Nutzung Tiefgaragenplatz einer Wohnanlage- Motorrad und Auto

Diskutiere Nutzung Tiefgaragenplatz einer Wohnanlage- Motorrad und Auto im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hausverwaltungen sind nicht die Feuerpolizei oder Versicherung. Sie weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, damit haben sie ihre Pflicht...
QVIENNA

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Hausverwaltungen sind nicht die Feuerpolizei oder Versicherung. Sie weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, damit haben sie ihre Pflicht getan und können nicht belangt werden.
 
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silverfox

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Hallo,

das Problem sind nicht 2 Fahrzeuge auf einem gekennzeichneten Stellplatz.
Das Problem sind die 30 cm Überstand in den allgemeinen Raum, der den
anderen Mitbenutzern das Ein- und Ausfahren zumindest erschwert.
Die Autos und Motorräder werden immer "voluminöser", was beim
Bau der Tiefgarage nicht mit eingeplant war.
Letztendlich kann der neue Eigentümer, mit oder ohne Porsche, verlangen,
dass innerhalb der gekennzeineten Flächen geparkt wird und der Rest für Ein-
und Ausfahren freigehalten wird.

Gruß
Christian
 
FlowRider

FlowRider

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Hallo Zusammen,
ich wohne in einer Wohnanlage (3 Häuser) die eine gemeinsame Tiefgarage haben.
Auf dem TG Platz habe ich das Motorrad quer hinter dem Auto an der Wand stehen.
Das Auto ragt zugegeben 30 cm über die Bodenmarkierung raus, da aber neben meinem Auto eine Betonsäule ist, können die anderen TG nutzer sowieso nicht so gut rangieren.
Jetzt ist ein neuer Eigentümer dazu gekommen (mit Porsche) und er behauptet bei der Eigentümer-Versammlung ,
es sei allgemein aus Feuerschutztechnischen Gründen nicht erlaubt, Auto und Motorrad auf 1 TG Platz.

Bei Einzug hatte ich alle Mitbewohner gefragt ob es irgendjemanden stört, alle haben kein Problem damit.
Auch von unserer Vermieterin habe ich die Erlaubnis das Motorrad hinter dem Auto quer zu stellen.

Weiss jemand wie das rechtlich aussieht.?
Der neue (Porsche Innhaber) könnte mich doch persönlich ansprechen, daß er "zu blöd" ist in der TG zu rangieren, dann gäbe es sicher eine Lösung.
Oder ist da etwas dran, an dem Verbot aus Feuerschutz-Gründen (wohne in Ba-Wü.)

Hat in solchem Fall jemand von Euch Erfahrung?
Auf die Schnelle: Garagenverordnung für BaWü:
Landesrecht BW GaVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) vom 7. Juli 1997 | gültig ab: 01.09.1997
 
Lewellyn

Lewellyn

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Auch für die Hausverwaltung ein geiles Thema. Mit zahllosen Eigentümern rumplagen, die Brandlasten zu entfernen und bei der anstehenden Wiederwahl dann freundlich Lächeln.

Ich seh auch die 30cm als das größere Problem. Das kommt dann, wenn er mir den 2 Fahrzeugen nicht durchkommt. Und da gehts um Gemeinschaftseigentum, da muss die Verwaltung dann agieren.
 
TTTom

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Toleranz ist hier der komplett falsche Ansatz. Hier gehts im Brandfall um sehr viel Geld.
Die rechtliche Regelung mal außen vor: Ob in einer TG 40 PKW oder 40 PKW und 3 Motorräder oder 39 PKW und 3 Motorräder stehen ist für die Brandgefahr nicht wirklich kriegsentscheidend und für die Brandlast auch keine Riesenunterschied, oder ?
 
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DXBGS

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Wie oft meckert er denn? Jedes mal wenn er dich sieht?
Ich würde das Bike mal wo anders parken, aber das Auto immer auf die "30cm" Position stellen.
Meckert er wieder, gehts ihm nur darum.
 
Uli G.

Uli G.

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Ich fürchte auch, daß es dem Porschefahrereher um die (ihm fehlenden?) 30cm geht. Beim Durchlesen der verlinkten GaVo habe ich jedenfalls nirgends einen Passus entdeckt, der das Abstellen von mehr als einem Fzg. auf einer Stellfläche verbietet! (daggn viele andere unverständliche Dinge, wie etwa, daß in Großgaragen 10 v. H. Stellplätze "Frauenparkplätze" sein müssen. Dürfen schon 10% aller Verkehrsteilnehmer Frauen sein? Kommen die überhaupt über die gewendelte Rampe zu den ggfs. vorhanden zu seienden Frauenparkplätzen? Können sie ebenda schadenfrei einparken? Fragen über Fragen … :D).
Steht er mit Porsche (und zugehörigem Wendekreis) Dir ggnüber und hat, wg.n der 30cm Überstand Schwierigkeiten, aus seiner Parkfläche rauszukommen?
Wird die Fahrbahn stark eingeengt, so daß er Schwierigkeiten hat, die Engstelle zu passieren?
Das dürften die alleinigen Gründe für ein etwaiges Verbot sein, beide Fzg.e auf einer Stellfläche abzustellen (und, naja, 30cm mehr der allgem Verkehrsfläche zu beanspruchen).

