Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; find ich gut.... so trifft`s die Richtigen.... :cool: bei den Posern - geht es ja auch.... :giggle: zumindest bei uns.... Poser rausgezogen
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Besser gezielt Lärmrüpel aus dem Verkehr ziehen - Bayerische Polizei wird verstärkt kontrollieren - Harte Konsequenzen bis zur Beschlagnahme der Maschine
find ich gut.... so trifft`s die Richtigen....
:cool:

bei den Posern - geht es ja auch.... :giggle: zumindest bei uns....

Poser rausgezogen
 
Intermezzo

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Die von Herrmann angekündigten Kontrollgruppen gibt es schon länger, nicht nur in Bayern. Die können aber nur das sanktionieren, was ausserhalb der in den den Papieren eingetragenen Werte ist. Das ist teilweise und unnötigerweise zuviel. Hier erfordert es m. E. fahrzeugunabhängige obere Grenzwerte die einzuhalten sind. Solange das nicht angepasst wird, gibt es keine Ruhe. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Grüße Thomas
 
Pinky

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Wir haben uns schon öfter gewundert, wie so extrem laute Motorräder eine Zulassung in Deutschland bekommen können. Da wurde auf das Alter und den Bestandschutz hingewiesen. Verstehen kann ich das trotzdem nicht, daß eine Harley so laut sein darf wie ein Traktor ohne Auspuff, nur weil sie alt ist.
 
Klausmong

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So wirklich alte Motorräder sind teilweise laut, und haben auch die damaligen Vorschriften eingehalten ( so es welche gab )

Allerdings sind so alte Motorräder eher die Ausnahme auf der Strasse
 
Lummel

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Es geht um Ordnungswidrigkeiten und Verwarngelder in niedriger Höhe (bspw. < 50 Euro). Nur darum geht es, um sonst nichts.
Bei Parkknöllchen ist das übliche Praxis. Hier muß auch der Halter zahlen.
Nein, das ist leider eine falsche Aussage!

Halterhaftung Parkverstöße? - Rechtsanwälte Dr. Heise - Gärtner - Kerkmann - Achim und Verden

In Deutschland muss der Staat dir die Schuld nachweisen, das ist das Grundprinzip eines Rechtsstaates und gilt auch für einen Parkverstoß. Mit Blick auf § 25a StVG kann es natürlich unsinnig sein ein Knöllchen nicht zu bezahlen, egal ob man den Verstoß nun selbst begangen hat oder nicht und so besteht quasi über das Damoklesschwert § 25a StVG eine Art "Halterhaftung", wenn das Verwarngeld niedriger ist als die Verfahrenskosten.

Bei 50€ gibts da nix zu rechnen und der Verstand gebietet dann zahlen und fröhlich sein. Bei höheren Ordnungsgeldern oder Bussen kann es aber schon sinnvoll sein nachzurechnen ...
 
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Intermezzo

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Bei 50€ gibts da nix zu rechnen und der Verstand gebietet dann zahlen und fröhlich sein. Bei höheren Ordnungsgeldern oder Bussen kann es aber schon sinnvoll sein nachzurechnen ...
Aha, so ist das also mit dem so oft beschworenen Rechtsstaat, eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der situativen Auslegung. Für was der alles herhalten muß, der Rechtsstaat.

Das ist das, was die Sache m. E. Ad absurdum führt und was ich kritisiere.

Grüße Thomas
 
Intermezzo

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Wir haben uns schon öfter gewundert, wie so extrem laute Motorräder eine Zulassung in Deutschland bekommen können. Da wurde auf das Alter und den Bestandschutz hingewiesen. Verstehen kann ich das trotzdem nicht, daß eine Harley so laut sein darf wie ein Traktor ohne Auspuff, nur weil sie alt ist.
Und es sind eben nicht nur die Harleys. Die werden halt immer wieder genannt, weil es bei vielen von denen offesichtlich ist. Mit ihren Sidepipes ohne Dämpfer oder Handräder zu Klappensteuerung. Was beides nicht zulassungsfähig und damit nicht erlaubt ist.

Interessanterweise sind es aber viele andere Motorräder die regulär und mit Zulassung über 100 dB liegen, von denen man es aber zunächst einmal gar nicht vermutet. Weiter oben hatte ich mal einen Link zu motorradonline eingestellt in den Fahrzeuge verschiedener Fabrikate und Typen gelistet waren. Wenn man das liest, staunt man nur noch. Jetzt erklär mir einer warum meine Lufti-GS mit eingetragenen 80 dB und gemessenen 90 dB (ist nur ein gestelltes Beispiel) ein Problem darstellt, während solche mit eingetragenen über 100 dB problemlos weiterfahren können.

