Lieb gemeint, aber mein Fall gestaltet sich leider eindeutig:
Ich konnte das Bild online anfordern, hab ich auch weiter oben hier eingestellt, mein Kennzeichen stimmt, Tag und Uhrzeit stimmen, ich sitze auf dem Moped, ich war das und es macht in meinem Fall auch keinen Sinn etwas zu leugnen. Ich hab den Verstoß bezahlt und fertig - dachte ich!
Mein zweiter Fehler war dann, dass ich das beiliegende Schreiben zur Identifikation des Fahrers nicht ausgefüllt zurückgeschickt/gemailt habe. Ich habe das wohl gesehen, habe es aber als so interpretiert, dass ich es nur zurücksenden muss, wenn ich nicht gefahren bin. Da ich aber eindeutig gefahren bin und der Täter bin, habe ich schnell bezahlt und gedacht, wie in Deutschland, damit hätte ich ein Schuldeingeständnis gemacht. Genau das war falsch gedacht, Geldbuße und Punktesystem für den tatsächlichen Fahrer sind in Italien zwei verschiedene Dinge und werden auch so geahndet. In dem neuen Strafbefehl steht eindeutig drin, dass ich die Strafe für das zu schnelle Fahren schon bezahlt habe und dass das somit erledigt ist. Die zweite Geldbuße erfolgt nun, weil ich den Fahrer nicht explizit genannt habe. Das wäre nach italienischem Recht binnen 60 Tagen meine Pflicht gewesen und das habe ich versäumt. Also leider auch wieder mein Fehler, Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Wenn ein ausländischer Mitbürger in Deutschland ein Verkehrsdelikt begeht, erwarten wir auch zu Recht, dass er/sie nach deutschem Recht genauso behandelt wird, wie jeder andere auch. Die Ausrede ich konnte das mangels Sprachschwierigkeiten nicht richtig deuten ist da wenig hilfreich.