Hi
Eigentlich sollte diese Auslegung inzwischen bundesweit bekannt sein und angewendet werden.
Es ist ja nur die Wiederanwendung der alten Regelung.
Die zwischenzeitlich gültige war Schwachsinn und reine Geldschneiderei.
Anfänglich versuchten die Prüfer sogar 2 mal zu kassieren wenn der Termin mehr als 24 Monate überzogen war (z.B. Wohnwagen mit langer Standzeit). Allerdings konnten sie nicht erklären worin die zweifache Leistung bestand und mussten die Kohle wieder herausrücken.
Wenn der Sachverständige ein Fahrzeug begutachtet hat, dann stellt er ja fest, dass es voraussichtlich die nächsten 2 Jahre "überstehen" wird. Es ist eine Beurteilung des vorliegenden Zustandes.
Dass er dann, im übelsten Fall, bei 23 Monate überzogenem Termin, das Gleiche 4 Wochen später noch einmal beurteilen soll ist grober Unfug und technisch durch nichts zu begründen!
Also einfach vorher erkundigen wie das gehandhabt wird und, falls bei der Prüfstelle die Idiotie noch angewendet wird, "Nein danke, da gehe ich woanders hin" sagen und wieder gehen. Ob die nächste andere Prüfstelle im gleichen Bundesland das dann anders handhabt ist zwar fraglich, doch wenn alle Betroffenen, selbst wenn der Termin nicht überzogen ist, und vor allem die Werkstätten mit "HU-im-Haus" so reagieren würden, wäre der Spuk gleich vorbei.
gerd