Mag alles sein.
Fakt war immer, dass Reifenbindungen immer Achsweise zusammen von einem Motorrad Hersteller
oder einem Reifenhersteller geprüft und freigegen wurden, nun gibt es die Freigaben nicht mehr.
Dem Sinn nach, müsste also eine Mischbereifung so gut sein wie die eines einzigen Herstellers.
Wenn es nach Prüfung des Motorradhalters beim Fahren also keine nachteiligen Eigenschaften der Herstellermischbereifung gibt, kann auch kein Sachversändiger etwas Nachteiliges finden!
Findet man beim Unfall mit Personenschaden also eine Hersteller Mischbereifung am Unfallmotorrad, weil sagen wir bei 200 der Fahrer ohne Fremdbeteiligung die Fahrzeugbeherrschung verloren hat, und der Witwe die Lebensversicherung ausbezahlt werden soll, sie sich aber streitig stellt, kann auch ein dann bestellter Gutachter keine Zusammenhänge bei der mit der gleichen Mischbereifung nachgestellten Reifenfahrprüfung finden! ( Thema wäre hier Pendeln der Maschine/ Kickback usw. )
Ich hatte mal bei der Yamaha XS 650 vorne einen Spitzen Dunlop TT100 und hinten einen Runden Metzeler ME 77 drauf , da ging bei 170 bei Walldorf der Lenker plötzlich immer schlimmer rechts und links bis an den Tank! erst eine Bremsung beruhigte das Unstabile Fahrverhalten!
Der Isinger Franz in Walldorf sagte gleich das kommt vom Reifen!
Den Vorderen runtergemacht und einen Runden Michelin drauf und schon war eine andere Mischbereifung! total ruhig und Vollgasfest.