R1250GS ADV - Insiderwissen?

Diskutiere R1250GS ADV - Insiderwissen? im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Liebe GS Gemeinde, ich lebe und arbeite aktuell noch in Brasilien, habe mir vor knapp einem Jahr eine 1200 GS Rallye gekauft und habe auch schon...
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Maverick1806

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BMW R1250 GS Adventure HP
Liebe GS Gemeinde,
ich lebe und arbeite aktuell noch in Brasilien, habe mir vor knapp einem Jahr eine 1200 GS Rallye gekauft und habe auch schon tolle Touren hinter mir.
Nun ist die 1250GS auch in Brasilien auf den Markt gekommen und ich habe schon zu 99% entschieden das ich umsteige. Das finale Angebot steht gerade aus, aber die 1250 ADV ist hier so 1000-2000 EUR billiger als in D.
Hauptgruende sind das ich von der GS auf die GS ADV wechseln will wegen dem Tank (riesen Thema in Barsilien) und die Probefahrt hat mich auch von der neuen Technik ueberzeugt.

Da ich aber nur noch bis April 2020 hier bleibe und dann nach Deutschland zureuckkehre moechte ich die 1250 ADV nur kaufen wenn ich sie dann auch mitnehme.
Ich habe mich schon mit BMW Motorrad in D ausgetauscht und sie werden mich leider nicht mit Dokumenten fuer die Zulassung unterstuetzen koennen weil es die entsprechenden Papiere fuer die Bras Variante nicht gibt.
Der Haendler in Stuttgart hat mir nur gesagt das es in seinem System eine extra Brasilien Variante gibt.
Da ich selbst bei einem Autohersteller arbeite ist mir die Situation auch gelaeufig und wir unterstutzen solche Vorhaben auch allein deshalb schon nicht, um den Grau-Importmarkt nicht zu unterstuetzen.

Aus gleichem Background bin ich aber davon ueberzeugt das die 1250 ADV in Brasilien zusammengeschraupt technisch mit der Deutschen identisch ist. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das BMW sich hier Varianten leistet. Bei PKWs ist es meist nur das Abgassystem. Aber auch hier glaube ich nicht, das BMW sich eine Variante leistet. Ich denke die 1250GS ist in D eine EU4 und in Bras eine EU4 auch wenn zumindest der Hinweis kam das der neue Motor besser fuer die EU5 Regelung "vorbereitet" ist.

Gibt es hier jemanden der mir sagen kann ob ich da richtig liege und beide Varianten Bras/D technisch identisch sind und nur die europaischen Dokupapiere fehlen?
Vielleicht hat ja auch schon jemand damit Erfahrung Eine GS vom Ausland nach Deutschland zu importieren.
Ich freue mich ueber alle Hinweise!

Vielen Dank
 
AndreasXT600

AndreasXT600

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Ich weiß, es ist an der Frage vorbei...
Aber bevor du dir das antust, ist da nicht der Weg des geringsten Widerstands einfach noch ein halbes Jahr Spaß mit der "alten" zu haben und die "neue" dann erst in Deutschland zu kaufen?
Ist echt nur lieb gemeint und wenn du nur "nein" dazu sagst, verstehe ich das auch :)
 
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Maverick1806

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BMW R1250 GS Adventure HP
Klar, das liegt nahe und der Gedanke schwebt auch noch in meinem Kopf.
Es waere schon etwas verrueckt, aber warum nicht und der Hauptgrund ist das wir am Jahresende eine grosse Tour durch Suedamerika
planen
mit ca. 6.000 KM.
Zum einen wuerde ich dafuer schon gerne die Vorzuege der 1250 ADV nutzen (vor allem der gr. Tank), zum Anderen hat man nach so einer Tour ja schon eine gewisse "Bindung" zu seinem Bike. Weshalb ich mir gedacht habe das ich, unabhaengig ob 1200 oder 1250, das Bike dann mitnehmen muss.
Das die 1250 hier etwas billiger ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle, weil die Differenz zum Teil oder auch ganz von den Transportkosten aufgefressen wird, allerdings bringt es den Vorteil das ich weniger BRL nach Deutschland tranferieren muss. Also statt Bargeld zu transferieren lieber gute Waren mitnehmen. Ueberlege sogar paralle auch noch einen Kaefer oder T1/T2 mitzunehmen.
 
fralind

fralind

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Grundsätzlich kein Problem.

