Umprogrammieren Fahr-, Brems- und Blinklicht

Diskutiere Umprogrammieren Fahr-, Brems- und Blinklicht im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, ich habe zwar das Programm Bimmer-Utility, jedoch (noch) nicht den Stecker zur OBD-Verbindung und auch noch keinen Schimmer. Ich habe...
mattes

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Hallo, ich habe zwar das Programm Bimmer-Utility, jedoch (noch) nicht den Stecker zur OBD-Verbindung und auch noch keinen Schimmer.

Ich habe folgendes Problem: Ich möchte das Verhalten des Bremslichts hinten und die Anzeige der Multifunktionsblinker an meiner 1250er, BJ23, ändern:

Stand: beim Fahren leuchten die beiden MuFu-Blinker. Beim Blinken kommt noch der Blinker hinzu. Beim Bremsen geht auch das große Rücklicht an, bei zus. Blinkfunktion ist neben dem Fahr- und Bremslicht das Blinken schlecht zu sehen.

Ziel: Beim fahren leuchten die MuFu-Blinker, jedoch auch das große Mittellicht im Fahrlichtmodus. Zus. Leuchtet beim Bremsen das Licht bei den Blinkern und den Mittellicht. Wird geblinkt, wird beim jeweiligen MuFu-Blinker das Fahr- und Bremslicht deaktiviert, so daß ein MuFu Fahr- und Bremslicht zeigt, das Mittellicht Fahr- und Bremslicht, der blinkende MuFu nur das Blinklicht.



Kann das mit Bimmer verändert werden? Oder braucht man da Zusatzhardware wir z.B. wie Weiser wizard?

Danke für themenbezogene Antworten.
 
gerd_

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Hi
Interessante Frage. Bin gespannt ob jemand eine Antwort hat.
Und auf den TÜV, wenn Du damit zur HU aufkreuzt
gerd
 
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Frostie

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Ziel: Beim fahren leuchten die MuFu-Blinker, jedoch auch das große Mittellicht im Fahrlichtmodus. Zus. Leuchtet beim Bremsen das Licht bei den Blinkern und den Mittellicht. Wird geblinkt, wird beim jeweiligen MuFu-Blinker das Fahr- und Bremslicht deaktiviert, so daß ein MuFu Fahr- und Bremslicht zeigt, das Mittellicht Fahr- und Bremslicht, der blinkende MuFu nur das Blinklicht.

Kann das mit Bimmer verändert werden? Oder braucht man da Zusatzhardware wir z.B. wie Weiser wizard?
Das ist genau das Verhalten, was z.B. die Adapter von Weiser machen. Mit BU geht das so meines Wissens nach nicht. Ich hatte da selber auch schon im BU geschaut und ein paar Einstellungen getestet, da dieses Verhalten eigentlich auch meine Wunsch-Konfiguration wäre. Aber leider ohne Erfolg.

Was problemlos geht ist das, was im Codier-Thread als "Old School Blinker" bezeichnet wird.
Also normales Rück-/Bremslicht und die Blinker spielen nur Blinker ohne Rück- oder Bremslichtfunktion.
Und was auch geht ist, z.B. nur das Bremslicht in den Blinkern abzuschalten oder zu dimmen, damit die Blinker nicht mehr ganz so stark überstrahlt werden.
 
JoE_Seeve

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Interessante Frage. Bin gespannt ob jemand eine Antwort hat.
Und auf den TÜV, wenn Du damit zur HU aufkreuzt
gerd
… also mein TÜV war die DEKRA und hat kein Wort darüber verloren. Auf Nachfrage wurde mir geantwortet, dass ja alles regelkonform ist, auch wenn ich die Bremslichter in den Blinkern gedimmt habe, da es ja noch die dritte Bremsleuchte gibt.
 
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JoE_Seeve

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Hallo, ich habe zwar das Programm Bimmer-Utility, jedoch (noch) nicht den Stecker zur OBD-Verbindung und auch noch keinen Schimmer.

Ich habe folgendes Problem: Ich möchte das Verhalten des Bremslichts hinten und die Anzeige der Multifunktionsblinker an meiner 1250er, BJ23, ändern:

Stand: beim Fahren leuchten die beiden MuFu-Blinker. Beim Blinken kommt noch der Blinker hinzu. Beim Bremsen geht auch das große Rücklicht an, bei zus. Blinkfunktion ist neben dem Fahr- und Bremslicht das Blinken schlecht zu sehen.

