Standgeräusch unter 95 db?

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Intermezzo

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Wär
Ist es in dieser unserer von Allroundlaien geführten Bananenrepublik nicht so, dass der Ankläger die Schuld nachweisen muss und nicht der Angeklagte seine Unschuld? Nennt sich Unschuldsvermutung oder so ähnlich ...
Ist es in dieser Allroundlaien-Bananerepublik dann nicht angebracht bei läpperlichen Ordnungswidrigleiten die oft nur ein Verwarngeld nach sich ziehen diesen Grundsatz zugunsten einer der Allgemeinheit dienenden Vorgehensweise zu ändern? Oder leben die im benachbarten Ausland , in deren Länder das Usus ist in einem Unrechtstaat.

Grüße Thomas
 
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Duesentrieb

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Die Todesstrafe in manchen Ländern dient auch der Allgemeinheit, also her damit.
 
Hofi-533

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Mich würde einmal interessieren welche Möglichkeiten habe ich die Hersteller dieser illegalen Auspuffanlagen zu belangen? Ich habe eine 1250er GS und anscheinend ist die ziemlich laut, ohne Akropovic. Ich habe extra eine leise Maschine haben wollen.

Wenn ich jetzt damit eine Anzeige provoziere wurde ich dann vom Hersteller betrogen??

Oder ich darf nicht mehr an Sonn- und Feiertagen fahren ... ist das dann Betrug des Herstellers?

Nicht sehr wirklichkeitsnah aber interessant darüber nachzudenken, oder? Auch nicht ernst gemeint, aber ich habe eine neue Maschine und darf sie nicht nutzen. Möglicherweise ist dann auch der Wiederverkaufswert drastisch gesunken .... wie bei den Dieseln.
 
Lummel

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Ist es in dieser Allroundlaien-Bananerepublik dann nicht angebracht bei läpperlichen Ordnungswidrigleiten die oft nur ein Verwarngeld nach sich ziehen diesen Grundsatz zugunsten einer der Allgemeinheit dienenden Vorgehensweise zu ändern?
Hatten wir schon mal und nannte sich Volksgerichtshof unter der Leitung eines Herrn Freisler.
Wenn der Wunsch nach einem "Unrechtsstaat" aber so groß ist kannst Du z.B. auch nach Nordkorea auswandern.
 
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Christian S

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Mich würde einmal interessieren welche Möglichkeiten habe ich die Hersteller dieser illegalen Auspuffanlagen zu belangen? Ich habe eine 1250er GS und anscheinend ist die ziemlich laut, ohne Akropovic. Ich habe extra eine leise Maschine haben wollen.
Die Auspuffanlagen sind nicht illegal, nur unnötig laut, aber im erlaubten gesetzlichen Rahmen.
 
Intermezzo

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Hatten wir schon mal und nannte sich Volksgerichtshof unter der Leitung eines Herrn Freisler.
Wenn der Wunsch nach einem "Unrechtsstaat" aber so groß ist kannst Du z.B. auch nach Nordkorea auswandern.
Mein Gott, Du hast den Schlag auch noch nicht gehört, mir hier was von Volksgerichtshof und Feisler zu erzählen.

Jede weitere Diskussion sinn- und zwecklos.

Grüße Thomas
 
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stephanw

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Genau, dieser Satz von Herrn Lenzen, bringt es auf den Punkt: Vor allem im Premiumbereich gibt es kaum leise Motorräder. Wer dort als Kunde eine bestimmte Maschine haben will, bekommt die meist gar nicht ohne eine Klappensteuerung, die das Motorrad in bestimmten Drehzahlbereichen sehr laut werden lässt.

Da es durchaus sein kann, wie Hofi-533 schon richtig angemerkt hat, dass die aktuellen lauten Premium-Motorräder in Zukunft wegen ihrer Lärmemission von Fahrverboten betroffen sein könnten, verzichte ich wegen des dann zu erwartenden Wertverlustes auf ein Update auf die neue R1250GS und warte auf neue leisere Modelle. Wenn das viele BMW Kunden tun, wird BMW auch wieder leisere Modelle anbieten. Zurzeit wartet BMW offenbar noch ab, wie sich die Lage mit den Motorradfahrverboten weiterentwickelt - hoffentlich nicht zu lange.
 