Da stimmt was nicht im System.

Grüße Thomas
 
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balu069

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Also ich bin schon dafür dass der Lärm, den Motoren emittieren, auf das technisch machbare reduziert werden muss. Und damit meine ich Autos, Motorräder und sonstiges. Es kann heute echt nicht sein, dass Fahrzeuge mit einem Emissionslevel von >95dBA (oder meinetwegen auch 90dBA) eine Zulassung bekommen!
Ich sehe natürlich dabei auch das Problem des Messverfahrens. Im Stand bei einer definierten Drehzahl ist was anderes als im Freien auf der Landstrasse bei max. Nenndrehzahl.
Und hier muss schon eine sinnvolle Regelung sowie entsprechende Überwachung- und Kontrollmechanismus her.
Letztendlich haben vor allem wir das in der Hand! Zum einen den Hersteller nach leiseren Motorrädern fragen und sonst nicht kaufen (ja, ich weiss, das ist schwer!), aber vor allem unsere Fahrweise ist massiv dafür verantwortlich! LAUT sein ist halt nicht cool, sondern extrem BLÖD um es mal auf den Punkt zu bringen (aus meiner Sicht). Das schadet nicht nur der eigenen und anderen Gesundheit, es führt auch zu massiven Maßnahmen auf der Seite derer, die sich gestört fühlen. Erst wenn wir diesen Mitbürgern den erforderlichen Respekt entgegenbringen können wir auch Toleranz unserem Hobby gegenüber erwarten.
In diesem Sinne, lasst es leise angehen :-)
balu069
 
Drugi

Drugi

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Danke Thomas für den Link, wenn ich's richtig gelesen habe,
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und die Polizei in Tirol hat bei der Nutzung, von zu lauten Multistradas, selbst dazu beigetragen

Die Wahrnehmung ist halt für jeden individuell und jeder stört sich an was anderem:
dem einen geht das Hordenverhalten auf den Keks
den nächsten stört das Hochdrehen inner oder ausserorts auf fast Höchstdrehlzahl
und auch mir ist oft unbegreiflich, warum man im stehenden Verkehr, den Drehzahlbegrenzer bemühen muss

Ich war vor 2 Wochen in der Gegend, Hahntenjoch jetzt glaub 60km/h durchgehend, Fahrfreude kommt keine auf, dennoch entschädigt dafür die Landschaft.

Jeder verfolgt halt ein ganz individuelles Ziel beim Motorradfahren, das dann zu solchen Auswüchsen führen kann.

Diskutieren bringt hier eher wenig, ordentlich verhalten schon mehr.
 
TuWiels

TuWiels

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Man kann allerdings auch Gerichte mit sinnlosen Sachen beschäftigen, haben ja kaum was zu tun...
Eigentlich ist die Erfindung der Ordnungswidrigkeiten deshalb so genial, weil sie strafrechtliche Bagatellen darstellen.
Es braucht dann kein Gericht zur Verfolgung und Ahndung. Stimmt man dem "Vergleich" (Zahlung gegen Straffreiheit) aber nicht zu und legt Widerspruch ein, wird ein Verfahren eröffnet.

Ein Grundsatz für Ermittlungen im Strafrecht ist der Tatverdacht. Die Halterhaftung ersetzt diesen durch die formale Haltereigenschaft.
In der Mehrzahl der Fälle dürfte zwar einfach gezahlt werden (und der Aufwand durch eine Halterhaftung nicht in dem Maße erhöht werden, wie diese Mehreinnahmen beschert), aber ein Widerspruch führt nicht zu einer Verringerung der Strafverfahren, aber insgesamt sehr wohl zu einem Mehraufwand. Denn der Halter muss sich nicht nur sich exkulpieren, sondern auch noch einen Dritten benennen, dem wiederum das Recht zugestanden werden muss, Widerspruch einzulegen.
Nur nachzuweisen, unschuldig zu sein, reicht nicht aus, um einer Bestrafung zu entgehen. Aus einem Tatverdacht wird ggf. eine Tatunterstellung.

Die Halterhaftung gibt es übrigens durchaus bereits in D. Und zwar bei Parkverstößen, die zum Abschleppen vom Privatgrundstück führen. Da hat der Halter zu zahlen, weil er damit die Störung beseitigt (Störerhaftung) und ihm durch Überlassung des Fahrzeugs eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" zuzurechnen ist. BGH-Urteil.

Aha, so ist das also mit dem so oft beschworenen Rechtsstaat, eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der situativen Auslegung. Für was der alles herhalten muß, der Rechtsstaat.