Ziel: Beim fahren leuchten die MuFu-Blinker, jedoch auch das große Mittellicht im Fahrlichtmodus. Zus. Leuchtet beim Bremsen das Licht bei den Blinkern und den Mittellicht. Wird geblinkt, wird beim jeweiligen MuFu-Blinker das Fahr- und Bremslicht deaktiviert, so daß ein MuFu Fahr- und Bremslicht zeigt, das Mittellicht Fahr- und Bremslicht, der blinkende MuFu nur das Blinklicht.



Kann das mit Bimmer verändert werden? Oder braucht man da Zusatzhardware wir z.B. wie Weiser wizard?

Danke für themenbezogene Antworten.
Wie @Frostie gesagt hat, das was du willst geht mit BU nicht. Du kannst nur jede der Leuchten Dimmern oder ausschalten und das Fahrlicht in der Mitte aktivieren aber eine neue Funktion zuweisen geht meines Wissens nach nicht.

Mit BU wäre es möglich, alle Leuchten bis auf Blinker in den Multifunktionsblinkern auszuschalten.
 
mattes

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Danke Euch für die Klärung.
 
gerd_

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… also mein TÜV war die DEKRA und hat kein Wort darüber verloren. Auf Nachfrage wurde mir geantwortet, dass ja alles regelkonform ist, auch wenn ich die Bremslichter in den Blinkern gedimmt habe, da es ja noch die dritte Bremsleuchte gibt.
Da hattest Du einen grosszügigen Prüfer. Es hätte auch heissen können "Teil ohne Prüfzeichen an sicherheitsrelevanter Stelle installiert: BE erloschen, bitte Rückbau und Neuvorführung". Mir ist eine TÜV-Prüfstelle bekannt die das so umsetzt. Man muss seine HU ja nicht dort machen lassen . . . (aber sie ist im Recht!).
gerd
 
JoE_Seeve

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Hi


Da hattest Du einen grosszügigen Prüfer. Es hätte auch heissen können "Teil ohne Prüfzeichen an sicherheitsrelevanter Stelle installiert: BE erloschen, bitte Rückbau und Neuvorführung". Mir ist eine TÜV-Prüfstelle bekannt die das so umsetzt. Man muss seine HU ja nicht dort machen lassen . . . (aber sie ist im Recht!).
gerd
… es wurde kein Teil ohne Prüfzeichen installiert, sonder nur die Funktionsweise geändert, die aber immer noch STVZO-konform ist.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Das vielleicht nicht aber ganz konform ist die Schaltung nicht:

Erstmal hat die Maschine mit einer gedimmten und umcodierten Variante der hinteren Beleuchtung die EG-Typgenehmigung nicht bekommen, somit entspricht das Fahrzeug dieser nicht mehr womit eigentlich auch die EG-BE erloschen ist.

Weiterhin besagt die StVZO und die ECE-R53, dass ein oder zwei Schlussleuchten verbaut sein dürfen - Drei allerdings nicht > erheblicher Mangel.

Dann wurden die Schlussleuchten / oder Bremsleuchten, je nachdem wie es gemacht werden soll abgedimmt, damit ist die Teile-BE der Leuchten nicht erfüllt, weil diese die Genehmigung auch mit einer bestimmten Helligkeit bekommen haben...und unklar ist ob die dritte mittlere Bremsleuchte an der 1250er mit den MuFu-Blinkern überhaupt ein Rücklicht und ein Bremslicht ist oder "nur" eine Bremsleuchte bzw. damit geprüft wurde...vermute aber das die da keine zwei Dinger von im Umlauf haben.

So ist es, allerdings relativ streng betrachtet wobei drei Rückleuchten schon direkt ins Auge fallen und das auch den ein oder anderen Prüfer oder Polizisten interessieren könnte. Das Thema gab es ja schon mal mit drei Bremsleuchten bei der 1250er, deswegen bin ich da auch etwas im Thema und habe die entsprechenden PDF´s noch auf dem Computer.

Nichts wird natürlich so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Und wichtig bevor es Kommentare hagelt:

Das ist nicht meine Idee und Meinung sondern so steht es in den Vorschriften. Sinn oder Unsinn jetzt nicht weiter betrachtet.