Ansonsten:
Das schlimmste, was ich bisher erlebt habe, war Mieter -einer von dreien- in einem 6 Parteien Eigentumswohnungshaus zu sein.
("Sie haben mal wieder! die Kellertüre nicht abgeschlossen! Doch, habe ich, "gedacht: aber ihr unerzogener" Sohn hat danach "gedacht: mal wieder" auf dem Hof Fußball gespielt "gedacht: was durch die Hausordnung nicht vorgesehen ist!" und hat dann wohl danach die Tür nicht wieder verschlossen!
"Sie wären gestern mit der Treppenreinigung dran gewesen, haben diese aber nicht gemacht. Doch, habe ich, aber ihr "gedacht: Vollvertrotteleter, ständig besoffener Feuerwehr-Ehemann ist mit seinen ungelenken Patschfüßen erst durch den Dreck draußen -es schneite, es war Matsch auf den Gehwegen- die Treppe raufgetrampelt, ohne sich die Füße abzuputzen, … besoffen halt" hochgegangen. :…………….)
Ich kauf mir alles mögliche, bloß: Ganz sicher keine Eigentumswohnung!

Grüße
Uli
 
Quhpilot

Quhpilot

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eine schwarze Quh,
Meine Frau fährt einen Smart FourTwo...also so einen sportlichen "Elefanten-Rollschuh".......wenn der auf einem normalen PKW-Stellplatz steht geht locker noch das Mopped und zwei E-Bikes dahinter. Ich glaube auch das der Porsche-Fahrer nicht genug Platz hat seinen Pampers-Bomber zu rangieren, falls es denn tatsächlich so ein Luxus-SUV wäre, obwohl der Panamera ja eigentlich noch mehr Platz wegnimmt.....
 
Obelix65

Obelix65

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Wenn ich zu einer Eigentumswohnung einen Stellplatz erwerbe, dann erwerbe ich einen Stellplatz.
Ob da nun ein SUV drauf passt oder zwei Smart oder ein Auto und ein Motorrad - egal.
Ein Lagerplatz ist das natürlich nicht.
Die 30cm Überhang sehe ich eher als Problem.
Ich wäre dann auch angefressen. Weil ich angefressen sein will.
SO!
 
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Doug Piranha

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(…)
Auf dem TG Platz habe ich das Motorrad quer hinter dem Auto an der Wand stehen.
Das Auto ragt zugegeben 30 cm über die Bodenmarkierung raus, da aber neben meinem Auto eine Betonsäule ist, können die anderen TG nutzer sowieso nicht so gut rangieren.
(…)
Der neue (Porsche Innhaber) könnte mich doch persönlich ansprechen, daß er "zu blöd" ist in der TG zu rangieren, dann gäbe es sicher eine Lösung.
(…)
Verändere doch mal die Parksituation auf dem von dir gemieteten Stellplatz:
Stelle dein Auto zuerst ab und parke es möglichst nahe an der Wand.
Stelle jetzt dein Motorrad quer hinter das Auto. Bist du mit dem Hauptständer und beiden Rädern innerhalb der Markierung?
Wenn "ja", suche das Gespräch mit dem Porsche-Fahrer, aber sag ihm nicht, er sei zu "blöd zu rangieren".
Wenn "nein" bist du so eindeutig im Unrecht, daß du dir wirklich einen zweiten Stellplatz suchen solltest
 
FlowRider

FlowRider

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Evtl. möchte der Herr Porschefahrer mal sehen, wie voll die Garage mit 25 besuchenden GS wird? :devil:
 
QVIENNA

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Die rechtliche Regelung mal außen vor: Ob in einer TG 40 PKW oder 40 PKW und 3 Motorräder oder 39 PKW und 3 Motorräder stehen ist für die Brandgefahr nicht wirklich kriegsentscheidend und für die Brandlast auch keine Riesenunterschied, oder ?
Eben nicht außen vor. Aber du kannst als Betroffener im Brandfall gerne mit der Versicherung diskutieren. Vom Platzangebot gebe ich dir gerne Recht aber das ist irrelevant.
 
MHY

MHY

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Kraftfahrzeugabstellplätze sind aus feuerpolizeilichen Gründen auf eine bestimmte Höchstzahl von Fahrzeugen beschränkt. Nicht pro Einstellplatz, sondern pro Garagenanlage insgesamt.
 
