Supernova LED Fahrrad Schenwerfer als Zusatzbeleuchtung?

Diskutiere Supernova LED Fahrrad Schenwerfer als Zusatzbeleuchtung? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Halli Hallo zusammen, ich hab jetzt mal ne ganz interessante Frage: Ich komme ja aus der Zweirad Branche, was die Fahrradproduktion betrifft und...
Cherry1980

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Halli Hallo zusammen,

ich hab jetzt mal ne ganz interessante Frage:

Ich komme ja aus der Zweirad Branche, was die Fahrradproduktion betrifft und dort stellen wir hochwertige E-Bikes und Pedelecs her, die teils mit Hochwertigen LED- Lichtsystemen ausgestattet sind.

So gibt es den Deutschen Hersteller Supernova, die ausgezeichnete Frontscheinwerfer herstellen mit super Lichtausbeute.

Ich hätte da z. Beispiel diese da im Angebot:

Supernova E3 E-Bike V521S HBM LED Frontlicht mit StVZO-Zulassung Modell 2019

Jetzt die Frage, da ist kein E-Prüfzeichen drauf sondern die K Nummer 1371.
Am Fahrrad darf ich die Fahren, auch am Motorrad?

Mir geht es vorrangig nur um die Zulassung und generelle Erlaubnis?

Viele Dank und Gruß Ronny :pattpatt:
 
SQ18

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Cherry1980

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Da isses wieder das Jein :schwitz: eben, das habe ich auch schon gelesen, aber keine klare Aussage bekommen.
 
Papa40

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Frag beim TÜV nach, die geben dir sicher Auskunft.
Halb ilegal, ist ilegal und wird jedem Grünen ein Dorn im Auge sein.
 
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silverfox

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Na,

wenn er sich die Funzel an den Helm klebt,
dürfte nichts passieren.
 
SQ18

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Da isses wieder das Jein :schwitz: eben, das habe ich auch schon gelesen, aber keine klare Aussage bekommen.
Die Aussage ist klar - keine Zulassung fürs Moped, Du kannst aber Geld in die Hand nehmen und ein Gutachten erstellen lassen und die Teile (sofern das Gutachten positiv ausfällt) eintragen lassen.
 
KlausB

KlausB

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Ich würde einfach mal das Forum hinsichtlich der sog. Zusatzscheinwerfer durchforsten, da sind die Links auf die gängigen Bestimmungen vorhanden. Am Motorrad sind meines Wissens keine Zusatzscheinwerfer erlaubt, weder in der EU noch in Deutschland. Nebelscheinwerfer sind erlaubt, für diese gibt es Vorgaben (unter anderem sogar die Farbe der Kontrolleuchte wenn eingeschaltet). Damit kann man unabhängig vom Prüfzeichen legal keine Zusatzscheinwerfer anbauen, selbst wenn sie noch so gut sein mögen. Daher kann man auch keine Zusatzscheinwerfer eintragen lassen. Der Gedanke mit dem Helm ist aber nicht schlecht, dazu steht nichts in der Zulassung für Motorräder. :smile:
 
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RogerWilco

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Hm, Fahrrad und S-Pedelec Leuchten dürfen schon nicht hin- und hergetauscht werden.

Jetzt Fahrradlicht an ein Motorrad zu nehmen ist vielleicht neben einer Genehmigung nicht clever.

Nimm sowas, wie ich es an die H4-Grablicht R100GS geschraubt habe, E-geprüft, 2x 2000lumen effektiv und sogar eine Supernova wird zurückfallen.
rennsport-ehm.de/BRIGHTSTRAR-CANNONV.html
Mit denen war ich beim TÜV und der hat die nicht mal genauer angesehen. Was auch am Alter des Mopeds liegen kann?

Der Sinn dieser Supernova in unterschiedlichen Ausprägungen an S-Pedelec zu normalem Fahrrad ist wohl, dass andere Verkehrsteilnehmer erkennen können, was da entgegen kommt. Fahrrad, was schnelleres, eine Trambahn etc.

Die Supernova habe ich als M99 pure+ am S-Pedelec und das hilft schon sehr. Nachts und auch mit der Wahrnehmung der anderen.