Intermezzo

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Aktuell:

Motorradfahrverbote: Städte- und Gemeindebund ist dagegen

habe ich auch heute auch im Radio gehört. Das bedeutet aber, daß Ersatzmaßnahmen gefunden werden müssen, denn nur "mit dagegen sein" ist das Thema nicht vom Tisch. Deswegen gehe ich stark davon aus, daß sich die Motorradhersteller anpassen werden, d. h. die Motorräder werden zukünftig wieder leiser. Die Frage ist halt nur wieviel leiser. Diesbezüglich warten die vielleicht noch. Was ich persönlich für schwachsinnig halte, so leise wie es halt technisch und wirtschaftlich möglich ist könnte man die Motorräder auch jetzt schon produzieren ohne auf eine gesetzliche Vorgabe zu warten.

Und ohne das Gefühl zu unterdrücken das Motorradfahren ausmacht. Wozu m. E. auch ein passender Sound gehört. Der allerdings nicht zwangsläufig laut sein muß und damit als störend empfunden wird und somit die Grundlage für weitere Konflikte darstellt.

Grüße Thomas
 
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Serpel

Serpel

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Wer dort als Kunde eine bestimmte Maschine haben will, bekommt die meist gar nicht ohne eine Klappensteuerung, die das Motorrad in bestimmten Drehzahlbereichen sehr laut werden lässt.
Und noch einmal: Klappensteuerung ist nicht per se laut. Wenn damit nur die Durchströmung des Endtopfs gesteuert wird (wie bei BMW), stellen die Unterschiede von Klappe auf und Klappe zu nicht per se eine Belästigung der Umwelt dar.

Problematisch wird es erst, wenn die Klappe im Hauptdämpfer (der dann meistens der einzige ist) auf freien Durchzug stellt.

Gruß
Serpel
 
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Wer wegen Lärm die Errungenschaft Unschuldsvermutung abschaffen möchte hat den Schlag nicht gehört.
So will ich das nicht stehen lassen. Hier wird einiges verdreht und überspitzt dargestellt.

Es geht um Ordnungswidrigkeiten und Verwarngelder in niedriger Höhe (bspw. < 50 Euro). Nur darum geht es, um sonst nichts.
Bei Parkknöllchen ist das übliche Praxis. Hier muß auch der Halter zahlen. Das spricht auch niemand vom Untergang des Rechststaates. Außerdem bleibt das Einspruchsrecht ja bestehen. Die Beweislast wird halt umgedreht. Für die besagten Fälle, nur für die. Das sind nämlich die, bei denen sich ganz schlaue auf den Rechtsstaat berufen und mit dieser Begründung versuchen ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Wer die passenden Kontakte, Erfahrungen und das nötige Kleingeld hat, ist auch hier klar im Vorteil. Auch diesbezüglich würde ich in dem Zusammenhang den Begriff Rechtsstaat hören wollen und nicht mit Bezug auf Feisler auf die NS-Vergangenheit Deutschlands erinnert werden. Das in dem Zusammenhang zu bringen ist schwach.

Die Folge der subjektiven Auslegung der Rechtstaatlichkeit und dessen Ausnutzung zeigt sich im Übrigen auch bei der Gesetzes-Initiative des Bundesrats, in der u.a. von verstärkten Gebrauch eines Fahrtenbuchs (keine angenehme Geschichte) oder auch dem zusätzlichen vorderen Kennzeichens ins Gespräch gebracht wurde. Auch als Alternative zur Halterhaftung. Jetzt kann man sich ja einfach mal überlegen, ob man nicht die 50 Euro zahlt, für etwas was man wissentlich man selbst verschuldet hat, oder stattdessen beim nächsten mal lieber ein Fahrtenbuch führt.

