Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV

Diskutiere Petition gegen Reifeneintragungspflicht beim TÜV im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Was ist denn jetzt mal konkret Dein Vorschlag, die Thematik aus Deiner Sicht erfolgreich aufzugreifen und im Sinne des Motorradfahrers zu...
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Was ist denn jetzt mal konkret Dein Vorschlag, die Thematik aus Deiner Sicht erfolgreich aufzugreifen und im Sinne des Motorradfahrers zu verändern? Und wenn Du den Weg kennst, warum kommunizierst Du ihn nicht? Du verbreitet ausschließlich Kritik, wo bitte kommen positive Impulse von Dir?
 
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Franz Gans

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Schreiben an die verschiedenen Motorrad-Magazine usw. damit diese das Thema endlich kapieren und publik machen
Lohnt nicht, da die das nicht genug interessiert. Ich halte absolut gar nichts mehr von diesen saft- und kraftlosen Werbepostillen im Rektum der Motorrad- und Zubehoerindustrie.

Schreiben an BMW. Es kann wohl kaum in deren Interesse sein, dass ihre eigenen Angaben auf ihrer Webseite nicht gesetzteskonform sind (Reeifenfreigaben: Bereifungsmöglichkeiten ) und nicht mal sie selbst mehr in der Lage sind (nach aktueller Auslegung des Gesetzes) Reifen für ihre eigenen vor 2004 hergestellten Motorräder freizugeben
Guter Ansatz und moeglicherweise erfolgversprechend. Wie koennten eventuell die motorradrelevanten Reifenhersteller noch mit ins Boot geholt werden?

PS:

Mein diesbezügliches Schreiben an den TÜV Süd - wir machen es erstmal so wie immer ..
Inwieweit das aber vor dem Erloeschen der Betriebserlaubnis schuetzt, haben sie wohl nicht beantwortet, denn bei einer Kontrolle des Fahrzeuges auf Einhaltung der neuen Vorschrift durch die Polizei kann man sich ja sicher nicht auf dieses TUEV-Vorgehen berufen.

Mein diesbezügliches Schreiben an BMW ... wurde schnell beantwortet mit "wir klären es und geben Bescheid" .. leider scheint eine Klärung wohl nicht so einfach zu sein .. bis heute keine weitere Antwort.
Gib ihnen mal noch etwas Zeit, denn das ist deren uebliche Arbeitsweise. Vermutlich sitzt da ein relativ wenig qualifizierter Schnellschreiber am Computer, der das Anliegen mit Textbausteinen beantwortet, dann erst einmal weiterreicht und auf die Antwort eines Qualifizierten warten muss.
So zumindest meine Erfahrung in anderen Angelegenheiten. Habe mich allerdings auch schon einmal ueber eine unpassende Antwort beschweren muessen und dann doch noch eine besser passende bekommen.

Viele Gruesse
Karl-Heinz

P.S: Nachdem der TUEV Nord - so weit mir bekannt - die Einsetzung dieser neuen Regelung massgeblich vorangetrieben hat, wird er jetzt wohl kaum "umkippen". Da ging's / geht's um Pfruendesicherung.
 
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Lasst euch von Besserwissern, die gar nichts tun, nicht entmutigen.

Die Petition ist nicht in perfektem Beamtendeutsch formuliert - richtig. Sie wurde spontan und mit Ärger geschrieben. Gerade deswegen ist sie aber auch authentisch. Inhaltlich wird alles gesagt, vor allem ist ganz klar, worum es im Kern geht. Nachträglich den Text komplett umkrempeln macht sicher auch keinen guten Eindruck, da die bereits gegebenen Unterschriften auf Basis des Ursprungstextes abgegeben wurden. Möglicherweise kann man den Text kurz vor Ende der Petition noch mal überarbeiten!? Dann dürfen die Profis hier gerne Vorlagen geben.
50.000 Unterschriften müssen gar nicht erreicht werden. Die Zahl bezieht sich in Relation auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland. Da aber nur die Gruppe der Motorradfahrer betroffen ist, reicht auch eine deutlich geringere Zahl an Unterschriften, um beachtet zu werden. Eine große Zahl als Ziel spornt aber vielleicht mehr an.
Es geht ums Prinzip und es geht darum, dass Motorradfahrer sich zeigen und klarstellen , das man nicht alles mit ihnen machen kann. Wichtig ist, dass man Zusammenhalt zeigt, auch wenn man nicht unmittelbar selbst betroffen ist. Trotzdem sollte man sehen, dass hier ein Gesetz alles andere ist, als dass es der Sicherheit zuträglich wäre.
In der Vergangenheit wurde z.B. mal eine 98 PS Versicherungsklasse für Motorräder eingeführt, obwohl es schon eine Herstellerbeschränkung auf 100 PS Maximalleistung gab. So wurde erreicht, das man ein 100 PS-Motorrad mit einem kostenpflichtigen Drosselsatz auf 98 PS (um 2 PS!) drosseln mußte, um nicht in die höchste Versicherungsklasse zu kommen.
Ähnlich ist es mit dem Stufenmotorradführerschein, der bei 48 PS begrenzt ist, obwohl es zuvor viele Motorräder mit 50 PS gab, welche dann auch um 2 PS gedrosselt werden müßten, wollte man sie mit A2 fahren (Beispiel: F 650GS).