Technisch ist die BMW gleich wie die in Berlin gebaute.

Ein Freund der 24 Monate in Manaus bei BMW gearbeit hat, hat die dort erworbenen Gegenstände als Übersiedlungsgut deklariert, denn sonst kannst du die BMW, weil sie zu teuer wird, auch dort lassen. Da du sie aber dort auf dich anmeldest werden keine Abgaben fällig, wenn folgendes erfüllt wird.


  • Die Einfuhrabgabenbefreiung hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
    der Beteiligte muss mindestens 12 aufeinander folgende Monate im Drittland gewohnt haben; ein kürzeres Wohnen genügt, wenn es nachweislich für mindestens ein Jahr geplant war;
  • Gebrauchsgegenstände müssen von dem Beteiligten vor der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Drittland während einer bestimmten Mindestfrist (in der Regel 6 Monate) benutzt worden sein und 12 Monate nach der Einfuhr zu den gleichen Zwecken weiter benutzt werden (bei Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung innerhalb der 12-Monats-Frist entstehen die Einfuhrabgaben!);
  • Das Übersiedlungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland einer Zollstelle zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden (s. auch Nr. 4 letzter Satz); diese Frist gilt auch bei Einfuhr in Teilsendungen.

Als Nachweis, dass die Voraussetzungen der Einfuhrabgabenfreiheit für Übersiedlungsgut vorliegen, genügen im Regelfall:



  • eine Bescheinigung (z.B. ein Abzugsattest) der zuständigen drittländischen Behörde, aus der hervorgeht, wie lange der Übersiedelnde im Drittland gewohnt hat;
  • ein Zuzugsattest, Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder dergleichen zum Nachweis der Wohnsitznahme in Deutschland.
Bei Kraftfahrzeugen und Sportflugzeugen ist außerdem eine Bescheinigung der zuständigen drittländischen Behörde erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kraftfahrzeug oder Sportflugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war.
Im Drittland zugelassene Fahrzeuge, die bei deutschen Grenzzollstellen zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - z.B. als Übersiedlungsgut - angemeldet werden, unterliegen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sofort der deutschen Kraftfahrzeugsteuer.

Die Zulassung ist hier kein Problem.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Adventure nach der Tour wieder verkaufen.
 
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Maverick1806

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BMW R1250 GS Adventure HP
Hallo Frank,
vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort. Das hilft sehr.
Aehnliches habe ich beim Zuzug hierher vor 2,5 Jahren gehoert.
Darueberhinus gehe ich davon aus das diese Regelung auf eine "haushaltsuebliche" Menge begrenzt ist. Wenn ich also die 1200 GS Rallye auch mitbringen will, koennten evtl. schon komische Fragen kommen.

Und danke fuer die Bestaetigung deinerseits das BMW sich hier keine Varianten fuer BRasilien leistet. Wenn ich die Variantendiskussionen bei Autos sehen, wuerde es mich bei Motorraedern wirklich sehr wundern!
Vielen Dank und viele Gruesse
Malte
 
GS_Ralf

GS_Ralf

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Ich gehe mal davon aus, dass für die erstmalige Anmeldung in der EU zwingend ein COC Papier erforderlich ist. Ist BMW bereit ein solches auszustellen?
Wenn nicht sehe ich die Sache als undurchfürbar an. Selbst wenn technisch alles komplett identisch sein sollte wird das COC erforderlich sein. Theoretisch könnte man sicher auch eine Einzelabnahme machen lassen, das wird aber von den Kosten her völlig aus dem Ruder laufen.
 