Grüße
 
JoE_Seeve

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Das vielleicht nicht aber ganz konform ist die Schaltung nicht:

Erstmal hat die Maschine mit einer gedimmten und umcodierten Variante der hinteren Beleuchtung die EG-Typgenehmigung nicht bekommen, somit entspricht das Fahrzeug dieser nicht mehr womit eigentlich auch die EG-BE erloschen ist.

Weiterhin besagt die StVZO und die ECE-R53, dass ein oder zwei Schlussleuchten verbaut sein dürfen - Drei allerdings nicht > erheblicher Mangel.

Dann wurden die Schlussleuchten / oder Bremsleuchten, je nachdem wie es gemacht werden soll abgedimmt, damit ist die Teile-BE der Leuchten nicht erfüllt, weil diese die Genehmigung auch mit einer bestimmten Helligkeit bekommen haben...und unklar ist ob die dritte mittlere Bremsleuchte an der 1250er mit den MuFu-Blinkern überhaupt ein Rücklicht und ein Bremslicht ist oder "nur" eine Bremsleuchte bzw. damit geprüft wurde...vermute aber das die da keine zwei Dinger von im Umlauf haben.

So ist es, allerdings relativ streng betrachtet wobei drei Rückleuchten schon direkt ins Auge fallen und das auch den ein oder anderen Prüfer oder Polizisten interessieren könnte. Das Thema gab es ja schon mal mit drei Bremsleuchten bei der 1250er, deswegen bin ich da auch etwas im Thema und habe die entsprechenden PDF´s noch auf dem Computer.

Nichts wird natürlich so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Und wichtig bevor es Kommentare hagelt:

Das ist nicht meine Idee und Meinung sondern so steht es in den Vorschriften. Sinn oder Unsinn jetzt nicht weiter betrachtet.

Grüße
… also noch einmal, das Dimmen der Bremsleuchten in den Multifunktionsblinkern bedeutet, dass die Bremsleuchte in der Mitte ohne Beinflussung funktioniert (damit konform). Alle anderen Leuchten wurden nicht geändert (damit konform). Bisher hatte weder TÜV noch DEKRA bei mir die aktuelle Schaltung mit der Typgenehmigung verglichen (geht ja auch nicht, da es zur Typgenehmigung des Motorrads ja nur die Standardblinker gab).

Die Typgenehmigung ist auch nicht bindend, ansonsten wären ja alle Umbauten nicht möglich. Solange die Multifunktionsblinkern die StVZO erfüllen, dürfte der Prüfer nichts bemängeln. Er könnte aber den Umbau als Eintrag in die Papiere verlangen.

Da die meisten Prüfer weder das Dimmen erkennen noch wissen wie die speziellen Multifunktionsblinkern wirklich funktionieren, ist ihnen nur wichtig, dass sie ein E-Kennzeichen haben und der StVZO entsprechen (und nicht der Typgenehmigung, obwohl die mit Standard-Blinkern stattgefunden hat).
 
NilsP_83

NilsP_83

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Da gerd in Beitrag 2 die Zulässigkeit in Frage gestellt hat und du dazu geschrieben hast, dass der TÜV / Dekra usw. damit keine Probleme hat, bin ich davon ausgegangen das du die gleiche Konfiguration wie die Wunschkonfiguration des TE aus Beitrag 1 verbaut hast.

Das wäre dann:

3 Bremsleuchten insgesamt (OK)
2 davon links und rechts gedimmt (nicht OK)
3 Schlussleuchten (nicht OK)
2 Blinker hinten (OK)
abgeschaltetes Bremslicht beim Blinken (nicht OK)

verbaut. Diese Konfiguration entspricht nicht der StVZO und schon garnicht der ECE-R53.

Jetzt schreibst du aber, dass du lediglich die Bremsleuchten gedimmt hast. Das ist streng genommen auch nicht in Ordnung, auch wenn es noch eine Dritte gibt. Die dritte Bremsleuchte ist nur "fakultiv" erlaubt, also optional, wenn schon bereits zwei verbaut sind. Hast du also Drei, müssen die auch entsprechend hell leuchten um wirklich 1000% legal zu fahren. Aber wir wollen keine Erbsen zählen sondern Moped fahren und wie du sagst, merkt eh keiner.

Der Vergleich mit der Typgenehmigung ist vielleicht etwas zu streng, daher hatte ich auch "eigentlich erloschen" angegeben. Bindend ist sie nicht, dass stimmt. Baust du dir alles anders bist aber ECE-R53 konform passt die Beleuchtung auch nicht mehr zur EG-Typgenehmigung, wohl wahr.