Als Motorradfahrer möchte ich nicht mit einem S-Pedelec oder Fahrrad verwechselt werden.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ganz einfach: Zugelassen ist nur das was an/für Kfz zugelassen ist. Ein Helm mit Grubenlampe (da ist der Akku dabei und man muss nicht basteln) gehört nicht dazu.
"Zusatzscheinwerfer" ist ein weiter Begriff. Man könnte auch fragen "darf ich mit einem Führerschein ein Kraftfahrzeug führen?". Zumindest europaweit wird blitzartig die Gegenfrage kommen: "Welcher Schein, welches Fahrzeug?" Nur Puristen antworten mit "ja" (jeder Schein gilt für irgendein Fahrzeug).
Ein erlaubter "Zusatzscheinwerfer" muss erst mal typisiert sein um überhaupt erlaubt sein zu können.
Es ist dann entweder ein Abblendlicht (Fahrlicht), Standlicht, Begrenzungsleuchte, Fern-, Nebel- oder "Sonstwas"licht aber nie nur ein "Zusatzscheinwerfer". Der Begriff "Zusatzscheinwerfer" in Prospekten ist verallgemeinerndes Gefasel. In der Betriebsanleitung steht dann exakt welche Art von Zusatzscheinwerfer es ist (auch wann man die NebelSW einschalten darf :-)). Liest aber niemand und falls doch wird es ignoriert.
Die an den Harleys vorne zusätzlich leuchtenden SW haben eine Sonderzulassung. In meinen Augen sind das seltsame Positionslampen (man sieht mit den Dingern auch nicht mehr). Harleyeigner könnten einen Blick in ihre Papiere werfen?

Die Lampen an Fahrrädern hatten früher die Aufgabe, dass man gesehen wurde. Klappte nicht, die Dinger waren zu dunkel. Selbst gesehen hat man damit praktisch nix. Zumal dann nicht, wenn man schneller als "Schritt" fuhr.
Moderne LED bieten tatsächlich Licht und blenden sogar "ordentlich" wenn man als Autofahrer entgegenkommt und der Radfahrer den Kram nicht eingestellt hat.
gerd
 
snike98

snike98

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Die an den Harleys vorne zusätzlich leuchtenden SW haben eine Sonderzulassung. In meinen Augen sind das seltsame Positionslampen (man sieht mit den Dingern auch nicht mehr). Harleyeigner könnten einen Blick in ihre Papiere werfen?
Ist zwar schon ein alter Beitrag, aber wohl immer wieder aktuell.
Blick in die Papiere werfen? Habe ich mal getan! Steht nichts drin im Fzg.-schein meiner 2020er Limited. Soweit ich mich erinnere fanden die Zusatzscheinwerfer meiner zuvor gefahrenen Ultra Classic auch keine Erwähnung (war noch Halogen).
Die aktuellen Zusatzscheinwerfer mit LED-Technik können sowohl mit Abblend- als auch mit Fernlicht betrieben werden, das ging früher nur mit Abblendlicht. Haben alle eine DOT-Nummer.

Ansonsten finde ich es ehrlich gesagt unsinnig, jemanden über rechtliche Vorschriften belehren zu wollen anstatt seine sachlich gestellte Frage zu beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
gerd_

gerd_

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Hi
Du musst eben in die Unterlagen des KBA schauen was alles am einem Motorrad geprüft und genehmigt wurde. Im KFZ-Brief meiner A110 steht z.B. "ZusatzfernSW schaltbar" als Abweichung von den Vorschriften. Bei irgendeinem meiner VW-Golf stand in den Papieren "Fernlichtkontrolle grün" (es gab noch keine blauen Leuchtdioden).
Was Du "ehrlich gesagt findest" ist das eine, ein Hinweis darauf was zulässig ist und was nicht das andere.
Sonst kommt die Bemerkung "Das habe ich nicht gewusst", oder "das hat mir niemand gesagt".
Es sagt auch niemand, dass spitze Radmuttern unzulässig sind obwohl man sie kaufen kann (ganz klein steht auf dem Beipackzettel "nur für Showzwecke" oder man nicht an der Zuleitung seines Gasherdes basteln soll.
gerd
 
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