Nutzung Tiefgaragenplatz einer Wohnanlage- Motorrad und Auto

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Kai R

Kai R

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Hallo Zusammen,
ich wohne in einer Wohnanlage (3 Häuser) die eine gemeinsame Tiefgarage haben.
Auf dem TG Platz habe ich das Motorrad quer hinter dem Auto an der Wand stehen.
Das Auto ragt zugegeben 30 cm über die Bodenmarkierung raus, da aber neben meinem Auto eine Betonsäule ist, können die anderen TG nutzer sowieso nicht so gut rangieren.
Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.

Bei Einzug hatte ich alle Mitbewohner gefragt ob es irgendjemanden stört, alle haben kein Problem damit.
Auch von unserer Vermieterin habe ich die Erlaubnis das Motorrad hinter dem Auto quer zu stellen.

Weiss jemand wie das rechtlich aussieht.?
Der neue (Porsche Innhaber) könnte mich doch persönlich ansprechen, daß er "zu blöd" ist in der TG zu rangieren, dann gäbe es sicher eine Lösung.
Oder ist da etwas dran, an dem Verbot aus Feuerschutz-Gründen (wohne in Ba-Wü.)

Hat in solchem Fall jemand von Euch Erfahrung?
 
die_kleine_q

die_kleine_q

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Hallo, ich wohne zwar in Bayern, aber bei mir in der TG ist es bei mehreren Nutzern so, dass Pkw und Krad auf einem gemeinsamen Platz stehen.
Ich kenn dazu nur ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf aus 1983 (ja, ist schon etwas her), wo die Zulässigkeit bejaht wird, allerdings ohne Behinderung anderer.
Gruß
Bernd
 
M

Muellermann

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Da die Garagenverordnung für BaWü klick mich dazu nichts hergibt, sollte, falls die entsprechenden Abstände eingehalten werden, rein rechtlich nichts dagegen sprechen. Ich hatte selber mal solch einen Fall (in Bayern), wo ich das Moped hinter dem Auto stehen hatte. Ausserdem hatte ich 2 Sommer und 2 Winterreifen auf dem Stellplatz. Das Moped konnte man mir nicht verbieten, aber die Reifen mussten weg, da die bayerische GaVo nur einen Satz Sommer ODER Winterreifen erlaubte. Wir sind dann irgendwann dort weg gezogen, da sich der Anteil solcher Spinner laufend erhöhte.
 
G

gstommy68

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Hallo

das ist wohl hier ein Fall von „Porsche rasissm“ 🙄.
Zurück zum Thema. Wenn der PORSCHE Fahrer Feuerschutztechnische Bedenken hat dann soll er doch weitere Schritte gegen dich einleiten, lass ihn machen und stell dich erstmal auf Durchzug.

Wichtig wäre allerdings das du es nicht mit deinen Vermietern und den anderen Bewohnern verscherzt. (außer natürlich dem PORSCHE Fahrer) Am Besten du kaufst (least) dir auch einen PORSCHE , am besten einen größeren neueren fetteres Modell, dan wird der andere PORSCHE fahrer mit dem stänkern ganz schnell aufhören. 😎😇

gruß
gstommy68
 
QVIENNA

QVIENNA

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Frag bei deiner Versicherung nach, ich bin zu 90% sicher, dass der neue Nachbar recht hat.

Wir hatten das Thema einmal bei einer Eigentümerversammlung, da hat uns die Hausverwaltung darauf hingewiesen. Trifft uns aber nicht, wir haben eigene Motorrad Stellplätze.
 
Qurator

Qurator

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Würde erstmal versuchen die 30 cm Überstand zu beseitigen!
Dann bei der Feuerwehr oder/ und Ordnungsamt nachfragen!

Dann einen Moment abpassen, ihn persönlich anzusprechen und seinen Porsche bewundern,;-))
vielleicht beruhigt er sich dann?

Noch eine Möglichkeit wäre, die Plätze zu tauschen, ?
 
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*Topas*

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....
Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.

Bei Einzug hatte ich alle Mitbewohner gefragt ob es irgendjemanden stört, alle haben kein Problem damit.
Auch von unserer Vermieterin habe ich die Erlaubnis das Motorrad hinter dem Auto quer zu stellen.


Hat in solchem Fall jemand von Euch Erfahrung?
moin,
lch würde beim Vermieter nachfragen und im Mietvertrag nachlesen, ob das dort geregelt ist.
ist dort alles rechtens - dann zum Mieter gehen und das Gespräch suchen.


