Unverstandene Frage

Diskutiere Unverstandene Frage im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen Da unser Kollege Gottes Segen noch nicht so erfahren ist habe ich an seiner Stelle mal ein neues Thema erstellt. :rolleyes...
Schneuzer

Schneuzer

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Hallo
zusammen

Da unser Kollege Gottes Segen noch nicht so erfahren ist habe ich an seiner Stelle mal ein neues Thema erstellt. :rolleyes:
Hoffe es war in seinem Sinne? :)
Gruß Schneuzer


04.02.2007, 19:28
GottesSegen
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Registriert seit: 26.01.2007
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Unverstandene Frage
Ich wurde gebeten meine Frage hier zustellen- die für mich unlogisch ist
in meinen Fragenbögen!!

Die Frage im Bogen macht für mich keinen Sinn.
Es ging um Nebelschlußleuchte und Nebelscheinwerfer.

Ich bekam gesagt das man immer das Licht anhaben muß-auch am Tage-damit man besser gesehen wird.

Es macht für mich kein Sinn-dass bei Nebel/Regen das Licht aus sein kann- wenn Nebelleuchte und Nebelschlußlicht an sind.

Für mich macht es deshalb kein Sinn-weil ich am Tage an dem ich besser gesehen werde als bei Nebel/Regen-dass Licht anlassen muß und ich verpflichtet bin es anzuhaben und bei Nebel/Regen nicht-wenn die Leuchten darn sind am Bike.

Aus dem Buch:
"Zusätzlich angebrachte Nebelscheinwerfer dürfen entwerder zusammen mit dem Abblendlicht,oder anstelle des Abblendlichtes eingeschaltet werden."

Naja-kann sein das ich mir das nur nicht richtig vorstelle-ich habe da im Kopf kleine Leuchten-gegenüber der richtigen Beleuchtung.:rolleyes:

LG Jürgen
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GS-möge immer auf allen euren Fahrten/Reisen-mit dem GS-Bike sein!!
Seit alle behütet!!
 
Schneuzer

Schneuzer

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Hallo
Jürgen

Soweit ich weis kann man bei den Modellen ab ca. 2003 das Licht gar nicht mehr abschalten( Abblendlicht)? :confused:
Normal ist das die Nebelleuchten dann über einen externen Schalter betätigt werden,man kann also gar nicht nur mit den Nebelleuchten fahren.Es sei den man greift in die Elektrik ein und verdrahtet die Beleuchtung anders.
Was der Tüv dazu sagt???? :confused:

Gruß
Schneuzer
 
Kroete

Kroete

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Licht an - Licht aus - Licht an - Licht aus.:)



Natürlich muss man mit dem Mopped am Tage immer mindestens mit Abblendlicht fahren.
Nebelschlussleuchte muss ich mir für die ADV noch bestellen. :-)

Gruss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ron

Ron

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Ich glaube dieses Zugeständnis des Gesetzgebers (§17 (3) StVO) ist dem Umstand geschuldet, daß Nebelscheinwerfer zusätzlich viel Strom verbrauchen und so manch ältere Modelle nicht so leistungsstarke Lichtmaschinen hatten. Da Nebelscheinwerfer wesentlich heller sind, wird das normale Abblendlicht eben nicht mehr benötigt.

Gruß Ron
 
nypdcollector

nypdcollector

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Nebelscheinwerfer leuchten mehr den direkten Bereich vor dem Fahrzeug aus. Sie haben eine deutlich geringere Leuchtweite, als das reguläre Abblendlicht.
Beide habe in etwa die selbe Leuchtstärke, auch die Anforderung bzgl. Blendschutz an Abblendlicht und Nebelscheinwerfer sind in der ZO (§§50, 52 StVZO) identisch: Nicht mehr als 1 Lux in 25 m Entfernung.

Die Begründung, dass bei einspurigen Krafträdern nur ein Licht brennen muss (entweder Nebelscheinwerfer, oder Abblendlicht) liegt eher darin begründet, dass das Erkennungsbild des einspurigen Kfz nicht verfälscht werden soll, insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen.
 
Robert

Robert

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Es hat durchaus Vorteile, wenn man zum Beispiel nachts im Schneegestöber das Abblendlicht ausschalten und nur mit den Nebelwerfern fährt.

Die Eigenblendung ist geringer.

Könnt ihr ja beim nächsten Nebel mal testen.

Robert
 
GottesSegen

GottesSegen

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Es war in meinem Sinn Schneuzer-

vielen Dank für deine Hilfe!!!:)

Die Frage ist ja super kompetent beantwortet von den Mitglieder.

Euch kann man ja fast alles Fragen und man bekommt fachliche Antworten.

Für eure Mühe danke ich euch sehr.

LG Jürgen
 
Thema:

Unverstandene Frage

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