Es gibt Leute, die ernsthaft eine Klage gegen die Neuregelung bei Reifenfreigaben erwägen, wenn durch die Petition nichts erreicht wird. Die Chancen der Petition mögen gering sein, sie sind aber höher, als wenn man gar nichts unternimmt und sie setzt ein Zeichen.

So, habe fertich
 
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Lasst euch von Besserwissern, die gar nichts tun, nicht entmutigen.

Die Chancen der Petition mögen gering sein, sie sind aber höher, als wenn man gar nicht unternimmt
und sie setzen ein Zeichen.
So ist es.
Der Aufwand eine Petition zu unterschreiben ist wesentlich geringer, als diese Erklärungen hier, warum man nicht mitmacht, wie man eine Petition besser gestalten kann, oder weiß der Kuckuck was einem alles so einfällt.
 
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Franz Gans

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50.000 Unterschriften müssen gar nicht erreicht werden. Die Zahl bezieht sich in Relation auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland. Da aber nur die Gruppe der Motorradfahrer betroffen ist, reicht auch eine deutlich geringere Zahl an Unterschriften, um beachtet zu werden. Eine große Zahl als Ziel spornt aber vielleicht mehr an.
Oder sie "turnt" ab, weil das Ziel nicht erreichbar scheint. Ich sehe das eher wie beim Wurstschnappen:
Haengt die Wurst halbwegs so in Reichweite, dass sie mit einiger - durchaus auch erheblicher - Anstrengung erwischt werden kann, wird ein Versuch unternommen. Waehnt man sie aber sowieso ausserhalb jeglicher Reichweite verkneift man sich sogar die Anstrengung eines Versuches.

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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znark

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So, ich habe heute ein längeres Telefonat mit einem Sachverständigen des TÜV Nord geführt. Ich hatte diese Tage nochmals - nachdem ich auf meine erste Anfrage keine Antwort bekommen hatte – eine Mail an den TÜV Nord geschrieben. Diesmal bekam ich sofort eine Antwort mit der Bitte, mich doch telefonisch zu melden da es telefonisch einfacher zu besprechen ist.

Gesagt getan – und ein nettes Gespräch mit einem Sachverständigen des TÜV Nord geführt. Ihm war das Problem mit Motorrädern mit nationaler Zulassung (keine EU-Zulassung) und dem BMVI Schreiben bekannt. Nach seiner Aussage haben sich die technischen Leiter des TÜV Nord darauf geeinigt, in diesen Fällen (Montage von Reifen mit gleichen Größen-, Geschwindigkeits- und Traglastangaben sowie Freigabe des Reifenherstellers) dies als ausreichend zu erachten und nicht zu beanstanden. Dies sei auch so als Anweisung intern kommuniziert worden.

Meine Frage / Bitte ob es dazu was „offizielles“ gibt musste er allerdings verneinen. Ich hatte ihn daraufhin gebeten, meine Frage mit Bitte um eine schriftliche Bestätigung an die zuständigen Personen weiter zu leiten. Das sind in diesem Fall nach seiner Aussage der Technischen Leiter Herrn Bernd Rimpl (Leiter der Technischen Prüfstelle der TÜV NORD Mobilität GmbH) bzw. ein Herr Nickel (ich vermute Uwe Nickel, Leiter Qualität in der TÜV NORD Mobilität GmbH).

