Politik oder was jeder darunter versteht!

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Suedwestpfaelzer

Suedwestpfaelzer

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Kann ja nicht mehr lange dauern, dann sind alle brisanten Themen aus Wirtschaft und Politik hier beschlussreif ausgearbeitet worden 😉
 
TTTom

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Na klasse:

Beitrag zur Rentenversicherung könnte 2028 auf fast 20 Prozent steigen

2027 soll der Beitragssatz zur Rente noch stabil bleiben, im Jahr darauf droht laut Berechnungen ein Plus von 1,3 Punkten. Das wäre etwas mehr als bislang angenommen.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, Aktualisiert am 1. Juni 2026, 13:38 Uhr


Noch mehr zahlen, noch weniger herausbekommen.

Gleicht sich dann ja wieder aus. :bounce:
 
Thomas211

Thomas211

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Auch wenn du es nicht glaubst….das geht. Das Kind braucht nur einen Namen.
🤦

1. Verstöße gegen das Soldatengesetz (SG)
Als Oberst und Vorgesetzter verletzen Sie fundamentale Kernpflichten: [1, 2]
  • § 7 SG (Pflicht zum treuen Dienen): Sie missbrauchen die Ihnen anvertrauten personellen und materiellen Ressourcen der Bundeswehr für unzulässige, private oder willkürliche Zwecke. [1, 2]
  • § 10 Abs. 1 SG (Vorbildfunktion): Als Stabsoffizier verletzen Sie die Pflicht, in Ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Vorbild für Untergebene zu sein. [1, 2]
  • § 10 Abs. 4 SG (Dienstaufsicht und Fürsorge): Sie vernachlässigen Ihre Aufsichtspflicht fundamental, indem Sie unberechtigte Personen in militärische Sicherheitsbereiche lassen und Gefahrenquellen an Waffen schaffen. [1, 2]
  • § 11 SG (Gehorsamspflicht): Sie handeln vorsätzlich gegen bestehende Befehle, Dienstvorschriften und ministerielle Erlasse zur Nutzung von Schießanlagen und Waffen. [1]
  • § 17 Abs. 2 SG (Achtung und Vertrauen): Ihr Verhalten beschädigt das Ansehen der Bundeswehr und das Vertrauen in die Integrität der Führungsebene massiv. [1, 2]

2. Verstöße gegen Strafgesetze (StGB & WStG)
  • Rechtswidriger Waffengebrauch (§ 46 Wehrstrafgesetz - WStG): Die Überlassung von Dienstwaffen und Munition an Personen ohne Ausbildungsauftrag erfüllt den Tatbestand des rechtswidrigen Waffengebrauchs (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). []
  • Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG): Das Überlassen der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (z. B. Sturmgewehr G36, Maschinengewehr MG5) an Unbefugte ist ein Verbrechenstatbestand. [1, 2]
  • Waffengesetz (WaffG): Taktisches Schießen (z. B. Schießen aus der Bewegung, Nutzen von Deckungen) ist Zivilisten in Deutschland gesetzlich verboten. Sie leisten hierzu Beihilfe oder stiften an.
  • Untreue (§ 266 StGB): Die Nutzung von Liegenschaften, Bundeswehrmunition und Bundeswehrgerät für bundeswehrfremde Zwecke stellt einen Missbrauch Ihrer Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem Dienstherrn dar.

3. Verstöße gegen militärische Dienstvorschriften (A2-Zentrale Dienstvorschriften)
  • A2-222/0-0-2101 (Schießsicherheit): Diese zentrale Vorschrift regelt strikt, wer Schießbahnen betreten und wer Waffen abfeuern darf. Zivilisten ohne Wehrdienst- oder Reservistenstatus sind absolut ausgeschlossen.
  • Vorschriften zur Erteilung von Erlaubnissen zum Betreten militärischer Bereiche: Sie schleusen unbefugte Personen in Sicherheitsbereiche ein, was einen eklatanten Verstoß gegen die Kasernenordnungen und Sicherheitsbestimmungen darstellt. [1, 2]
Wie heißt denn dein Kumpel,pk wäre auch OK🤷

Wie kann man nur so ne scheisse schreiben 🤦😂
 
Zuletzt bearbeitet:
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labbersagg

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Das wage ich zu bezweifeln. Oder der Herr Oberst macht das ohne Genehmigung auf seine Kappe, dann ist er nicht ganz sauber im Oberstübchen.
Ich habe noch NIE von Privatpersonen auf Truppenübungsplätzen gehört. Das erfordert Sicherheitsfreigaben und vieles andere.
Allerdings erzählte man uns in der Grundausbildung, das die Reservisten in de Hütte im Wald eh nur saufen. Keine Ahnung ob's stimmt
 
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