Reifenbindung austragbar?

Diskutiere Reifenbindung austragbar? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das ist mir bekannt. Mir geht es um die Frage, inwieweit eine Empfehlung bindend ist und ich auch Reifen fahren kann, für die keine...
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YA900

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Das ist mir bekannt.
Mir geht es um die Frage, inwieweit eine Empfehlung bindend ist und ich auch Reifen fahren kann, für die keine Serviceinformation vorliegt, solange diese die Grössenvorgaben in Feld 15 erfüllen.
 
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YA900

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Danke für die schnelle Antwort, aber das ist mir bekannt. Ich glaube fast alle Texte zur Reifenbindung bei älteren Maschinen gelesen zu haben.
Mir geht es um die Frage, ob ich auch Reifen fahren kann, für die keine Serviceinformation vorliegt.
Eine Empfehlung, Reifen mit Serviceinformation zu fahren, habe ich bis jetzt im Netz bei Austragung der Reifenbindung nicht gefunden.
Gruss
claus
 
lomax

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Ich war letzte Woche mit einem Motorrad beim "TÜV" bzw. GTÜ.

Da kam eine junge Frau mit einer 600er Kawa Eliminator aus den 80ern. Die hatte irgendwelche neue Reifen aufgezogen, die nicht im Brief standen.
Der Prüfer sagte ihr, dass er die Reifenbindung nicht austragen dürfe und dass der Mann, der das dürfe, an dem Tag nicht da sei. Das "Austragen" würde € 200,- kosten, das "Neueintragen" € 100,- (wovon € 50,- in Marburg für die neue Betriebserlaubnis berechnet werden (Hessen-typisch) und die anderen € 50,- beim Strassenverkehrsamt kassiert werden).
Insgesamt also € 300,- für NICHTS !!! Früher hat man dafür nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt. Sie haben sich also durchgesetzt und wir werden abgezockt.....:cold::furious::bomb:
Für jede weitere Reifeneintragung wird dann wieder zur Kasse gebeten.

Meine DR 350 S von 1992 hat das Problem zum Glück nicht, da nur verschiedene Reifengrößen, aber kein Reifentyp oder Hersteller eingetragen ist.
 
lomax

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Danke für die schnelle Antwort, aber das ist mir bekannt. Ich glaube fast alle Texte zur Reifenbindung bei älteren Maschinen gelesen zu haben.
Mir geht es um die Frage, ob ich auch Reifen fahren kann, für die keine Serviceinformation vorliegt.
Eine Empfehlung, Reifen mit Serviceinformation zu fahren, habe ich bis jetzt im Netz bei Austragung der Reifenbindung nicht gefunden.
Gruss
claus
Soweit ich weiß, müssen nur Größe, Geschwindigkeitsindex und Traglast passen - das Profil spielt keine Rolle. Also auch eine "Serviceinformation" / Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mWn nicht notwendig. Die wird es dann vermutlich bald auch gar nicht mehr geben ....
(Ich lasse mich aber auch eines besseren belehren)
 
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NilsP_83

NilsP_83

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Nachdem die Reifenbindung ausgetragen wurde, dürfen alle Reifen und Profiltypen von allen möglichen Herstellern in der Seriengröße gefahren werden. Ob es Bridgestone, Conti oder TKC Offroad-Bereifung ist, ist völlig egal solange die Dimensionen der Bereifung stimmen.

Mit dem Zusatz "Serviceinformation beachten o.ä." ist eigentlich nur gemeint, dass vorne und hinten Reifen gleicher Profiltypen und Hersteller montiert werden dürfen. Somit sind aus dem Bridgestone Dokument aus Beitrag #100 eigentlich nur die ersten drei Zeilen relevant. Die besagen, wenn Bridgestone dann vorne und hinten nur das, was Bridgestone auch empfiehlt.

Die Aussage ist etwas schwammig, deutlicher wäre in Feld 22 der Eintrag "vorne und hinten nur Reifen eines Hersteller und Profiltypes" gewesen.


Insgesamt also € 300,- für NICHTS !!! Früher hat man dafür nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt. Sie haben sich also durchgesetzt und wir werden abgezockt.....:cold::furious::bomb:
Für jede weitere Reifeneintragung wird dann wieder zur Kasse gebeten.
200 Euro für die §21er Abnahme ist etwas viel. Mit der Hälfte käme man bestimmt auch hin aber ob es wirklich soviel geworden wäre weiß auch nur der, der die Abnahme macht.
Was das Amt bei euch verlangt ist auch wieder ein anderes Thema, in Niedersachsen zahlst keine 30 Euro für eine neue BE / neue ZBI beim Amt.

