Probleme mit Helm und externem Intercom in Luxemburg

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zyklotrop

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Wenn Du dieselbe Frage an Klim schickst, bekommst mehr oder weniger die gleiche Antwort, aber nix, was Dich argumentativ wirklich weiter bringt :wink:
Ich habe das jetzt an Klim gesendet. mal sehen. Dabei habe ich entdeckt, dass der Krios Pro wieder im Sortiment sichtbar ist, auch wenn man Deutschland aufruft.
 
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rainerb

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Hallo,
ich war über das Thema sehr überrascht, besonders weil Luxemburg auch mein Gebiet ist für Touren.
Habe mal Shoei angeschrieben, da ich vor kurzem einen neuen Neotec 3 gekauft habe und dort mein "altes" Sena 30K drangebaut habe. Hier die Antwort:

Ihre Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht ganz einfach zu beantworten. Passende Kommunikationssysteme für unser Helmmodell SHOEI NEOTEC3 gibt es natürlich viele. In erster Linie verweisen wir auf das integrierbare Kommunikationssystem SRL3 von SENA, welches speziell für den NEOTEC3 entwickelt wurde und exklusiv in unserem Zubehörsortiment angeboten wird. Problematisch ist derzeit leider noch die Betrachtung des rechtlichen Aspekts beim Anbau von Universalgeräten wie Ihrem SENA 30K oder Geräten von fremden Herstellern, insbesondere in Ländern, die das Tragen von nach ECE-R 22.06 homologierten Helmen explizit vorschreiben.

Für den Anbau von externen Geräten wie z.B. Kommunikationssysteme oder Action Cams an Motorradhelme mit dem Homologationsstandard ECE-R 22.06 ist künftig ein entsprechender Vermerk auf dem ECE-Etikett vorgesehen. Das Homologationsetikett des NEOTEC3 weist diesen Sachverhalt derzeit allerdings noch nicht aus, da die ergänzenden Statuten zur derzeit gültigen Fassung der neuen Homologationsrichtlinie ECE-R 22.06 noch nicht offiziell verabschiedet und veröffentlicht wurden.

Der Anbau eines universellen, externen Kommunikationssystems oder sonstigen Gerätes kann somit unter Umständen zum Erlöschen der Homologation eines derzeit erhältlichen „06er“ Helmes führen, ähnliches dürfte auch für die neuen Helmmodelle anderer Hersteller gelten. Eine konkrete Aussage zur grundsätzlichen Anbaumöglichkeit kann also erst getroffen werden, wenn der Ergänzungsantrag verabschiedet und veröffentlich ist, was hoffentlich noch in den kommenden Wochen geschieht. Eine Aussage zur ECE-06-Konformität und zur möglichen Anbauposition eines externen Gerätes/Kommunikationssystems kann erst danach erfolgen.
 
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Weil ich auch gerne nach Luxemburg fahre wollte ich es genau wissen und habe zuerst beim ADAC nachgefragt und dann deren Vorschlag angenommen und
habe mich an die Polizei in Luxemburg gewandt und wie ich das herauslese darf man in Luxemburg - wenn man sichergehen will - wirklich nur noch Kommunikationssysteme nehmen, die vom Hersteller des Helmes freigegeben sind also nur die , die von denen auch verkauft werden, denn alles andere - also wie ein Beamte den Einbau eines fremden Headsets empfindet - liegt wohl im Ermessen des Beamten . :schulterzucken:

Das hier war die Antwort

Guten Tag,

Gemäß der R22.06 ist ein Zubehör jedes Element, das vom Hersteller des Helms während der Produktion nicht direkt am Helm montiert wird und „sekundäre“ Funktionen erfüllt. Das können Dekorationen, eine Kamera oder eine Gegensprechanlage sein. Ein Zubehörteil muss am Helm montiert werden, wie vom Hersteller des Zubehörteils in seiner Dokumentation für das betreffende Zubehörteil angegeben. Nur so kann die bestmögliche Sicherheit für den Motorradfahrer gewährleistet werden. Der Helm selbst darf in keiner Weise durch Manipulationen an der Struktur verändert werden, da der Helm in diesem Fall seine Homologation verliert.

