Nutzung Tiefgaragenplatz einer Wohnanlage- Motorrad und Auto

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Qurator

Qurator

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Er soll einfach die rechtliche Grundlage darlegen auf der er seine Behauptung / Forderung stützt.
Aber auf dem Papier bitte. Nicht: ich hab einen Kumpel, desssen Freund kennt einen, der hat von seinem Cousin gehört....
Danach brauchst du ihn dann auch nicht mehr grüßen!
 
elfer-schwob

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Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.
hallihallo,
du hast dein problem in der ausgangssituation für mich noch nicht schlüssig erklärt:

du bist mieter, dein ansprechpartner bzw. vertragspartner ist dein vermieter.

wenn in einer eigentümerversammlung ein eigentümer behauptet, jede tiefgarage müsse neuerdings rot gestrichen werden, uns es dürfen nur noch schwarze autos abgestellt werden, dann sind (für dich) nicht diese forderungen interessant, sondern die umsetzung in der versammlung.

wird der beschluß mehrheitlich angenommen, dann ist der verwalter das organ, das diesen beschluß bei den eigentümern durchsetzen muß.
und die müssen es ihren mietern beibringen.
was in dem blöden beispiel zu klagen führen wird.

sollte diese forderung in der versammlung ergebnislos verhallen, dann hat halt einer was gesagt, was die anderen nicht interessiern muß.

hier wird ja wohl ein hinweis auf eine angebl. bestehende gesetzliche (versicherungs-/baurechts-) regelung gegeben.
der verwalter als "schutzorgan" des eigentums der gemeinschaft kommt damit schon in zugzwang, sofern er sein amt gewissenhaft und regreßfrei ausüben will.

wenn er diese regelung kennt und sie stimmt, sollte er sie tunlichst unsetzen.
für dich via vermieter.

wenn er sie bisher nicht kannte, muß er sich schlau machen und im berechtigten falle auch umgehend umsetzen.
wenn nach prüfung alles humbug war, bleibt's eben folgenlos.

all das sollte im protokoll der eigentümerversammlung nachzulesen sein.

kurzum: bevor du von deinem vermieter nichts anderes hörst als bisher vereinbart, bleibt der status quo erhalten.

hier wurde schon geschrieben: wieder hinlegen!

weder der porschefahrer, noch der verwalter sind dein ansprechpartner, und schon gar nicht sind sie weisungsbefugt.

grüße vom elfer-schwob

ich hab jetzt die überschreitung der parkmarkierung und objektiv mögliche behinderungen ausdrücklich außen vor gelassen.
 
SQ18

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Dann mit dem Auto etwas vorgefahren und das Holz mittels Dübeln und Schrauben auf dem Boden fixiert.
...bevor ich als Mieter in dem Fall eine Bohrmaschine ansetze und dann noch Brandlast in eine Tiefgarage einbringe hätte ich gerne eine schriftliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung ;)
 
Qurator

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...bevor ich als Mieter in dem Fall eine Bohrmaschine ansetze und dann noch Brandlast in eine Tiefgarage einbringe hätte ich gerne eine schriftliche Erlaubnis in dreifacher Ausführung ;)
Zwei einfache Klinkersteine hinlegen reicht aus!
 
Qurator

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Kannst auch was an die Decke hängen, was kontakt zur Frontscheibe bekommt sobald du die gewünschte Position erreicht hast!
 
Obelix65

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Siehst Du, das ist schon der erste Irrtum. Du erwirbst keinen Stellplatz, sondern das Sondernutzungsrecht an einer als Kfz.-Abstellplatz Nr. X zu nutzenden und entsprechend markierten Fläche in der gemeinschaftlichen Tiefgarage.
An dem Stellplatz gehört Dir gar nix.
Im normalen Sprachgebrauch „erwerbe“ ich einen Stellplatz, rechtlich sieht es anders aus, klar. Ändert aber nichts daran, was ich dann darauf stelle. „Kfz“-Stellplatz sagt ja alles.

Einen PKW oder zwei Motorräder, oder drei Roller usw. . .

Wenn es keine Nutzungsbeschränkung gibt, dann kann der Kollege eben beides draufstellen.

