu suchen.
 
Theo.Turnschuh

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Die Rechtsprechung geht davon aus. Ist aber im Ergebnis egal. Einen richterlichen Beschluss kann man telefonisch erwirken. Das kann innerhalb weniger Minuten erledigt sein. Solang blockiert man ganz einfach die Zu- und Abgänge.
 
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Grit

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Mir wurde vor kurzem mein neuer Skoda geklaut. Nach gut einem Monat habe ich von der Polizei die Nachricht bekommen, dass das Auto gefunden wurde. Die Polizei (aber nur das BKA !) hat vom Hersteller die Berechtigung bekommen, den Wagen über die SOS-Funkverbindung orten zu können.
 
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