Sie müssten prüfen, ob euere Helme mit der Ausrüstung eine entsprechende Homologation bestanden haben. Normalerweise erhalten Sie diese Info beim Verkaufshändler des Helmes.
Der Gesetzesänderung vom 21 septembre 2023, Loi du 21 septembre 2023 modifiant: 1° la loi m... - Legilux (public.lu) (Art.6) wurde hinzugefügt, dass das ein Kommunikationssystem den Anforderungen bezüglich der Integration in den Helm oder der Befestigung von Kommunikationsgeräten am Helm entsprechen muss. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, liegt im Ermessen der kontrollierenden Beamten.
Also, gemäß Art. 170bis muss ein Kommunikationssystem entsprechend montiert werden, wie der Hersteller des Zubehörs es in seinen Unterlagen für das betreffende Zubehör angibt. Also entweder im Helm integriert oder am Helm befestigt, wie es der Hersteller vorschreibt. Nur so kann die bestmögliche Sicherheit für den Motorradfahrer gewährleistet werden. Der Helm selbst darf in keiner Weise durch Manipulationen an der Struktur verändert werden, da der Helm in diesem Fall seine Homologation verliert.


Der «Art. 170bis. sieht folgende Verbote vor : (s.Seite 285)


1. Il est interdit de conduire un véhicule en portant un dispositif entravant une bonne perception des bruits de la circulation « , à l’exception des appareils qui sont portés à une seule oreille et qui servent à la communication
2. Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser, de tenir en main ou de manipuler un appareil électronique mobile doté d’un écran.
Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser les fonctions permises d’un appareil électronique mobile avec écran autrement qu’au moyen du système mains libres intégré du véhicule.
Il est interdit à tout conducteur d’un véhicule qui n’est pas en stationnement ou en parcage d’utiliser les fonctions d’aide à la conduite ou à la navigation d’un appareil électronique mobile avec écran qui n’est pas fixé au véhicule dans un support spécialement conçu à cette fin.
Il est interdit à tout conducteur d’utiliser un casque homologué obligatoire où l’équipement de communication n’est ni intégré, ni fixé au casque conformément aux prescriptions du fabricant.»

Ein Nichtbeachten stellt auch ein ein schwerer Verstoß (contravention grave Art. 7 Seite 35) dar. Code de la route - Legilux (public.lu) (Loi du 14 février 1955, und sieht eine gebührenpflichtige Verwarnung von 250€ und 4 Punkteabzug vor. (s.Seite 382)

Infohalber hier noch ein Link zur Homologation von Helmen und der Ausrüstung und Teile:


Mit freundlichen Grüßen.


Ihre Polizei

--
Police Grand-Ducale - Direction de la Communication
Cité Policière Grand-Duc Henri -
Complexe A, rue de Trèves
L-2957 Luxembourg


Schuberth schreibt das auf seiner Homepage
SCHUBERTH Helme sind gemäß verschiedenen internationalen Anforderungen zum Beispiel der europäischen Norm ECE R22-05 zugelassen. Beim Einbau einer Fremdanlage werden ggf. Veränderungen am Helm vorgenommen, dadurch verliert der Helm unter Umständen die Zulassung. Für Schäden am Helm, die auf den Einbau einer Fremdanlage zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Beim Einbau eines SCHUBERTH Kommunikationssystems bleibt die Zulassung selbstverständlich erhalten, da die entsprechenden Helme mit diesem Kommunikationssystem getestet und zugelassen sind.
 