Also .. „schau ma mal“ ob ich was bekomme. Falls ja stelle ich es natürlich hier rein .. falls nein, werde ich mich nochmal schriftlich an die Herren wenden.

Das Problem wäre dann nicht „de jure“ aus der Welt (das schwachsinnige Schreiben des BMVI existiert ja), aber es wäre zumindest belastbar „nichtig“.

Gruß, Peter
 
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(Montage von Reifen mit gleichen Größen-, Geschwindigkeits- und Traglastangaben sowie Freigabe des Reifenherstellers)
Reifen mit gleichen Größen, wie ursprünglich im Brief (Zulassungsbesch. T1) vermerkt sind bis dato ja wohl auch kein Problem. Es geht um andere Formate, die ursprünglich nicht in den Papieren standen bzw. stehen und nur durch Reifenfreigaben bescheinigt sind / waren.
Vor allem, wenn die ursprünglichen Formate veraltet sind und/oder gar nicht mehr zu bekommen sind.

Oder sie "turnt" ab, weil das Ziel nicht erreichbar scheint. Ich sehe das eher wie beim Wurstschnappen:
Haengt die Wurst halbwegs so in Reichweite, dass sie mit einiger - durchaus auch erheblicher - Anstrengung erwischt werden kann, wird ein Versuch unternommen. Waehnt man sie aber sowieso ausserhalb jeglicher Reichweite verkneift man sich sogar die Anstrengung eines Versuches.
auch das kann man annehmen - ich würde es zumindest bis zu einem gewissen Zeitpunkt eher als Ansporn sehen.
 
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Reifen mit gleichen Größen, wie ursprünglich im Brief (Zulassungsbesch. T1) vermerkt sind bis dato ja wohl auch kein Problem. Es geht um andere Formate, die ursprünglich nicht in den Papieren standen bzw. stehen und nur durch Reifenfreigaben bescheinigt sind / waren.
Ob es bisher kein Problem war weiß ich nicht. Vielleicht weil es der TÜV anders gemacht hat - oder weil es beim TÜV nicht bekannt war weiß ich nicht. Mir ist erstmal wichtig dass es vom TÜV für diesen Fall eine klare Aussage gibt. Allerdings kenne ich einen Fall von jemand versucht hat, sich einen "neuen" Reifen (Gleiche Größe usw. mit Herstellerschescheinigung, eben nur neuer "Typ") eintragen zu lassen - und das endete in einem "Buchbinder Wanninger" Vorhaben (keiner wusste ob oder ob nicht .. am Ende hat man es bleiben gelassen).

Die Aussage des BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern Punkt 2) war ja eindeutig - und wurde mir vom BMVI auch explizit so bestätigt ... NUR genau der Reifentyp (Bezeichnung) die in der ursprünglichen Zulassungsbescheinigung drin stehen, jeder andere Reifen ist eintragungspflichtig. Von daher ist es für mich schon relevant, dass selbst der TÜV das anders sieht.

Ds mit den "andere Formaten" ist ein zweites Thema, das damit natürlich nicht erschlagen ist. Das muss man sicher auch noch angehen .. nur bin ich da raus, weil es mich nicht betrifft ;) Da dürfen sich andere an den TÜV, BMVI ... wenden
 
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Franz Gans

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Ob es bisher kein Problem war weiß ich nicht. Vielleicht weil es der TÜV anders gemacht hat - oder weil es beim TÜV nicht bekannt war weiß ich nicht. Mir ist erstmal wichtig dass es vom TÜV für diesen Fall eine klare Aussage gibt. Allerdings kenne ich einen Fall von jemand versucht hat, sich einen "neuen" Reifen (Gleiche Größe usw. mit Herstellerschescheinigung, eben nur neuer "Typ") eintragen zu lassen - und das endete in einem "Buchbinder Wanninger" Vorhaben (keiner wusste ob oder ob nicht .. am Ende hat man es bleiben gelassen).
Gibt es irgendeinen Fortgang in den Dingen? Eventuell eine Stellungnahme zur Problematik von BMW selber?