Geil finden das die TÜV´s auch nicht. Da nicht jeder Prüfer die gleichen Befugnisse hat und somit nicht jeder einer 21er Abnahme durchführen darf, ist es eher lästig. Siehst ja was der Dame passiert ist. Ich glaube kaum, dass der PI vor Ort dazu Bock hat, jedes ältere Moped wegzuschicken...
 
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120 € für Gutachten und Amt.
 
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ist doch schön - oder ?

dass in Deutschland jedes Motorrad einzeln für sich geprüft werden muss.
Sind ja schließlich alles Unikate und keine Serienprodukte.

Und bitte, jeder Prüfer eigenständig für sich ,
hat die Hohheit, wiederkehrend auf´s Neue feststellen zu dürfen , ob das baugleiche Fahrzeug den Anforderungen zum Austragen der Reifenbindung auch wirklich entspricht.
Da läßt sich keine zentrale Fahrzeugliste erstellen und freigeben. 👏


So machen das doch schließlich alle anderen europäischen Staaten auch.
Oder ?


Sicherheitshalber steht die Reifenfabrikatsbindung auch bei den meisten e-Zulassung in den Papieren.
Man weiß ja nie, wo in Zukunft sich noch eine Verdienstmöglichkeit eröffnet.

:preis: 👍
 
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YA900

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Schätze Dich glücklich, vor allem wegen den geringen Kosten.
Mich hat der Spass des Gutachtens, der neuen Betriebserlaubnis und der neuen Papiere so 180,-€ gekostet.
Da die rechtliche Bedeutung des Wortes "empfohlen" anscheinend nur in meinen Papieren steht, habe ich mal meine Ausgangsfrage den Juristen des ADAC gestellt. Ich habe dann ganz schnell am nächsten Tag eine Mail bekommen, dass die Bearbeitung dauern wird.
Ich bin gespannt und werde berichten.
 
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Schätze Dich glücklich, vor allem wegen den geringen Kosten.
Mich hat der Spass des Gutachtens, der neuen Betriebserlaubnis und der neuen Papiere so 180,-€ gekostet.
Meine erste Info war auch, dass mich der Spaß gut 200.- € kosten soll. Da habe ich mich mal umgehört, und fand diesen Weg.

Ich habe geschätzt 6 verschiedene Meinungen gehört, was denn nun richtig ist.

Selbst kann ich das sowieso nicht beurteilen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass alles geregelt ist, da mein Kfz-Schein bzgl. Reifen gar keine Eintragung mehr enthält.
 
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dawshill

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Schätze Dich glücklich, vor allem wegen den geringen Kosten.
Mich hat der Spass des Gutachtens, der neuen Betriebserlaubnis und der neuen Papiere so 180,-€ gekostet.
Da die rechtliche Bedeutung des Wortes "empfohlen" anscheinend nur in meinen Papieren steht, habe ich mal meine Ausgangsfrage den Juristen des ADAC gestellt. Ich habe dann ganz schnell am nächsten Tag eine Mail bekommen, dass die Bearbeitung dauern wird.
Ich bin gespannt und werde berichten.
Ich habe mit den ADAC-Juristen noch nicht einmal gute Erfahrung gemacht.
Soviel Unlustigkeit und so wenig Empathie findet man sonst nirgendwo.
 
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YA900

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Die Rechtsabteilung des ADAC hat mir geantwortet:
Da bei mir die Reifenpaarung in der Zulasssungsbescheinigung1 in Feld22 "empfohlen" wird, stellt dies keine Verpflichtung dar, sodass die Verwendung von Reifen, die nicht der Empfehlung entsprechen, nicht zu einem Bussgeld führen kann. Die Reifen müssen jedoch den technischen Vorgaben entsprechen.
Also Grösse, Geschwindigkeit und Traglast nach Feld15.
Ich hoffe, die Halbgötter im grauen Kittel sehen das genauso.
Gruss
Claus
 
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dawshill

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Die Rechtsabteilung des ADAC hat mir geantwortet:
Da bei mir die Reifenpaarung in der Zulasssungsbescheinigung1 in Feld22 "empfohlen" wird, stellt dies keine Verpflichtung dar, sodass die Verwendung von Reifen, die nicht der Empfehlung entsprechen, nicht zu einem Bussgeld führen kann. Die Reifen müssen jedoch den technischen Vorgaben entsprechen.
Also Grösse, Geschwindigkeit und Traglast nach Feld15.
Ich hoffe, die Halbgötter im grauen Kittel sehen das genauso.
Gruss
Claus
Welches Motorrad und Baujahr?
EU- oder nationale ABE?
 