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GSA-Tabi

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Liebe GS Gemeinde,
ich lebe und arbeite aktuell noch in Brasilien, habe mir vor knapp einem Jahr eine 1200 GS Rallye gekauft und habe auch schon tolle Touren hinter mir.
Nun ist die 1250GS auch in Brasilien auf den Markt gekommen und ich habe schon zu 99% entschieden das ich umsteige. Das finale Angebot steht gerade aus, aber die 1250 ADV ist hier so 1000-2000 EUR billiger als in D.
Hauptgruende sind das ich von der GS auf die GS ADV wechseln will wegen dem Tank (riesen Thema in Barsilien) und die Probefahrt hat mich auch von der neuen Technik ueberzeugt.

Da ich aber nur noch bis April 2020 hier bleibe und dann nach Deutschland zureuckkehre moechte ich die 1250 ADV nur kaufen wenn ich sie dann auch mitnehme.
Ich habe mich schon mit BMW Motorrad in D ausgetauscht und sie werden mich leider nicht mit Dokumenten fuer die Zulassung unterstuetzen koennen weil es die entsprechenden Papiere fuer die Bras Variante nicht gibt.
Der Haendler in Stuttgart hat mir nur gesagt das es in seinem System eine extra Brasilien Variante gibt.
Da ich selbst bei einem Autohersteller arbeite ist mir die Situation auch gelaeufig und wir unterstutzen solche Vorhaben auch allein deshalb schon nicht, um den Grau-Importmarkt nicht zu unterstuetzen.

Aus gleichem Background bin ich aber davon ueberzeugt das die 1250 ADV in Brasilien zusammengeschraupt technisch mit der Deutschen identisch ist. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das BMW sich hier Varianten leistet. Bei PKWs ist es meist nur das Abgassystem. Aber auch hier glaube ich nicht, das BMW sich eine Variante leistet. Ich denke die 1250GS ist in D eine EU4 und in Bras eine EU4 auch wenn zumindest der Hinweis kam das der neue Motor besser fuer die EU5 Regelung "vorbereitet" ist.

Gibt es hier jemanden der mir sagen kann ob ich da richtig liege und beide Varianten Bras/D technisch identisch sind und nur die europaischen Dokupapiere fehlen?
Vielleicht hat ja auch schon jemand damit Erfahrung Eine GS vom Ausland nach Deutschland zu importieren.
Ich freue mich ueber alle Hinweise!

Vielen Dank
Habt ihr in Brasilien eventuell Linksverkehr? Dann müsstest du nur den Lenker drehen. Der Rest wird schon passen...
 
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DXBGS

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Ohne COC Papiere keine Zulassung. Ob das Umzugsgut ist oder nicht, interessiert nur den Zoll aber nicht den Tüv und nicht die Zulassungsstelle.
(Hab das oft genug mit Autos durch)
Gruss
 
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Maverick1806

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Kein Linksverkehr.
Nein, keine COC Papiere. Daher ist eine Vollabnahme noetig (Aussage BMW Deutschland).
Diese kostet lt. TUV ca. 70 EUR fuer ein Motorrad und m.W. werden dann COC "Ersatzpapiere" vom TUV ausgestellt.
Oder um es anders zu sagen, der TUV ueberprueft in der Vollabnahme ob das Mopped den EU Vorgaben entspricht, was sonst die COC Papiere tun.
Sowiet mein Stand dazu.
 
fralind

fralind

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Kein Problem.
Das Motorrad basiert auf einer Europäischen Betriebserlaubnis. Alle Daten sind in der Datenbank für das Gutachten nach § 21 zur Erlangung einer BE.

Denn:


Was bedeutet der Begriff "Umzugsgut"?

Wenn Ihr importiertes Fahrzeug im Ausland mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen war und in Deutschland auch wieder auf Sie zugelassen werden soll, gilt es als "Umzugsgut".

Solche Fahrzeuge müssen manche Vorschriften, die sonst bei der Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollgutachten) eingehalten werden müssen, nicht erfüllen.

Die Zulassungsbehörden erteilen dann Ausnahmegenehmigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das spart evtl. Umbau- und Prüfungskosten und erleichtert die Zulassung in Deutschland deutlich.

Ein Beispiel:
Für Ihr Fahrzeug liegt kein Nachweis über das Abgasverhalten nach EG vor. Im Normalfall muss dann eine teure Messung auf dem Abgasprüfstand durchgeführt werden, da sonst eine Zulassung in Deutschland nicht möglich ist. Als "Umzugsgut" kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.

Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, zusätzliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zu erhalten, sollte mit dem begutachtenden Sachverständigen und der zuständigen Behörde abgesprochen werden, da hier die Verfahrensweisen in den verschiedenen Bundesländern noch nicht ganz einheitlich sind.

Als Nachweis dafür, ob Ihr Fahrzeug ein Umzugsgut ist, gilt z.B. das originale "Certificate of title", dessen Erstellungsdatum und Fahrzeughalter ersichtlich sind oder das entsprechende Zulassungsdokument eines anderen Staates.
 
AndreasXT600

AndreasXT600

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Also statt Bargeld zu transferieren lieber gute Waren mitnehmen. Ueberlege sogar paralle auch noch einen Kaefer oder T1/T2 mitzunehmen.
Ich hätte ja (ernsthaftes) Interesse an einem VW Saveiro. Also falls der in deinem Fundus auch noch irgendwie mit über die Landesgrenzen kommt, bin ich stark interessiert :)
 
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Demokrit

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Ich lebe als Deutscher in den (hoch luxusbesteuerten) Niederlanden, und kaufe meine Fahrzeuge i.d.R. als junge Gebrauchte in Großbritannien. Ein CoC wird dort nicht mit dem Fahrzeug ausgeliefert. Dies ist in den bereits hoch digitalisierten NL kein Problem, da das CoC elektronisch vom vorherigen, britischen Kennzeichen übernommen wird. Obwohl DE an die gleiche (Europäische) Datenbank angeschlossen ist, möchte man hier weiterhin das CoC auf Papier. Digitale Steinzeit. Der Ausdruck eines CoC im UK kostet ca. 130 GBP, und kann über den Händler dort bestellt werden. ABER: Dies gilt innerhalb der EU, zu der Brasilien nicht gehört. Ich würde also zumindest klären, ob der brasilianische Händler ein CoC bereit stellen könnte. Dies würde die Einzelabnahme sparen.

Zum Import als Umzugsgut hat fralind schon alles gesagt. Meines Wissens muss das importierte Fahrzeug mindestens 6 Monate im Ausland zugelassen gewesen sein, und mindestens 6000 km auf der Uhr haben (zum Zeitpunkt der TÜV Vorstellung). Ist dies nicht der Fall, so wird es als Neufahrzeug betrachtet, und unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer (zu klären, ob dies auch für Umzugsgut gilt).

Die Angst von BMW vor Grauimporten mag zwar berechtigt sein, aber als Hersteller sind sie die einzigen, die etwas zur Fahrzeugausstattung sagen können - und ich denke auch "müssen". Auf meiner letzten Schottland Reise bin ich auf einen Kanadier gestoßen, der heute in DE lebt, und seine K50 problemlos als Umzugsgut mitgenommen hat. Es muss also gehen, denn sowohl Brasilien als auch Kanada sind Drittländer. Ich denke auch, dass die Fahrzeuge physisch identisch sein werden. Im UK ist der einzige Unterschied die Tachoscheibe, die sowohl einen Km als auch Meilenring hat - und dies ist nicht zulassungsrelevant. Klären würde ich noch, ob die BMW Gewährleistung/Garantie von 3 Jahren auch für brasilianische Fahrzeuge gilt. Bei britischen ist es der Fall, und auch eine spätere Garantieverlängerung ist unproblematisch.

Zuletzt noch zur Adventure: Ich fahre aktuell eine K50, hatte aber letzte Woche eine R1250 Adventure GS als Leihfahrzeug. An der hat alles Spaß gemacht - abgesehen vom Handling. Das wirkte sehr kopflastig - und im Vergleich zum Handling einer K50 echt "scheiße". Für mich wäre die nix, und ich reise viel, gerne und weit.
 
