Hä, was hast du für Gedankengänge ? Die Läden sind ja noch da, als kauf dir was, bevor sie weg sind.
Es ist richtig, dass die Läden geöffnet sind. Allerdings gilt folgendes:
Der Gutschein kann mit der
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ohne weiteres eingelöst werden. Wer einen solchen Gutschein besitzt, hat allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist. Diese kann man beim Insolvenzverwalter zur so genannten "Insolvenztabelle" anmelden. Sämtliche Forderungen kommen in einen Topf. Ist das Vermögen des Unternehmens verwertet und das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen, erhalten alle, die einen Anspruch haben, einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages.
Wenn der Anbieter nicht insolvent ist, sondern sein Geschäft lediglich aufgegeben oder geschlossen hat, behalten die Gutscheine dagegen unserer Ansicht nach ihren Wert. Wenn durch die Geschäftsaufgabe eine Einlösung beim Unternehmen nicht mehr möglich ist, muss der Anbieter Ihnen innerhalb der regelmäßigen Verjährung den Gutscheinwert daher erstatten.
Sofern das Geschäft im Ganzen verkauft wurde und der Geschäftsbetrieb vom neuen Besitzer beibehalten wird, so kauft der neue Besitzer den gesamten Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Pflichten. Insoweit ist der neue Eigentümer verpflichtet Ihnen den Gutschein einzulösen.
Quelle: Verbraucherzentrale
Weiterhin gilt: Wenn das das Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Firma saniert ist, ist die Firma nicht verpflichtet, Gutscheine, die vor dem Insolvenzverfahren ausgestellt wurden, einzulösen.
Ist sehr ärgerlich und ich kann den Unmut des TE sehr gut verstehen.