G

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Gast
Verändere doch mal die Parksituation auf dem von dir gemieteten Stellplatz:
Stelle dein Auto zuerst ab und parke es möglichst nahe an der Wand.
Stelle jetzt dein Motorrad quer hinter das Auto. Bist du mit dem Hauptständer und beiden Rädern innerhalb der Markierung?
Wenn "ja", suche das Gespräch mit dem Porsche-Fahrer, aber sag ihm nicht, er sei zu "blöd zu rangieren".
Wenn "nein" bist du so eindeutig im Unrecht, daß du dir wirklich einen zweiten Stellplatz suchen solltest
Geht abdersrum genau so, das habe ich als wir noch im Block wohnten wie folgt gelöst:
Den Töff auf Rangierass ganz nahe an die Wand gestellt,
dann mit dem Auto auf wenige Zentimeter rangefahren und dann ein vorverietetes Holz ca 12 / 10 cm unter die Hinterräder gelegt.
Dann mit dem Auto etwas vorgefahren und das Holz mittels Dübeln und Schrauben auf dem Boden fixiert.

Josef
 
Lewellyn

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Wenn ich zu einer Eigentumswohnung einen Stellplatz erwerbe, dann erwerbe ich einen Stellplatz.
Siehst Du, das ist schon der erste Irrtum. Du erwirbst keinen Stellplatz, sondern das Sondernutzungsrecht an einer als Kfz.-Abstellplatz Nr. X zu nutzenden und entsprechend markierten Fläche in der gemeinschaftlichen Tiefgarage.
An dem Stellplatz gehört Dir gar nix.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eine schwierige Frage von der der einfachste Teil der Überhang sein dürfte. Das ist ja das was der Porschefahrer (er fährt nun mal Porsche) bemängelt. Ob er zu doof zum rangieren ist oder nur ein "Gern-Rechthab" ist egal. "Etwas" ist im Weg (tatsächlich oder nicht) und befindet sich dort wo es nicht hingehört
Geht man nach irgendwelchen Vorschriften so widersprechen sich diese ohnehin. Es ist verboten mehr als 10 l Benzin im Auto zu transportieren. Es sein denn es ist im Tank.
Im allgemeinen erwirbt man ein Sondereigentum an einem KFZ-Stellplatz. Das ist ein Stellplatz (nicht 1 Stellplatz) aber nirgendwo steht wieviele Kfz auf dem Ding stehen dürfen. Im Normalfall passt eben nur eines drauf. Smart plus Mopped ist meist problemlos, zwei Smarts dürften meist zu lang sein und dabei ist "nur 30cm" kein Argument
Irgendwelchen brennbaren Krempel oder generell Krempel auf dem Stellplatz zu lagern ist nun mal verboten. Das scheint eine allgemein feuerpolizeiliche Bedingung zu sein.
Ob ich in einem 1-Zi App allein, zu zweit oder zu dritt wohne fragt auch niemand, wenn ich aber den Schuhschrank in den Hausflur stelle gefällt das den anderen Wohnungsbesitzern verständlicherweise auch nicht. Dabei gibt im Flur es eine unbenutzte Ecke wo man problemlos einen Esstisch mit 6 Stühlen stellen könnte.
Im Haus einer Freundin gibt es die Bedingung "nur innerhalb ausgewiesener Stellplätze". Dabei gibt es in deren TG Ecken wo ein Mopped nicht stört und so standen eben Moppeds "irgendwo" herum. Dann wurde es etwas dreister und "man" hat Stellplätze für Moppeds eingezeichnet. Mindestens 2 der Karren sind Leichen die vermutlich ein Wohnungseigentümer vor "100 Jahren" einmal abstellte, seine Wohnung vermietet, das Mopped aber vergessen hat. Auch bei zwei Autos bezweifle ich deren "Fahrbereitschaft" (hat nix mit Zulassung oder dem Zustand der Batterie zu tun!).
gerd
 
Lewellyn

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Ja, wenn alle etwas guten Willen zeigen, wäre das Leben einfach...

Die Verwaltung vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft. Nicht den einzelnen Eigentumer. Mit der WEG-Rechtsreform 2007 hat die WEG so ein bischen den Status einer juristischen Person erlangt. Nicht wirklich, aber so ein bischen. Vertreten durch die Verwaltung

Diese kleine, aber feine Änderung versteht eh kaum einer der Eigentümer.

Wenn die Eigentümer von der Verwaltung offiziell verlangen, gegen geltende Bestimmungen des vorbeugenden Brandschutzes verstossen zu dürfen, dann müssen sie sich in den Tat eine neue Verwaltung suchen. Die das Haftungsrisiko ignoriert.
Finden sie bestimmt. Werden aber tendenziell weniger.
 
ZTino

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Ich würde versuchen den Tgplatz zu tauschen mit einem wo die 30cm nicht relevant sind, ggfs mit dem Porschefahrer
Btw: wir haben nen Lambo in der Tiefgarage stehen, wenn der ein oder ausparkt darf auch nix im Weg stehen und Schlafenszeit ist definitiv vorbei wenn der rangiert mit seiner Rennkupplung...
 
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DXBGS

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Er soll einfach die rechtliche Grundlage darlegen auf der er seine Behauptung / Forderung stützt.
Aber auf dem Papier bitte. Nicht: ich hab einen Kumpel, desssen Freund kennt einen, der hat von seinem Cousin gehört....
 
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