GS1200Dieter
MoinDie Maße der Motoism 3in1 Blinker (KTM)
Höhe (mm): 20
Breite (mm): 66,5 (der originale Multiblinker ist 100mm) jeweils ab Auflagefläche
Tiefe (mm): 31
Dankeschön für die Info

MoinDie Maße der Motoism 3in1 Blinker (KTM)
Höhe (mm): 20
Breite (mm): 66,5 (der originale Multiblinker ist 100mm) jeweils ab Auflagefläche
Tiefe (mm): 31

Mahlzeit FrankHier habe ich die 3-1 Einheit von Motoism für KTM mit dem von Motoism angebotenen BMW Adapterstecker für die R 1300 GS an meinem KZH verbaut. Macht das Heck mit dieser Form noch etwas flüssiger - schlanker.
Was auffällt, wenn man blinkt leuchtet die entsprechende Seite komplett gelb, als nicht wie im orginalen.
Anhang anzeigen 819101
Rücklicht
Anhang anzeigen 819102
Bremslicht
Anhang anzeigen 819103
Rücklicht - Blinker
Anhang anzeigen 819104
Bremslicht - Blinker
Anhang anzeigen 819105



Zur Zulässigkeit einer dritten Bremsleuchte an der R 1300 GS hatte ich vor einiger Zeit bei BMW Motorrad direct angefragt und habe jetzt die Antwort erhalten:Das werde schon zwei Bremslichter sein mit einer Hauptbremslicht-Zulassung. Wenn man jetzt eine dritte Bremsleuchte montieren will, muss diese als Zusatzbremsleuchte S3/A4 zugelassen sein und das wird schwer sein etwas passendes zu finden.

Früher war es eindeutig - und sooo simpel .Zur Zulässigkeit einer dritten Bremsleuchte an der R 1300 GS hatte ich vor einiger Zeit bei BMW Motorrad direct angefragt und habe jetzt die Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr ..
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Unter Berücksichtigung der UN-Regelung Nr. 53 ist die Klassifizierung der kombinierten Brems-/Schlussleuchte wie folgt zu bewerten:.
Die Brems-/Schlussleuchte, die mit dem hinteren Fahrtrichtungsanzeiger kombiniert ist, gelten am Gesamtfahrzeug als zwei separate Brems-/Schlussleuchten gemäß UN-Regelung Nr. 53. Die Komponente ist gemäß UN-Regelung Nr. 50 zertifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
S K
BMW Motorrad Direct
Bedeutet für mich, dass an der 1300er ist eine 3. Bremsleuchte nicht zulässig ist, da bereits 2 in Serie verbaut sind.
Zu jeglicher Änderung am an der rückwärtigen Signalanlage schreibt ja auch emotion ride für sein System:
Das VisionRear-System wurde entwickelt, um die rückwärtige Wahrnehmbarkeit des Motorrads durch eine angepasste Lichtlogik zu verbessern. Technisch greift das System dabei in die rückwärtige Brems- und Signalanlage ein.
Aufgrund dieser technischen Änderung ist VisionRear-System nicht für den regulären öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland freigegeben. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und nur in Bereichen, in denen eine entsprechende Verwendung zulässig ist.
Was die Juristen einer gegnerischen Versicherung im Fall der Fälle daraus machen, kann man sich vorstellen.
Muss jeder für sich beantworten, ob ihm ein Umbau zur Verbesserung der Sichtbarkeit das wert ist.
...mir gefällt die schlechte Sichtbarkeit der Serienanlage beim gleichzeitigen Blinken/Bremsen auch nicht. Ist halt aber leider so.