Grüße Thomas
 
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sigmali

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Ich glaube momentan noch nicht, dass die Halterhaftung eine Chance hat.

Es gilt immer noch das Prinzip, dass die Behörde (Bußgeldstelle/Staatsanwaltschaft/Gericht) der Person nachweisen muss, ob bzw. was sie getan hat.

Bei Verstößen im ruhenden Verkehr wird der Halter nicht direkt für das Fehlverhalten sanktioniert, sondern er muss Verwaltungskosten zahlen.
„Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.“

(Auszug aus: Knöllchen auf Privatparkplatz – keine Halterhaftung! )

Wenn nun künftig über die "Halterhaftung" im fließenden Verkehr spekuliert wird, wird auch die Frage nach dem Eintrag in Flensburg zu klären sein. Und das ist nach meinem Rechtsempfinden nur möglich, wenn die Fahrereigenschaft geklärt ist. Eine (vielleicht erhöhte) Verwaltungsgebühr könnte vielleicht kommen. Aber auch da bin ich gespannt, ob das rechtens wäre.
 
Intermezzo

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Deswegen schrieb ich ja auch von Verwarnungsgeldern bis beispielsweise 50 Euro, bei denen nach meinem Kenntnisstand noch kein Eintrag in Flensburg fällig wird. Auch bei 70 Euro noch nicht.

Bei höheren Beträgen mit Punkten und ggf. Fahrverboten wird auch derzeit schon ermittelt, wenn die Sachlage dies zuläßt und sofern verhältnismäßig. Beim ersten Verstoß, mit Zeugnisverweigerungsrecht des Beschuldigten, wird vermutlich noch nichts passieren, beim zweiten und dritten Verstoß dann möglicherweise schon (abhängig vom sportlichen Ehrgeiz der Ermittelnden und den Vorbelastungen). Das kann dann zu dem berühmten Fahrtenbuch führen, was für die Dauer der Pflichtnutzung nervender sein kann und schwerwiegendere Folgen bei unsachgemäßer Nutzung nach sich ziehen kann, als die vermeintlich ärgerliche autofreie Zeit von einem Monat. Oder in Einzelfällen auch zur eindeutigen Fahrerzuordnung.

Es reicht m. E. wenn man die kleinen "Bagatellverstöße" ahndet, wobei ich beispielsweise 15 km/h netto zuviel in geschlossenen Ortschaften nicht unbedingt als Bagatellverstoß ansehe. Wer das dennoch glaubt sollte sich mal überlegen mit welcher Restgeschwindigkeit er auf ein Hindernis prallt, bei dem er mit 50 kM/h noch zum stehen gekommen wäre. Erst recht bei 20 km/h zuviel, bei der es nach der neuen Regelung auch noch keinen Punkt gibt, kostet dann halt 70 Euro. Bekanntermaßen macht Kleinvieh auch Mist und spätestens wenn man zwei mal in kurzer Folge die Latte gerissen hat, sollte man sich schon mal darum Gedanken machen. Soviel Spaß kann es nicht gemacht haben, daß es einem das Geld wert ist.

Bei allem was drüber geht, bleibt es ja auch bei meinem Ansatz bei der bisherigen Praxis. Auch wegen der von Dir angesprochenen personenbezogenen Zuordnung der Punkte und natürlich wegen des Fahrverbots, das ja tatsächlich einen merklichen Eingriff darstellt.

Oder aber den ganzen Quatsch abschaffen und jeder hält sich an die Regeln. Da dies aber nicht funktionieren wird ....

Grüße Thomas
 
Pepsi

Pepsi

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Ihr theoretisiert schon wieder zu viel! Halterhaftung ist ganz einfach (letztes Jahr in Frankreich durfte ich live bei der Abwicklung dabei sein), Der Halter des KFZ hat demnach nur im Bilde zu sein wer sein Fahrzeug wann nutzt, das teilt er der Behörde mit und gut ist. Nicht das ich das gut finde, aber da ist nix kompliziertes dran und zu wissen wer das KFZ benutzt kann man ja schon erwarten...
 
