TÜV abgelaufen - Mängelbericht vorhanden // Schweizer Regeln?

Diskutiere TÜV abgelaufen - Mängelbericht vorhanden // Schweizer Regeln? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, also Sachverhalt wie folgt, # Motorrad Anhänger TÜV Stempel is 08/23, heute Besuch zur HU aber leider nix neuer Stempel, aber halt...
Marco_GS

Marco_GS

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Hallo zusammen,
also Sachverhalt wie folgt,
# Motorrad Anhänger TÜV Stempel is 08/23, heute Besuch zur HU aber leider nix neuer Stempel, aber halt Mängelbericht.
=> Auflaufbremse schwergängig, evtl. Bedarf neuer "Gaszylinder", Werkstatt & Ersatzteile eher unwahrscheinlich in 3-4
Tagen zu realisieren.
=> d.h. in Deutschland 4 Wochen Frist, alles i.O. soweit,

ABER,
am Montag 28.08. soll es mit dem Hänger in die Schweiz gehen, wird dort abgestellt und am Mo.04.09 wieder beladen und
heimgefahren.

Liebe Forumskollegen & hochgeehrte :cool: Schweizer
wie stellt sich hier nun der Sachverhalt dar, entsprechend den Schweizer "Strassenverkehrs- Ordnungs etc.." Regeln & Vorschriften?

Kann hier evtl. jemand Aussagen liefern, Erfahrungen oder sogar Regeln oder Paragraphen welche hier zur Anwendung kommen.
Interssiert sich die Schweizer Polizei für den dt. TÜV Stempel, bekomme ich dann evtl. ein Bußgeld und muß mich rumstreiten und
Mängelbericht einreichen um der Strafe zu entgehen, etc...

Kann die Sachlagerein gar nich einschätzen und wäre daher für Informationen dankbar

Frustrierte Grüße
Marco
 
S

silverfox

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Hallo,

laß Deinen Tüv - Mängelbericht zu Hause und fahr in die Schweiz.
4 überzogene Tage sind dann eben so. Das führt auch in der Schweiz
zu keinem internationalen Konflikt (hier im Forum schon eher...).

Gruß
Christian
 
SQ18

SQ18

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Der ADAC meint:

Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?
[...]
Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.
...und in D bist Du noch in den 8 Wochen "Karenz", falls jemand kontrolliert.

"TÜV" überziehen: Welchen Strafen & Kosten drohen?

Alles mal kräftig mit WD40 o.ä. einflutschen und einige Male betätigen könnte auch helfen.

hth
 
SQ18

SQ18

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Ich denke der TüVer hat sich an der Feststellbremse "abgearbeitet" - wenn der von Hand die Auflaufbremse gedrückt hat, kann ich verstehen warum er die als schwergängig empfunden hat :bounce:
 
Sonntagsbummler

Sonntagsbummler

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Wenn so ein gebremster Anhänger nur 1-2 Mal im Jahr benutzt wird, sollte man sich Gedanken über einen ungebremsten machen oder ihn doch mal zwischendurch ein paar Runden mitschleifen.
Zur Reparatur wurden schon einige Dinge geschrieben. Ansonsten kann auch die Kolbenstange (vom Auflaufdämpfer) rostig sein und dadurch wird sie schwergängig.
Viel Kriechöl dran und den Anhänger ankuppeln. Dann am Anhängerende schieben und ziehen. Mit der Hand auf die Kugelkupplung drücken reicht meistens kräftemäßig nicht aus.
 
K

KJB

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Hallo zusammen,
also Sachverhalt wie folgt,
# Motorrad Anhänger TÜV Stempel is 08/23, heute Besuch zur HU aber leider nix neuer Stempel, aber halt Mängelbericht.
=> Auflaufbremse schwergängig, evtl. Bedarf neuer "Gaszylinder", Werkstatt & Ersatzteile eher unwahrscheinlich in 3-4
Tagen zu realisieren.
=> d.h. in Deutschland 4 Wochen Frist, alles i.O. soweit,

ABER,
am Montag 28.08. soll es mit dem Hänger in die Schweiz gehen, wird dort abgestellt und am Mo.04.09 wieder beladen und
heimgefahren.

Liebe Forumskollegen & hochgeehrte :cool: Schweizer
wie stellt sich hier nun der Sachverhalt dar, entsprechend den Schweizer "Strassenverkehrs- Ordnungs etc.." Regeln & Vorschriften?

Kann hier evtl. jemand Aussagen liefern, Erfahrungen oder sogar Regeln oder Paragraphen welche hier zur Anwendung kommen.
Interssiert sich die Schweizer Polizei für den dt. TÜV Stempel, bekomme ich dann evtl. ein Bußgeld und muß mich rumstreiten und
Mängelbericht einreichen um der Strafe zu entgehen, etc...

Kann die Sachlagerein gar nich einschätzen und wäre daher für Informationen dankbar

Frustrierte Grüße
Marco

Hallo,

ein interessanter Beitrag dazu vom ADAC


Bei einer etwaigen Kontrolle würde ich den Mängelbericht nicht vorzeigen. Unter Umständen liefert man damit noch den Grund für eine sofortige Stillegung.

Gruß
 
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