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Maverick1806

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Also zum Thema Gewaehrleistung hab ich diese Antwort aus Muenchen erhalten:
Die Neufahrzeuggewährleistung ist selbstverständlich weltweit gültig. Voraussetzung für den Erhalt ist die Einhaltung der werkseitig vorgegebenen Wartungsintervalle und -vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Motorrad Direct
80788 München

Bzgl. dem Import und der Zulassung in Deutschland gab es diese Antwort:
hiermit kommen wir zurück auf unsere E-Mail vom 17. Mai 2019.
Ihre BMW R 1200 GS, Fahrgestellnummer XXXX, wurde ursprünglich für den brasilianischen Markt produziert und kann deshalb nicht mit Daten aus einer EG-Typgenehmigung bestätigt werden. Aus diesem Grund können wir Ihnen die bereits zugesagte Datenbestätigung leider nicht zukommen lassen.
In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit das Fahrzeug im Rahmen einer TÜV-Einzelabnahme im Inland zugelassen zu bekommen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre örtliche TÜV-Prüfstelle. Dort wird man Ihnen das erforderliche Prozedere erläutern.
Da wir den Aufwand und Umfang einer derartigen Prüfung nicht absehen können, könnte es ggf. wirtschaftlicher sein, Ihr Fahrzeug in Brasilien zu verkaufen und dann in Deutschland ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
BMW Motorrad Direct
80788 München

Daher gehe ich davon aus das ich keine COC Papiere bekome sondern eine Einzelabnahme machen lassen muss.

Als ich letzte Woche die 1250 GSA bestellen wollte kam Eine kleine Ueberraschung.
Die GSA ist so stark nachgefragt, dass es Wartelisten gibt.
Und fuer mich als grossen Deutschen muessen sie eh das normale Fahrwerk mit hohem Sitz bestellen. Hier ist die Tieferlegung offentsichtlich Serie.
Hinzu kommt, dass sie zum Oktober den Preis um umgerechnete 900 Eur anheben werden (hier gibt es nur Eine Variante mit Vollausstattung bis auf Notruf und Alarmanlage) und das gilt fuer alle ab jetzt bestellte Maschinen da sie erst im Oktober geliefert werden.
Mein Haendler hat mir nun zugesagt den mir vor vier Wochen angebotenen reduzierten Preis zu halten. Jetzt warten wir auf Eine Bestaetigung des Werkes mit Chassinummer und dem Normalfahrwerk.
Ich wuerde mich aber nicht wundern wenn das mit dem Preis dann "auf einmal" nicht mehr klappt.
 
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Tron

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Hier mal meine Erfahrung aus der anderen Richtung: ich wollte meine K1300S von Deutschland aus mit in die USA nehmen. Keine Chance, obwohl die "K" in den USA verkauft wird. Das Problem war eben die Homologation, insbesondere die der Abgaswerte (und damit die "falschen" Papiere), obwohl es sich um denselben Motor handelt. Das wurde mir sowohl von BMW Deutschland als auch BMW USA so bestaetigt.
 
SQ18

SQ18

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...ich bin Wiederholungstäter / Selbstimporteur bei Autos - bei dem geringen Preisunterschied und bei einem Fahrzeug das es genauso in D gibt würde ich mir das nicht antun wollen.
Nutze den Vorteil des Umzugsguts für etwas das es hier nicht gibt und Du gerne hättest, oder hier mit Gewinn verkaufen kannst - gerade bestimmte VW sind AFAIK gesucht.

Ich würde auch davon ausgehen das die Software für Brasilien aufgrund der anderen Kraftstoffe, etc. eine andere ist - d.h. der TüV müsste eigentlich ein Abgasgutachten verlangen, ob die das bei so einem Allerweltsmoped machen k.A. - oder Du müsstest nachweisen ich habe die EU Version drauf.
Macht Dir das der Freundliche mal schnell für umme oder kleines Geld?
Geht das überhaupt bei BMW (bei bestimmten Autos geht das mal nicht auf die Schnelle) weil Software und FIN verknüpft.
Schonmal einen Blick auf die Reifen geworfen?
Es könnte auch sein das der nette Mann vom TüV sagt "Da fehlt ein Stempel - hol erstmal zwei Neue mit 'nem E..." - aber evt sind die Reifen in Brasilien ja schon passend.


hth
 
Golfyarmani

Golfyarmani

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Ich kenne das Problem von meinen Kollegen, er war mit der BW in der USA und er und seine Frau haben sich jeder eine Harley Davidson gekauft, sie konnten die Maschinen hier in D auch ohne Probleme zulassen, wie sie es gemacht weiß ich nicht mehr.
Ich würde sagen möglich ja aber mit Kosten und Rennerei verbunden, musste einige km dafür in D fahren um die richtige Tüv stelle zu finden.
 