TuWiels

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Ihr theoretisiert schon wieder zu viel! Halterhaftung ist ganz einfach (letztes Jahr in Frankreich durfte ich live bei der Abwicklung dabei sein), Der Halter des KFZ hat demnach nur im Bilde zu sein wer sein Fahrzeug wann nutzt, das teilt er der Behörde mit und gut ist. Nicht das ich das gut finde, aber da ist nix kompliziertes dran und zu wissen wer das KFZ benutzt kann man ja schon erwarten...
Ich weiß nicht, ob das mit der geforderten Halterhaftung gemeint ist.
Das wäre im Prinzip nicht Halterhaftung, sondern Auskunftspflicht durch den Halter.
Wenn der dafür, dass er nicht weiß, wer gefahren ist (abgesehen vom Zeugnisverweigerungsrecht, falls er sich selbst bzw. Angehörige belasten würde), in Regress genommen würde, ist das eine andere Hausnummer. Das geht in Richtung Beweislastumkehr.
Angenommen, der Sohnemann hat sich den Schlüssel gemopst und eine Runde gedreht. Oder den Schlüssel "verliehen" und sagt nichts. Muss dann der Halter den Führerschein abgeben? Muss er seinen Sohn belasten, evtl. nur aufgrund von Vermutungen?
Solche Fälle sind gar nicht so selten, und da können schon verschiedene Rechtsnormen miteinander kollidieren.

Als Mittel gibts da natürlich das Fahrtenbuch. Und viele kluge Ratschläge, dass man auf seinen Schlüssel halt aufpassen muss. Aber soweit ich weiß, gibt es da auch schon Fälle, bei denen das Gericht entschieden hat, dass das nicht unbedingt der Fall sein muss. Wenn z.B. nicht damit zu rechnen ist, dass sich ein Dritter den Schlüssel aus einer verschlossenem Schreibtischschublade in der abgeschlossenen Wohnung fischt.
 
Pepsi

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Ich weiß nicht, ob das mit der geforderten Halterhaftung gemeint ist.
Das wäre im Prinzip nicht Halterhaftung, sondern Auskunftspflicht durch den Halter.
Wenn der dafür, dass er nicht weiß, wer gefahren ist (abgesehen vom Zeugnisverweigerungsrecht, falls er sich selbst bzw. Angehörige belasten würde), in Regress genommen würde, ist das eine andere Hausnummer. Das geht in Richtung Beweislastumkehr.
Angenommen, der Sohnemann hat sich den Schlüssel gemopst und eine Runde gedreht. Oder den Schlüssel "verliehen" und sagt nichts. Muss dann der Halter den Führerschein abgeben? Muss er seinen Sohn belasten, evtl. nur aufgrund von Vermutungen?
Solche Fälle sind gar nicht so selten, und da können schon verschiedene Rechtsnormen miteinander kollidieren.

Als Mittel gibts da natürlich das Fahrtenbuch. Und viele kluge Ratschläge, dass man auf seinen Schlüssel halt aufpassen muss. Aber soweit ich weiß, gibt es da auch schon Fälle, bei denen das Gericht entschieden hat, dass das nicht unbedingt der Fall sein muss. Wenn z.B. nicht damit zu rechnen ist, dass sich ein Dritter den Schlüssel aus einer verschlossenem Schreibtischschublade in der abgeschlossenen Wohnung fischt.
Unter anderen Frankreich scheint da ja kein Problem zu sehen, und wenn der Sohn unerlaubter Weise das KFZ benutzt hat ist die Strafe für z.B. zu schnelles fahren zum ersten gerechtfertigt und zum zweiten ja nur ein Anfang...
Man kann allerdings auch Gerichte mit sinnlosen Sachen beschäftigen, haben ja kaum was zu tun...
 
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