Unfall, Schuldeinschätzung...?

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gastleser

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Hallo Themenstarter,

Meine Einschätzung:
Grundsätzlich trägt derjenige die Hauptschuld, der die Spur wechselt. Der Fahrstreifenwechsler muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

So wie sich für mich der Sachverhalt darstellt, hast Du beim Spurwechsel den berühmten "Schulterblick" nicht angewandt. Du hast also wahrscheinlich, ist meine Vermutung, nicht geschaut, sonst hättest Du den Tesla gesehen. Der Tesla ist nicht vom Himmel gefallen.....Wärst Du beim Spurwechsel aufmerksam gewesen und hättest vor dem Wechsel nach hinten geschaut, hättest Du den Tesla sehen müssen.
Ich an Deiner Stelle wäre froh, dass Du unverletzt geblieben bist. Das hätte auch schlimmer ausgehen können.

Wie gesagt ist aufgrund Deiner Schilderung nur mal meine Einschätzung. Eine Bessere Einschätzung ist nur anhand eines Augenscheins und anhand von Befragungen (aller) Unfallbeteiligten und eventuellen Zeugen möglich

Schöne Grüße aus den Bergen Österreichs
 
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udob

udob

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Ich an Deiner Stelle wäre froh, dass Du unverletzt geblieben bist.
Na ja, unverletzt ist er nicht wirklich
Unfall gehabt, Öl ausgelaufen, Schaden?
Und ich kann ihn verstehen, dass er sich um den Ablauf des VU Gedanken macht.
Letztlich ist es wie meistens bei Verkehrsunfällen, man ist zur falschen Zeit am falschen Ort.
30 Sekunden kürzer oder länger an der Mautstation gestanden, wäre der Tesla noch nicht da oder schon weg.
:-)
 
levoni

levoni

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Das Video sieht krass aus. Voll in die Seite. Ich hoffe, dass Du nicht verletzt wurdest. Der Rest wird sich regeln. Dafür gibt es Versicherungen.
 
L

labbersagg

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Das hat aber auch keine Aussagekraft. Entscheidend ist der Richter und zw. Anwalt und Richter gehen die Meinungen oft auseinander :bounce:
 
prikkelpitt

prikkelpitt

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Paar Neuigkeiten im Fall. Habe über meinen Anwalt und meine Versicherung ein paar Anmerkungen aus der italienischen Polizeiakte. Die scheinen sich auch nicht einig zu sein (wobei der 2. Absatz wohl die Einschätzung nach Sichtung der Dashcam-/Überwachungsvideos darstellt).

"Auszug aus der Polizeiübersetzung:
Der Gruppenleiter der Polizeipatrouille schlägt vor, gegen den Fahrer des Fahrzeugs A (BMW Motorrad) die Anwendung
von Artikel 145 Absatz 2 und 10 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada)
zu prüfen.
Artikel 145 Absatz 2 Vorfahrt beachten
Fahrer müssen die Vorfahrt anderer Fahrzeuge beachten, wenn sie sich einer Kreuzung oder Einmündung
nähern, insbesondere wenn Verkehrszeichen oder Ampeln dies vorschreiben. Das bedeutet:
Wenn ein Fahrzeug z.B. ein Stoppschild oder ein Vorfahrt gewähren-Schild missachtet und dadurch einen
Unfall verursacht, liegt ein Verstoß gegen diesen Absatz vor .
Artikel 145 Absatz 10 Sanktionen bei Verstoß Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln wird mit einer
Geldstrafe geahndet. Bei Gefährdung oder Unfall können zusätzliche Sanktionen wie Punkteverlust oder
Führerscheinentzug folgen.

Die Polizei hat das vom Fahrer des Fahrzeugs B übergebene Dashcam-Video sowie das Überwachungsvideo des
Autobahnbetreibers gesichtet.
Die Beamten stimmen nicht mit dem Vorschlag des Gruppenleiters überein und schlagen stattdessen vor, dem
Fahrer des Fahrzeugs B eine Verletzung von Artikel 154 Absatz 8 der Straßenverkehrsordnung zur Last zu legen.
Artikel 154 Absatz 8 Codice della Strada (Italienische Straßenverkehrsordnung) Beim Einordnen in
den Verkehr, beim Fahrstreifenwechsel, beim Abbiegen, beim Wenden oder beim Anhalten muss der
Fahrer sicherstellen, dass diese Manöver keine Gefahr oder Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer

darstellen"
 
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Elorso

Elorso

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Danke für das Update!
Bleibt spannend!
 
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silverfox

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Wissen Dein Anwalt und die Versicherung davon, daß Du
Unterlagen aus einem laufenden Verfahren im Internet hinausposaunst ?
 
Elorso

Elorso

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Wissen Dein Anwalt und die Versicherung davon, daß Du
Unterlagen aus einem laufenden Verfahren im Internet hinausposaunst ?
Es ist genau diese Art der Fragestellung, die in Foren so nervt. Dieses Bessergewisse, dieses von oben herab. Besser wäre gewesen, den TS vielleicht in einer PM zu fragen, ob er sich darüber im Klaren ist.
Und weiter wäre es auch ganz toll, wenn Du, falls Du darüber verfügst, ein wenig Kontext und Erklärung zu Deiner „Frage“ dazu packen würdest.
 
S

silverfox

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Es gibt kein laufendes Verfahren.
Das ist nicht richtig.
Es gab einen Unfall mit Personen- und Sachschaden.
Die Polizei, die Versicherungen und zumindest Dein Anwalt sind beteiligt.
Bei Personenschäden kommt automatisch die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

Das ist das Verfahren.
Ob und wie das vor Gericht geklärt wird, ist eine andere Sache (auch "Verfahren").
 
teileklaus

teileklaus

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Da bin ich dacore, diese Informationen hat nur der Anwalt bekommen, solche Details werden nicht mal dem Klienten direkt von der Polizei ausgehändigt, weil es ein laufendes Verfahren ist, nun werden Sie der Öffentlichkeit präsentiert was sicher interessant ist aber dem Verfahren nicht zuträglich. nicht clever..
Namenloser:
Was du nervend empfindest in Internetforen, ist nicht stellvertretend für Alle.
Und gibst gleich ebenso Besserwissend ? wie vorher angemahnt Tips "Besser wäre gewesen, den TS ... "
Aber das ist dann nicht Besserwisserei?
 
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