Aber nebenbei, die 1250er hat in der EG-Typgen. die alte Beleuchtungsvariante mit den "normalen" Blinkern und die Variante mit den Mufu-Blinkern beschrieben. Bei Interesse kann ich dir das Ding gerne mailen...

Grüße
 
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JoE_Seeve

JoE_Seeve

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Da gerd in Beitrag 2 die Zulässigkeit in Frage gestellt hat und du dazu geschrieben hast, dass der TÜV / Dekra usw. damit keine Probleme hat, bin ich davon ausgegangen das du die gleiche Konfiguration wie die Wunschkonfiguration des TE aus Beitrag 1 verbaut hast.

Das wäre dann:

3 Bremsleuchten insgesamt (OK)
2 davon links und rechts gedimmt (nicht OK)
3 Schlussleuchten (nicht OK)
2 Blinker hinten (OK)
abgeschaltetes Bremslicht beim Blinken (nicht OK)

verbaut. Diese Konfiguration entspricht nicht der StVZO und schon garnicht der ECE-R53.

Jetzt schreibst du aber, dass du lediglich die Bremsleuchten gedimmt hast. Das ist streng genommen auch nicht in Ordnung, auch wenn es noch eine Dritte gibt. Die dritte Bremsleuchte ist nur "fakultiv" erlaubt, also optional, wenn schon bereits zwei verbaut sind. Hast du also Drei, müssen die auch entsprechend hell leuchten um wirklich 1000% legal zu fahren. Aber wir wollen keine Erbsen zählen sondern Moped fahren und wie du sagst, merkt eh keiner.

Der Vergleich mit der Typgenehmigung ist vielleicht etwas zu streng, daher hatte ich auch "eigentlich erloschen" angegeben. Bindend ist sie nicht, dass stimmt. Baust du dir alles anders bist aber ECE-R53 konform passt die Beleuchtung auch nicht mehr zur EG-Typgenehmigung, wohl wahr.

Aber nebenbei, die 1250er hat in der EG-Typgen. die alte Beleuchtungsvariante mit den "normalen" Blinkern und die Variante mit den Mufu-Blinkern beschrieben. Bei Interesse kann ich dir das Ding gerne mailen...

Grüße
… eigentlich wäre mir eine Nachbesserung von BMW mit neuer Firmware für das BCO am liebsten, wo die Multifunktionsblinkern eineindeutig mitteilen was gerade der Fall ist (und nicht durch das Einschalten aller Leuchten die Hinterherfahrenden verwirren weil nicht mehr klar unterschieden werden kann ob neben dem Bremsen auch geblinkt wird).

Und so lange das Dimmen der seitlichen Bremsleuchten von niemanden (außer von Dir) bemängelt wird, kann ich gut damit leben und fühle mich auch nicht Schuld, dass BMW mir nur diese Lösung für wenig Geld gestattet um die Sicherheit zu erhöhen (und das haben meine Mitfahrer klar geäußert).
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ich bemängel das nicht, ging halt nur um die Frage vom TE. Ich würde das wohl genau so machen wenn es so schlimm ist.

Ist mir bei meinem Kumpel noch nicht aufgefallen, der hat die originale Konfiguration noch am laufen. Achte da mal verstärkt drauf wenn wir dieses Jahr nochmal los kommen…
 
John_Stiles

John_Stiles

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... und fühle mich auch nicht Schuld, dass BMW mir nur diese Lösung für wenig Geld gestattet um die Sicherheit zu erhöhen (und das haben meine Mitfahrer klar geäußert).
Was BMW dir gestattet oder nicht ist zunächst mal völlig irrelevant. Was du daraus machst und ob und wie du die zugelassene Konfiguration manipulierst (aus welchem Grund auch immer) ist maßgeblich.

Letztlich hat dir BMW ein den Regeln/Normen/Vorschriften entsprechendes Motorrad hingestellt. Ab dem Moment bist du verantwortlich dafür, dass dieser Zustand beibehalten wird. Faktisch ist der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zuständig. Da wäscht BMW (und sofern abweichend auch der Halter) seine Hände in Unschuld. Die haben ja keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug und können etwaigen Manipulationen nicht Vorschub leisten.

Letztlich würde es sich im worst case bewahrheiten, wenn ein Unfallgutachter das Motorrad zwischen den Fingern hätte. Ich schreibe das bewusst im Konjunktiv, da ich dir das selbstverständlich niemals wünschte.
 
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