Dein Mitbewohner soll dir seine rechtlichen Bedenken sagen und dir die Quelle schriftlich geben.

Streit mit Nachbarn ist mühsam und es verlieren alle.
 
G

Gast37436

Gast
Nicht nur ein deutsches, es ist vetrmutlich ein Weltweites Problem, immer dort wo Mietverhältnisse bestehen.
Wir kannten das auch als wir noch Mieter waren.
Schuhe vor den Wohnungstüren, uralt Velos im immer überfüllten Velokeller,.....

Josef
Naja - gerade Toleranz ist in Deutschland ein Fremdwort. Einfach mal fünfe gerade sein lassen.
Hatte auch einmal eine Eigentunsmwohnung.
Kinners - da geht der Deutsche so richtig drin auf. Eigentümerversammlung - ein Ort des Grauens.
 
SQ18

SQ18

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Kraftfahrzeug ist Kraftfahrzeug, also darf es da IMO parken das Moped, aber nur im gemieteten Raum.
Wenn es problematisch wird wegen der 30 cm, google mal nach "Motorrad Garagenlift" oder "Parklift".


hth
 
QVIENNA

QVIENNA

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Abgesehen davon, dass es hier nicht um Mieter sondern um Eigentümer handelt...
Es geht darum, dass pro Stellplatz versicherungstechnisch ein KFZ erlaubt ist (aus Gründen des Brandschutzes). Zumindest in AUT. Gehe davon aus, dass es in D nicht anders ist. Selbst wenn sich alle Eigentümer einigen, dass es ok ist, kann die Versicherung im Schadensfall aussteigen.

In den meisten TG‘s sieht’s desaströs aus. Autoreifen, Regale etc. etc. Eine Idealkonstellation für den Ausstieg der Versicherung, wenn‘s brennt.

Toleranz ist hier der komplett falsche Ansatz. Hier gehts im Brandfall um sehr viel Geld.
 
Andi#87

Andi#87

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Das würde dann dezidiert in der Versicherungspolice stehen (was es bestimmt nicht tut)
Wenn im Mietvertrag und/oder Haus/Garagenordnung nix steht und du deinen Vermieter informiert hast...lag dich wieder hin.
Wo ist von der Brandlast der Unterschied eines S600 oder eines Golf + GS?.
Solange da nicht Kanisterweise Sprit rumsteht oder stapelweise Reifen....alles im grünen Bereich...(Hab grade bei meiner Versicherung nachgefragt)
 
SQ18

SQ18

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...das Problem mit der zweckentfremdeten Nutzung (Reifen lagern, etc.) gibt es aber - da hat @QVIENNA recht - ich weiß von einem Parkhaus mit Dauerstellplätzen das aus diesem Grund vom Amt dichtgemacht wurde bis wieder alles i.O. war.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Egal ob ein Fahrzeug oder mehrere - wie willst du einen Brand verhindern - wenn selbst abgestellte Fahrzeuge aufgrund heute häufiger anzutreffender Fehler sich selbst entzünden ?
Man kann noch seitenlang weiterphilosophieren, es wird nicht richtiger. Pro Stellplatz 1 KFZ. Ob man das Motorrad oder das Auto daraufstellt, ist egal.
 
Werner-R80

Werner-R80

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Bei uns ist es auch so ...... das Moto steht vor dem Auto und dieses ragt auch ca 20-30cm über die Platzmarkierung drüber raus. Auch hier ist eine Betonstütze und es hat sich noch keine aufgeregt. Die Stellplatzbesitzer werden nur jedes Jahr angeschrieben ihre Sachen außer Reifen aus der TG wegen feuertechnischen Vorschriften zu räumen. Da wird dann ein Termin gesetzt, eingehalten und 2 Wochen später füllt sich die TG langsam wieder.
 
LaCy-boGSer

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In der Wohnanlage meiner Mutter ist es auch so. Vor ein paar Jahren durfte keiner mehr etwas brennbares ( auch Reifen ) auf seinem Tiefgaragenplatz mehr lagern . Autos und Motorräder dürfen nach wie vor in die Tiefgarage- manche stehen auf dem Motorradparkplatz manche auf dem eigenen zusammen mit dem Auto
Wenn das nicht erlaubt wäre hätte hier die Hausverwaltung sicher schon eingegriffen
 
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