Das ist das, was die Sache m. E. Ad absurdum führt und was ich kritisiere.
Die Wirtschaftlichkeit spielt eine wichtige Rolle. Das ganze System "Ordnungswidrigkeit" ist darauf ausgelegt. Ausgelöst durch viele Verkehrsregeln, die auch geregelt (und das nicht willkürlich) sein müssen. Wie geschrieben, ermöglicht die Abtrennung des Strafrechts von Bagatellfällen überhaupt erst deren Verfolgung.

Und da grätscht die Halterhaftung gewissermaßen dazwischen, da anstelle der Unschuldsvermutung eine Mitschuld-Unterstellung tritt, der man sich durch Anerkennung (Zahlung) entziehen kann.
Ich glaube nicht, dass zusätzliche Regeln, die zusätzliche unschuldig Schuldige produzieren (und dafür verhindern, viele Schuldige weiter wie bisher davonkommen zu lassen), der Akzeptanz des Rechtssystems langfristigdienlich sind.
Im Gegenteil, dies ist auf Grund des Konfliktpotenzials zu verschiedenen elementaren Rechtsnormen eine Quelle weiterer Regulierungsnotwendigkeiten (Ausnahmen zur Definition des Gültigkeitsbereichs, Verfahrensregeln).
Ich glaube, dass das legale Verurteilen Unschuldiger dem System mehr schadet als das Laufenlassen Schuldiger. In dubio pro reo ist nicht grundlos seit Urzeiten schon ein wesentlicher Grundsatz.

Eine Auskunftspflicht über den Fahrer seitens des Halters halte ich für vertretbar. Aber eine grundsätzliche Halterhaftung? Dass ein Druckmittel, die Auskunft zumindest zu unterstützen, erforderlich ist, ist andererseits auch klar. Eine Beteiligung an den Ermittlungsgebühren ist nicht unbedingt der falsche Weg.
Nur: wenn es in die Richtung geht, dass der Halter die Strafe erhält, weil der Fahrer nicht ermittelt wird (von wem? vom Halter? nicht von der Polizei?), dann ist das ein Irrweg. Und die handwerklichen Fähigkeiten des Gesetzgebers haben in der Vergangenheit nicht unbedingt Grund für viel Vertrauen geliefert.

In der Schweiz wurde auch schon ein Mietwagenverleiher wegen Nichtzahlung eines Tickets der Mieterin aus den USA verurteilt, obwohl er den Vertrag vorgelegt hatte. Das Urteil wurde zwar kassiert, aber zeigt auch, dass durchaus nicht immer mehr Rechtssicherheit entsteht.

too long; didn't read


Geht's auch kurz?
Sorry. :biggrin:
 
Lummel

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Aha, so ist das also mit dem so oft beschworenen Rechtsstaat, eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der situativen Auslegung. Für was der alles herhalten muß, der Rechtsstaat.

Das ist das, was die Sache m. E. Ad absurdum führt und was ich kritisiere.
Nein wieder falsch verstanden! Es geht darum, dass dir jederzeit der Rechtsweg offen steht, wenn dir etwas zur Last gelegt wird. Selbst eine banale Ordnungswidrigkeit. Man kann etwas hinnehmen, ist im Gegensatz zu einem totalitären Staat aber nicht dazu gezwungen. Dass das kostenlos ist hat niemand behauptet und steht auch nicht zur Diskussion.
 
Klausmong

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Aha, so ist das also mit dem so oft beschworenen Rechtsstaat, eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der situativen Auslegung. Für was der alles herhalten muß, der Rechtsstaat.

Das ist das, was die Sache m. E. Ad absurdum führt und was ich kritisiere.

Grüße Thomas
Mn könnte es auch so sehen:

Man parkt sein Auto irgendwo illegal.
Und denkt sich dann, mir doch egal, muß mir der Rechtsstaat nachweisen, das ich das war und kein Anderer.
Auch wenn es mein Auto ist, ich es geparkt habe, ich werde mich da schon rausboxen.......
 
Werner-R80

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Mir hat ein Bekannter mal gesagt, dem die Eintragung beim TÜV-Süd von einem Auspuff und anderen Dingen am Fahrzeug für seine Buell abgelehnt worden sind, das er zu einem Händler nach Bielefeld fährt. Da hat er die Eingetragungen bekommen. Das hab ich schon von mehreren gehört das knifflige Eintragungen im Ruhrpott durchgehen. Egal ob Motorrad oder Auto.
 
Larsi

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Ja klar ... und Garmisch liegt am Bodensee :lalala:
 
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