F
Fossi-RZ
Themenstarter
Moin,
mein Schwager will seiner kaum gefahrenen 11.er neue Reifen spendieren. Die im Schein eingetragenen gibt es nicht mehr. Müssen die neuen Pneus dann dem TÜV vorgestellt bzw. von ihm eingetragen werden, oder reicht dann ein Ausdruck der Reifenfreigabe des Herstellers ?!
Danke und Gruss
Frank
mein Schwager will seiner kaum gefahrenen 11.er neue Reifen spendieren. Die im Schein eingetragenen gibt es nicht mehr. Müssen die neuen Pneus dann dem TÜV vorgestellt bzw. von ihm eingetragen werden, oder reicht dann ein Ausdruck der Reifenfreigabe des Herstellers ?!
Danke und Gruss
Frank


. Solange die Dimensionen 150/70/17__ 110/80/19 nicht ändern. Hatte die Frage dem TÜV'ie






Fakten scheinen dabei leider nicht immer eine Rolle zu spielen !?? Nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache , dass viele PIs , deren Job es eigentlich ist , erschreckende Wissenslücken haben . Bin immer noch auf dem Trichter , dass das einzige hilfreiche ist , selber besser informiert zu sein .
Freigaben die die gleiche Größe , Bauart , Speedindex , etc. umfassen , sind anzuerkennen . Wenn nicht , wird die HU halt wo anderst gemacht . Freigaben , welche "tatsächliche" Änderungen (bei der GS z.B. "B" anstelle v. "R") bescheinigen , und bis dato eine "Eintragung" bzw. Anbauabnahme nicht zwingend erforderlich machten , sind halt seit der Novelle für neuere DOT nicht mehr "per se" gültig ! Da kommt man aktuell um den Mehraufwand nicht mehr rum 