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Das sind ja sehr unterschiedliche Meinungen.
Grundsaetzlich halte ich die Mitnahme eines Motorrades und dazu noch aktuellen Modells eines deutschen Hersteller fuer unproblematisch.
Beim Auto stelle ich mir das schonschwieriger vor, weil m.E. deutlich komplexer.

Natuerlich ist die Mitnahme statt hier verkaufen und in D neu kaufen etwas verrueckt, aber ich scheue eher keine Muehen solange es nicht ins Geld geht (natuerlich, Arbeitskraft und Zeit ist auch Geld aber ihr wisst was ich meine).
Der Hauptgrund warum ich sie mitnehmen moechte ist einfach das ich mir Ende des Jahre die Motorradreise meines Lebens (bis jetzt) machen werde und ich dann an ihr haenge und weiss wie sie gefahren wurde.
Das sind als emotionale Gruende die man rational nicht erklaeren kann und so lange es nur Aufwand bedeutet sie mitzunehmen und keine zusaetzlichen Kosten (gegenueber einem neukauf in D) tendiere ich dazu es zu machen.
Ausserdem kann ich die grossse Reise dann auch mit der 1250 GSA machen und nicht mit meiner 1200 GS Rallye, die zwar toll ist, aber fuer diese Reise ist die GSA besser.

Ich versuche schon laenger herauszubekommen welcher VW so unglaublich beliebt ist in D, also wenn jemand einen Tipp hat!?
Aber dafuer sollte ich vermutlich in einem anderen Forum suchen...
Meine bisherige Erfahrung ist, dass die BRasilianer sehr gut wissen welche VW beliebt und wertvoll sind und dann sind es keine Schnaeppchen.
Hinzukommt die Strassensituation und die Ersatzteilversorgung. Die Strassen sind schlecht, so dass die alten Karossen schon viele Ruettelstrecke hinter sich haben und die ETs sind teuer, so dass die meisten improvisiert immer wieder zusammengebastelt wurden.
Ich glaube ein gut erhaltenes Schnaeppchen zu finden grenzt an eine Lebensaufgabe.
Einen VW Saveiro kann ich gerne mitbringen, ich hoffe dabei auf Synergien beim Schiffstransport mit meinem Moped. Allerdings gilt da sicher das Gleiche, ich muss ihn 6 Mo anmelden und ggf. sogar Km drauffahren und brauchen tu ich ihn nicht.
 
lomax

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R 1250 GS Rallye, Duc 900 SD, GSX 1200, Rocket 3R, Honda CRF 250 L
Mach deine Tour mit der Rallye und einem 10 Liter Reservekanister, dann hst du 30 Liter Sprit. Kauf dir die ADV in Deutschland.

Ein gut erhaltener (oder mit guter Restaurationsbasis) T1 ist in Deutschland mittlerweile fast ein Vermögen wert. T2 werden auch schon hoch gehandelt, kommen aber lange nicht an T1-Preise heran. Schau hier:

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/...rchRequest=true&ms=25200;42&sfmr=false&vc=Car
 
Q

Quhtreiber

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R90S, R 1200 GS Rallye, XR600, HP2E
Moin,
ich hab 2013 meine HP aus Holland importiert. Ohne COC.
Der TÜV hat mir ohne Probleme eine Vollabnahme incl AU gemacht. Ne Hauptuntersuchung brauchst Du sowieso, dann ist der Preisunterschied nur noch gering.
Ich würd in Deiner Stelle hier einen neuen Theard aufmachen mit dem Wort "TÜV" in der Überschrift. Vielleicht wird dann ein Sachverständiger vom TÜV aufmerksam (es gibt bestimmt einige die hier aktiv sind) und kann Dir eine passende Antwort zum Prozedere hier in Deutschland geben.
Gruß
Martin
 
Thema:

R1250GS ADV - Insiderwissen?

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