Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens?

Diskutiere Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Vorab, ich möchte hier keine neue Diskusion über zu laute Auspuffanlagen oder manipulierte Auspuffanlagen lostreten. Dies wurde ja schon zu genüge...
ARWIS65

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Vorab, ich möchte hier keine neue Diskusion über zu laute Auspuffanlagen oder manipulierte Auspuffanlagen lostreten. Dies wurde ja schon zu genüge hier im Forum diskutiert.

Hier in diesem Video, wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass der Auspuff zu laut ist und er wohl manipuliert wurde. Der Fzg.- Führer/Besitzer mußte vor Ort die Endtöpfe demontieren, da sie von der Polizei sichergestellt und der Vernichtung zugeführt werden. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe da nämlich keine Ahnung.

 
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norei

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Hier wurde das Thema (dieser Fall!) vor vier Jahren schon mal diskutiert!
 
Bergchris

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Kann mir gut vorstellen, dass das so funktioniert.
Ein guter Bekannter (Bundespolizei) ist auch mehrmals bei "Achtung Kontrolle" vor der Kamera gewesen und hat mir versichert, dass da nix manipuliert wird.
Würde die Executive wohl auch nicht akzeptieren.
 
RunNRG

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Das man nicht mehr weiterfahren darf und das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand wieder vorzuführen ist, sehe ich als noch angemessen ein.

Eine Straftat ist ein manipulierter Auspuff nicht, es ist eine Ordnungswidrigkeit!!!

Dementsprechend ist Einzug und Vernichtung auch eine Art der Enteignung, die ich an dieser Stelle als völlig unangemessen ansehen würde!

(was mache ich bloss mit der Doppel-Akra an meiner LC 4, die hat auch gekürze und gelöcherte Eater:rolleyes:. (nicht von mir!!) )
 
juekl

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Kontrollgruppe Krad

das sagt schon alles aus
 
RunNRG

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Wenn ein lauter Auspuff jetzt schon den Straftatbestand erfüllt....:(

Wenn ich also mal länger nicht mehr schreibe, sitze ich dann wohl eine wegen meiner Doppel-Akras...
 
ARWIS65

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Hier wurde das Thema (dieser Fall!) vor vier Jahren schon mal diskutiert!

Das wußte ich jetzt nicht, dass das schon 4 Jahre alt ist. Das Video wurde am 07.03.19 veröffentlicht. Ich durchforste jetzt auch nicht das Netz, ob das schonmal in einem anderen Forum diskutiert wurde :cool:
 
Werner-R80

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Wenn der Auspuff manipuliert worden ist, wie z.B. dB-Eater entfernt, und man die Manipulation rückgängig machen kann (dB-Eater einbauen) darf man weiterfahren. Allerdings mit einer Zahlungsanweisung.
Wenn der Auspuff so manipuliert worden ist das man ihn austauschen muss, bleibt das Motorrad an Ort und Stelle stehen, wird abgeschleppt oder es bringt jemand die Teile und baut die vor Ort ein.
Die manipulierten Teile werden von der Polizei eingezogen.
 
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In einem anderen Video wurde einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt und der nicht zugelassene Bremshebel entzogen. Dieser hatte natürlich noch ein paar andere Sachen, die nicht ok waren, aber er mußte vor Ort den Bremshebel abbauen und der Polizei übergeben! Ich weiß jetzt nicht, ob das rechtens ist, Fzg. Teile abbauen zu lassen und dann zu beschlagnahmen. Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

 
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Bergchris

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:confused: Die Polizei gehört doch zur Exekutive
Ich wollte damit ausdrücken, dass die Polizei (Executive) einer Ausstrahlung von z.B. "Achtung Kontrolle" mit manipuliertem Inhalt nicht zustimmen würde - oder kurz gesagt: Der Inhalt dieser "Doku" ist wahrheitsgemäß.
 
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Ich wollte damit ausdrücken, dass die Polizei (Executive) einer Ausstrahlung von z.B. "Achtung Kontrolle" mit manipuliertem Inhalt nicht zustimmen würde - oder kurz gesagt: Der Inhalt dieser "Doku" ist wahrheitsgemäß.

Hat ja auch niemand behauptet, dass der Beitrag manipuliert wurde!
 
Zörnie

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Der Verweis in dem vier Jahre alten Thread auf die Möglichkeit der Einziehung § 74 StGB unter Bezugnahme des § 46 OWiG ist mMn schon mal Käse. Für das Bußgeldverfahren gelten zwar die Normen der StPO, nicht aber die des StGB. Eine Sicherstellung des ESD als Beweismittel nach § 94 StPO halte ich für grenzwertig.
 
Harald_NDS

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Dementsprechend ist Einzug und Vernichtung auch eine Art der Enteignung, die ich an dieser Stelle als völlig unangemessen ansehen würde!
(was mache ich bloss mit der Doppel-Akra an meiner LC 4, die hat auch gekürze und gelöcherte Eater:rolleyes:. (nicht von mir!!) )
Ganz einfach
Du darfst damit bei uns keinen Meter mehr damit fahren wenn du so in die Kontrolle Krad kommst.
Diese ist jedes We bei uns unterwegs weil es nicht mehr hinnehmbar ist was viele so mittlerweile veranstalten.
Ebenfalls wurden dann auch schon etliche Fahrzeuge beschlagnahmt in der Dienstelle sichergestellt und
dort vor Ort von Sachverständigen untersucht.
Manipulationen von Roller und co werden vor Ort , auf einem mitgeführtem Mobilen Leistungsstand, geprüft ...............