Viele Gruesse
Karl-Heinz
 
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Gibt es irgendeinen Fortgang in den Dingen? Eventuell eine Stellungnahme zur Problematik von BMW selber?
Nö, nichts Neues.
Ein Bekannter der wohl noch gute Kontakte zu Entwicklern bei BMW Motorrad hat hatte auch nachgefragt .. Dank Corona alle im Home Office oder Ausnahmezustand. Ich fürchet die meisten Firmen / Stellen / Behörden usw. haben momentan andere Probleme als solche Anfragen zu beantworten ....
 
AnKar

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So ist es.
Der Aufwand eine Petition zu unterschreiben ist wesentlich geringer, als diese Erklärungen hier, warum man nicht mitmacht, wie man eine Petition besser gestalten kann, oder weiß der Kuckuck was einem alles so einfällt.
Ja, so ist das.
Erst macht keiner was, und wenn sich einer aufrafft, kommen die ganzen Schlauschwätzer und erzähle wie man es besser macht. Bis dahin hat von denen aber keiner was gehört oder gesehen.
 
wernerju

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Hallo
Mit meiner Q1100 von 94 fühle ich mich auch betroffen. Fahre den CRA3 und auf einem zweiten Felgensatz den Annakee Wild. Spätestens mit dem Annakee könnte es Probleme geben, da der nur bis 170 zugelassen ist.
Beim ADAC findet man das nachstehende und beinhaltet einen gewissen Segen, dass eine typbezogene Unbedenklichkeit des Reifenherstellers ausreichend ist. Kann auch sein, dass ich das falsch verstehe. Lest das mal. Vielleicht gibt es neue Erkenntnisse:
ADAC Motorradreifen: Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

Grüße Jürgen
 
der_inschinoer

der_inschinoer

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BMW R1250GS, Aprilia Tuono 1100 Factory, KTM Super Duke GT, MotoGuzzi V11, Triumph Scrambler 1200 XE
Die Aussage des BMVI - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern Punkt 2) war ja eindeutig - und wurde mir vom BMVI auch explizit so bestätigt ... NUR genau der Reifentyp (Bezeichnung) die in der ursprünglichen Zulassungsbescheinigung drin stehen, jeder andere Reifen ist eintragungspflichtig. Von daher ist es für mich schon relevant, dass selbst der TÜV das anders sieht.
Bei meiner Tuono ist hinten ein 190er in den Papieren dokumentiert, obwohl die factory schon mit einem 200er ausgeliefert wurde.
Zu allen Reifen, die ich bisher gefahren habe, gab es Freigaben. Genau in solchen Fällen sieht man das Problem.

Hier mehr dazu:
www.mopedreifen.de

Der Link direkt zum Video lässt sich leider nicht kopieren.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@ - FE -YZ - WR - X - TT ….
Genau in solchen Fällen sieht man das Problem.
Das ist doch kein Problem
bei vielen Maschinen steht nur noch eine Größe im Schein , die andern in der COC .
wenn die Maschine mit 200 er ausgeliefert wird sollte doch der Hersteller dies bescheinigen können .
Und schon bist du aus dem Schneider und fährst den Legal .
nur Reifenhersteller können das eben nicht mehr ......
 
G

Gerry28

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Servus. Das bezieht sich nur auf andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss.
 
wernerju

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Hallo Gerry
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Wird da differenziert zwischen jüngeren Motorrädern mit E-Typgenehmigung und älteren mit Betriebserlaubnis?
Ich weiß immer noch nicht, ob ich legal mit den Anakee Wild M+S Reifen auf meiner 1100er GS von 1994 rumfahren. Der andere Radsatz mit Conti Road Attac 3 hat zwar auch die vorgegebenen Masse aber BMW hat den auf der 1100er auch nicht vorgesehen. Beide Reifen machen auf der GS1100 saumäßigen Spaß.
Hab immer diesen ADAC Schrieb mit, den ich in #213 verlinkt habe. Ich lese da einen gewissen Segen raus.
Grüße Jürgen
 
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Servus. Das bezieht sich nur auf andere Reifengrößen als in den Papieren eingetragen. Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße fahren möchte, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss.
'n Abend,

die uneingeschränkte Reifenwahl bei Einhalten der vorgegebenen Größen bezieht sich nur auf Fahrzeuge mit einer EU-Zulassung, wenn spezielle Reifenfabrikate im COC genannt werden. Du hast den Text nicht richtig gelesen.
 
SLK

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Wo ist der Fehler? Ich beziehe mich auf:

Allgemein gilt:

Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
 
Thema:

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