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Google Übersetzung

1. Es ist verboten, ein Fahrzeug zu führen, während man ein Gerät trägt, das die ordnungsgemäße Wahrnehmung von Verkehrslärm beeinträchtigt, mit Ausnahme von Geräten, die nur auf einem Ohr getragen werden und der Kommunikation dienen.
2. Jedem Fahrer eines nicht geparkten oder geparkten Fahrzeugs ist es untersagt, ein mit einem Bildschirm ausgestattetes mobiles elektronisches Gerät zu benutzen, zu halten oder zu manipulieren.
Jedem Fahrer eines nicht geparkten oder geparkten Fahrzeugs ist es untersagt, die zulässigen Funktionen eines mobilen elektronischen Geräts mit Bildschirm anders als über die im Fahrzeug integrierte Freisprecheinrichtung zu nutzen.
Jedem Fahrer eines nicht geparkten oder geparkten Fahrzeugs ist die Nutzung der Fahr- oder Navigationsassistenzfunktionen eines mobilen elektronischen Geräts mit Bildschirm, das nicht in einer speziell dafür vorgesehenen Halterung am Fahrzeug befestigt ist, untersagt.
Es ist jedem Fahrer untersagt, einen gesetzlich zugelassenen Helm zu tragen, bei dem die Kommunikationsausrüstung nicht gemäß den Anforderungen des Herstellers integriert oder am Helm befestigt ist.
 
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Allerdings haben den ADAC bislang
keine Meldungen über Beanstandungen oder Ahndungen erreicht was wohl dafür spricht, dass es bislang nicht so stark kontrolliert wird.
 
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wuupi

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Ich habe diesbezüglich mit einem Motorradpolizisten aus Luxemburg gesprochen. Sie haben die Anweisung es zu ahnden kostet 250€ und 4 Punkte. Actioncam und Headsets egal was außen am Helm montiert ist.
Die meisten Motorradpolizisten fahren auch privat und ahnden es deswegen meistens nicht. Kommt wohl drauf an wie gut sein Tag ist und wie freundlich man ist. Aber es gibt keine Garantie das man nicht zahlen muss.
 
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Es hat seinen besonderen Reiz. Vielleicht nicht für jeden und nicht vergleichbar mit den Alpen aber meine Schlussfolgerung ist, dass der SRC Kragen von Schuberth noch lange bei mir bleibt :D
 
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Ok, ich könnte mir mein Fit4all auch irgendwie anders montieren, ist ja recht klein. 😉
Oder ich nehm den Helm ohne das Zeug.
 
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Langsam wird es lächerlich!
Also kann ich mit einem Jethelm für 34,95€ sorglos rumfahren, aber mit meinem Arai für 800 Flocken mit dem angebauten Sena S20 laufe ich Gefahr abkassiert zu werden.
 
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Da werden mal wieder Bussgelder generiert ohne Sinn und Verstand. Als wenn sich die theoretische Schwächung des Helmes in der Praxis irgendwie auswirken würde. Aber es wird wieder auf den Moppedfahren rumgehackt.
 
Eddy der Belgier

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Langsam wird es lächerlich!
Also kann ich mit einem Jethelm für 34,95€ sorglos rumfahren, aber mit meinem Arai für 800 Flocken mit dem angebauten Sena S20 laufe ich Gefahr abkassiert zu werden.
Ich denke, das hat mit mehreren Faktoren zu tun! Die Kommunikationshalterungen, die aufgeklebt sind, werden erlaubt sein, die aufgeschraubten und damit festeren können verboten werden, erinnern Sie sich an den Schumacher-Unfall, ich meine den Unfall .
 
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Ich denke, das hat mit mehreren Faktoren zu tun! Die Kommunikationshalterungen, die aufgeklebt sind, werden erlaubt sein, die aufgeschraubten und damit festeren können verboten werden, erinnern Sie sich an den Schumacher-Unfall, ich meine den Unfall .
Eddy so einfach ist es leider nicht. Siehe die obige Rückmeldung von der Polizei Luxemburg
 
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Tja Tom, dann sind wohl alle anderen Länder hinterher? Stecke nicht so tief in der Materie. Bei mir werkelt das Sena an einem Billighelm mit 05er Zulassung.
Das dürfte dann bis in alle Ewigkeit Amen wohl so erlaubt sein.
 
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