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YA900

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Steht eigentlich alles hier im Thread, Beitrag 99, aber für Dich: nationale ABE mit neuer Betriebserlaubnis.
 
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dawshill

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Steht eigentlich alles hier im Thread, Beitrag 99, aber für Dich: nationale ABE mit neuer Betriebserlaubnis.
Danke für den Hinweis für mich (Bin gerade hier eingestiegen und Anlass, dass ich hier überhaupt nochmal einsteige, ist die Äußerung des ADAC.)

Das Thema ist mir, weil selbst betroffen, ziemlich geläufig - daher bin ich mir sicher, dass eine Einzelabnahme nach 19 (2) StVZO alternativlos ist.

Für "Empfehlungen" ist eigentlich kein Raum.
Im KfzSchein hat dann (sinngemäß) zu
stehen "Reifen vorn und hinten vom gleichen Hersteller und vom gleichen Typ".
 
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YA900

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"Das Thema ist mir, weil selbst betroffen, ziemlich geläufig - daher bin ich mir sicher, dass eine Einzelabnahme nach 19 (2) StVZO alternativlos ist."
Das Austragen der Reifenbindung, die ich in Post 99 geschildert hatte, erfolgte ja durch ein Gutachten, für das die Maschine vermessen wurde.
Der Gutachter hat aber nun mal in der Begutachtug nach §19(2) StVZO i.V. m. §21 StVZO diese Formulierung (empfohlen) gewählt, und die erteilte Betriebserlaubnis nach §19 Abs.1 StVZO über die zentrale Zulassungsstelle Marburg (Hessen) hat diese Formulierung bestätigt: Die Betriebserlaubnis wird erteilt.
Ich habe eine neue ZB1 und ZB2 bekommen und bin mal gespannt, wie der TÜV auf den Eintrag in der ZB1 reagiert, wenn keine Serviceinformation des Reifenherstellers vorhanden ist.
Gruss
Claus
 
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dawshill

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"Das Thema ist mir, weil selbst betroffen, ziemlich geläufig - daher bin ich mir sicher, dass eine Einzelabnahme nach 19 (2) StVZO alternativlos ist."
Das Austragen der Reifenbindung, die ich in Post 99 geschildert hatte, erfolgte ja durch ein Gutachten, für das die Maschine vermessen wurde.
Der Gutachter hat aber nun mal in der Begutachtug nach §19(2) StVZO i.V. m. §21 StVZO diese Formulierung (empfohlen) gewählt, und die erteilte Betriebserlaubnis nach §19 Abs.1 StVZO über die zentrale Zulassungsstelle Marburg (Hessen) hat diese Formulierung bestätigt: Die Betriebserlaubnis wird erteilt.
Ich habe eine neue ZB1 und ZB2 bekommen und bin mal gespannt, wie der TÜV auf den Eintrag in der ZB1 reagiert, wenn keine Serviceinformation des Reifenherstellers vorhanden ist.
Gruss
Claus
Hallo.

Das scheint ein (hessischer) Sonderweg zu sein.

Vom TÜV Rheinland und in allen anderen mir bekannten Fällen (TÜV Süd, Dekra) ist die "Austragung der Reifenbindung" klar, eindeutig und abschließend und ohne irgendwelche "Empfehlungen" geregelt.

Es wurden von der Zulassungsstelle auch keine Eintragungen im Kfz-Brief vorgenommen - lediglich ein neuer Kfz-Schein wurde ausgestellt und das TÜV-Gutachten zur zentralen Speicherung eingescannt.
12 Euro.

Bei mir war Anfang April alles zusammen (TÜV und Zulassungsstelle) an einem halben Vormittag abschließend erledigt.

Gruß
Hans
 
Larsi

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Hallo.

Das scheint ein (hessischer) Sonderweg zu sein.
...
Das wäre (gefühlt) das erste Mal seit Einführung der Bündelungsbehörde in Marburg, dass Hessen zulassungstechnisch einen für den Fahrzeugbesitzer vorteilhaften Sonderweg ermöglicht.
 
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YA900

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Beschäftige mich zum ersten Mal mit diesem Thema, deswegen folgende Frage:
Die geschilderte Formulierung stammt ja vom Ersteller des Gutachtens, die Bündelungsbehörde hat diese Formulierung durch die Erteilung einer Betriebserlaubnis nur bestätigt.
Ist es denn auch schon mal vorgekommen, dass die Bündelungsbehörde eine Gutachterformulierung geändert oder abgelehnt hat?
Gruss
Claus
 
lomax

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Nächste Frage:

kann ich die Bündelungsbehörde in Marburg umgehen, indem ich in RLP zum TÜV fahre? (wohne direkt an der Landesgrenze)
 
Thema:

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