Der Überhang ist das Problem. Kürzeres Auto kaufen. Zwinkersmiley!
 
GS-Matze

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sagt man doch so.......Porsche = Schwa..z-Verlängerung 😆.....bin schon weg
 
sampleman

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Ich habe eine ETW mit einer TG. Auch bei uns ist es immer wieder ein Thema, was die Leute auf ihren Stellplätzen haben. Das Problem kommt von der Feuerwehr. Die macht Probleme, wenn jemand leicht brennbare Dinge wie Papierstapel, Sperrmüll etc. auf seinem Stellplatz lagert. Im Grunde ist nur eine "handelsübliche" Nutzung erlaubt. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Satz Autoreifen. Mir ist bei all diesen Regelungen nicht ganz klar, inwieweit diese Einschränkungen tatsächlich der Eindämmung von Feuergefahren dienen oder inwieweit damit auch die Aufrechterhaltung einer allgemeinen Ordnung und Sauberkeit in der TG angestrebt wird.

Eventuelle Regelungen im Mietvertrag über die Nutzung der TG sind übrigens mit Vorsicht zu betrachten. In meinem Fall ist es zum Beispiel so, dass mir zwar meine ETW gehört, aber an dem TG-Stellplatz habe ich lediglich ein so genanntes Sondernutzungsrecht erworben, d.h. ich darf den Platz nutzen, er gehört mir aber nicht. Das bedeutet auch, ich darf zwar den Platz vermieten, kann aber die Regeln nicht ändern, die in der TG und auf dem Platz gelten. Wenn etwa die TG-Hausordnung vorsieht, dass Reparaturen und Autowäsche in der TG verboten sind, kann ich als Vermieter sie dem Mieter nicht gestatten.

Ich habe auch mein Mopped quer hinter meinem Auto geparkt, aber ich habe ein kleines Auto (knapp 4 Meter lang), so dass Auto und Mopped komplett auf den Stellplatz passen. Ich setze jetzt mal die spießige Wohnungseigentümer-Brille auf und sage: Wenn dein Auto immer einen halben Meter in die Einfahrt reinragt, weil dahinter dein Bock steht, dann strahlt das eine gewisse Arschigkeit aus, die nicht jeder toleriert. Ich würde mich jetzt von der Minderheitenmeinung eines Mitbewohners (ist er überhaupt Eigentümer oder auch Mieter?) nicht sofort ins Bockshorn jagen lassen. Aber wenn ich mir das Klima auf unseren Eigentümerversammlungen so ansehe, und da würde sich einer beklagen, dass der langhaarige, Stromgitarre spielende, hasch spritzende Rocker immer sein Auto in der Einfahrt stehen hat, dann hat die Hausverwaltung ganz schnell das Plazet, dagegen vorzugehen. Und dann bist du weitgehend machtlos.
 
Lewellyn

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Er ist Mieter. Gegen ihn kann die Hausverwaltung nur äußerst begrenzt irgendwas machen.
Es gibt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Hausverwaltung und dem Mieter einer Eigentumswohnung.
Wenn er im Bewegungsraum der TG parkt ohne grossartige Behinderung, kann die Verwaltung nur den Vermieter anschreiben und um Mitwirkung bitten.

Von daher würde ich als TE das alles erstmal solange entspannt sehen, bis mein Vermieter mich schriftlich auffordert, die bisherige Parkpraxis einzustellen.

Ich hatte mal den Fall eines Mieters einer ETW., der immer im Zuweg zu dem Haus geparkt hat, was nur für be- und entladen erlaubt war und ansonsten Feuerwehrzufahrt war. Er müsse nachts früh raus und das Parken auf öffentlichen Parkplätzen war ihm zu weit. Nicht, dass er nicht auch einen TG-Parkplatz gehabt hätte, aber da stand das private Auto.
Ich hab dann nach mehreren fruchtlosen Diskussionen und Briefen seinen Chef angerufen und erklärt, wenn der Firmenwagen (der sich durch einen kleinen Aufkleber verriet), noch mal in der Feuerwehrzufahrt parkt, werde ich den abschleppen lassen.

Seitdem herrscht Ruhe.
 
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