Wer wann was gekürzt oder gelöchert hat ist vollkommen egal .

An der ehemaligen Bergrennstrecke am Kochelsee werden Maschinen beschlagnahmt aufgeladen und in Gewahrsam
zur Beweissicherung genommen .
Ich habe an einem Wochenende dort vor Ort es selbst miterlebt, also kein " Hörensagen "

Von daher ist eine " nur Sicherstellung des Auspuffes " noch sehr milde und sehr verhältnismäßig ....
Das man den nicht wieder bekommt entscheidet die Staatsanwaltschaft , nicht die Polizei .
Wenn du das als Enteignung empfindest liegst du falsch.
Bei einem Aktuellle Fall von .....graphie sind Tausende Videos beschlagnahmt worden .
Die bekommt der bzw diejenigen auch nicht wieder. Sind eingezogen , werden ausgewertet und anschließend Vernichtet.
War auch dessen Eigentum

Begehst du du immer wieder Straftaten, egal welche , und benutzt dazu ein Fahrzeug , wird auch dies beschlagnahmt / sichergestellt.
Das veranlaßt dann die STA und die Polizei führt nur aus .
Auch das ist keine Enteignung .....

Ich kann mich damit arrangieren, denn ich habe ja nichts zu verbergen ...
 
J

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Und wer in dem Video genau aufpasst wird hören, dass der Topf gekürzt wurde und für diese Motorrad nicht zugelassen war. Die Betrieberlaubnisnummer aber wieder angebracht wurde. :o

Is schon ein wenig illegal. Auch wenn er das Moped so gekauft hat. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Sorry.
 
Zörnie

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[/B]

Von daher ist eine " nur Sicherstellung des Auspuffes " noch sehr milde und sehr verhältnismäßig ....
Das man den nicht wieder bekommt entscheidet die Staatsanwaltschaft , nicht die Polizei .
Wenn du das als Enteignung empfindest liegst du falsch.
Es geht hier aber nicht um dein Empfinden oder das gesunde Volksempfinden, sondern nach Recht und Gesetz. Und eine vorsätzliche Tat nach dem StGB kann ich hier nicht erkennen.
 
Bergchris

Bergchris

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Hat ja auch niemand behauptet, dass der Beitrag manipuliert wurde!
Da hast du recht.
Der Themenersteller wollte ja wissen, ob die Polizei den zu lauten Auspuff vernichten lassen darf.
Aufgrund meiner vorherigen Erwähnung, der Inhalt des Videos sei korrekt, gehe ich davon aus, dass die Polizei das so praktizieren darf.
 
G

greyman

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Ich kann dazu aus meiner Zeit in Berlin berichten, da dort auch gerne mal zuviel beschlagnahmt worden ist:
Ein szenebekannter Rechtsanwalt hat mit einer Harley im Werkszustand eine solchen Kontrolle gezieht angefahren und prompt wurde auch diese beschlagnahmt und war mehrere Wochen "weg".

Der Anwalt hat sich ein Mietmotorrad für diese Zeit genommen und sämtliche entstandenen Kosten und Auslagen eingeklagt und dann auch erstattet bekommen. Waren nur bei ihm mehrere tausend DM.
Nicht nur das Mietmotorrad für diese Zeit, auch diverse Schäden die in dieser Zeit "unerklärlich" am Bike aufgetaucht sind mussten aus der Staatskasse bezahlt werden.

Daraufhin wurde von der übereifrigen Beschlagnahmepraxis erstmal wieder abgesehen.
 
Zörnie

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Und wer in dem Video genau aufpasst wird hören, dass der Topf gekürzt wurde und für diese Motorrad nicht zugelassen war. Die Betrieberlaubnisnummer aber wieder angebracht wurde. :o
Da kommen wir doch "endlich" in den Bereich des StGB. Und damit erfolgt die Einziehung nicht als Tatmittel, sondern als Tatprodukt.
 
Harald_NDS

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Zörnie
Du hast das nicht ganz richtig wiedergegeben.
Das " empfinden " bezog sich auf die Aussage von RunnNrg ...und mein Zitat / Antwort
dazu.
Wer vorsätzlich Manipuliert begeht eine Straftat.
Das braucht nicht diskutiert werden sondern ist gesetzlich verankert .
Gottseidank ....
Genau so wie die Vorgehensweisenvor Ort ist diese rechtlich abgesichert ..

Und wer er es nicht glaubt, kann gern die kommenden schönen Sommer-Wochenenden
Im Weserbergland ohne DB Eater oder komplett manipulierte Klappenauspuff Anlagen
herumfahren und es selbst testen .

Edit:
Sicherstellung und Beschlagnahme sind zwei paar Schuhe
 
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