Verkauf, deutsche Steuer etc, brauche Infos

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Gast-33925

Gast
Ich möchte einem Freund helfen, seine Fahrzeuge zu verkaufen. Folgende Sachlage. Er hat ein Auto und einen Roller in Österreich gekauft, die Mehrwertsteuer wurde in D entrichtet, die Fahrzeuge sind in D angemeldet. Der Besitzer wohnt aber in Ungarn. Leider kann er sich krankheitsbedingt nicht selber um den Verkauf kümmern (in der Klinik) und hat mich gebeten ihm zu helfen. Habt ihr eine Idee, wie ich das abwickeln kann? Ich habe ihm angeboten, die Fahrzeuge nach D zu bringen, er hat aber auch in D niemanden der die Fahrzeuge verkaufen kann. Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Fahrzeuge: 1 Yamaha Roller 300 ccm
1 PKW Peugeot 306 cc Cabrio.
Ich werde ihn nach weiteren Details fragen, sobald ich weiss, welche notwendig sind.
Für input bin ich sehr dankbar.
DLzG rd07 / Günther
 
manfred180161

manfred180161

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Wenn die Fahrzeuge ein deutsches Kennzeichen haben, dann einfach reinsetzen und nach Deutschland fahren (oder eben überführen lassen).
Dann in Deutschland verkaufen mit der schriftlichen Vollmacht des Eigentümers.

Wo siehst du Probleme?
 
Elorso

Elorso

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Suchst Du einen Verkäufer, der das übernimmt, oder was ist genau die Frage?
Wenn die Fahrzeuge alle in D zugelassen sind und deutsche Papiere haben, sollte das doch eigentlich kein Problem darstellen. Wie Dein Freund das dann mit euren Abgaben regelt, sollte er mit seinem Steuerberater o.ä. ausmachen.
 
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DXBGS

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Besitzer wohnt in Ungarn, und wer ist der Eigentümer -> Wohnort/ zulassungs-Anmelderegelung ???
 
PerryXR

PerryXR

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Bevor ich ein Fahrzeug, das mir nicht gehört, von Ungarn nach Deutschland fahre, würde ich erstens eine Vollmacht vom Besitzer einholen und prüfen bzw. bestätigen lassen, dass das Fahrzeug auch dementsprechend versichert ist.
Ist doch oft so, daß das Fahrzeug nur auf den Versicherungsnehmer und ggf. noch auf den Partner versichert ist.
 
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Gast-33925

Gast
Er hat auch einen Wohnsitz in Deutschland, wo die Fahrzeuge auch angemeldet sind. Wohnt aber in Ungarn. Das mit der Vollmacht wäre an sich kein Problem, die würde ich bekommen. Aber er hat niemanden in D der die Kaufabwicklung durchführen kann. Ist eventuell ein Kommissionsverkauf über einen Händler möglich? Klar wird der Händler dafür Provision verlangen. Aber gibt es so eine Möglichkeit in D überhaupt?
 
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DXBGS

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Bring es zum "Ralf Schuhmacher" ähnliches gibts auch für Motorräder.
Innerhalb 1 woche alles verkauft
 
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Caballerobert

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Ich habe ihm angeboten, die Fahrzeuge nach D zu bringen
Ähh, ein Peugeot 306 Cabrio aus den 90ern von Ungarn nach D bringen? Über welchen Fahrzeugwert redet man da? 500 €? Was kostet denn die Anreise nach Ungarn und der Sprit für die Rückreise nach D?

Da ist doch die Frage, weshalb verkauft er das Zeug nicht in Ungarn? Falls es mit der Abmeldung einer D-Zulassung in Ungarn ein umständliches Thema wäre, kann er dir doch Nummernschilder und Papiere schicken und du meldest es ihm halt ab.
 
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Gast-33925

Gast
Sorry, hab mich verlesen, es ist ein Peugeot 308 cc. Ich weiss weder Baujahr noch Kilometerstand. Beim Roller läßt er das 5000 km Service noch machen, den hat er erst seit ein paar Monaten. Ich werde mich um weitere Fahrzeugdetails noch bemühen. Ob die Fahrzeuge in Ungarn verkauft werden können, das muss ich auch noch bei ihm erfragen. Ist ein bisserl schwierig, da er nicht mehr sprechen kann.
 
SQ18

SQ18

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Ähm der Eingang ist leider etwass verwirrend - wo in der EU irgendwann mal die Ust gezahlt wurde spielt ja erstmal keine Rolle und bei den Fahrzeugen würde ich mal davon ausgehen das die privat genutzt wurden und somit die USt nicht mehr relevant ist.
Ist der aktuelle Besitzer auch Eigentümer?
Wohnsitz in Ungarn und / oder ist er dort auch in der Klinik?
Wo sind die Gefährte - in Ungarn?

Ich würde die Fahrzeuge Online abmelden - kost' pro Nase 2,90 und in Ungarn verkaufen, sofern es dort einen halbwegs vernünftige Vertrauensperson gibt.
Evt. muss sich dort eh noch jemand vertrauensvoll um andere Dinge kümmern...

Gebrauchtes Auto im Ausland kaufen: Das solltet ihr beachten
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die wesentlichen Fragen sind doch: Wo ist ein Fahrzeug zugelassen?
Falls DE, dann muss es Schein +Brief geben (wahlweise Zul Teil1+2). Derjenige der den Brief hat gilt als Eigentümer, da braucht's keine Vollmacht.
Wird ein "deutsches" Fahrzeug im Ausland verkauft, dann muss es a) in DE abgemeldet werden (sollte inzwischen online möglich sein).
Wird es dann offiziell z.B. nach Ungarn verbracht = eingeführt (egal ob es dort bereits als "deutsch" gefahren ist), dann sind u.U. Abgaben fällig (das weiss der Zoll).
Das aber ist Problem des Käufers.
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
Das mit dem Zoll auch - und noch ist Ungarn in der EU
Ja, deshalb schreibt mich auch der Zoll an, ob denn mein aus NL stammendes Fahrzeug bereits versteuert sei.
Wenn innerhalb der EU Fahrzeuge über die Grenzen verkauft werden, kann es sein, dass unterschiedliche Steuersätze gelten und man die Differenz zu zahlen hat. In der Praxis kauft man das Fahrzeug dann, z.B. in den NL steuerfrei und versteuert es in DE. Die Anfrage mit der Bitte um Nachweis kam knapp 2 Jahre nach dem Kauf.
Auskünfte über Derartiges gibt der Zoll obwohl das mit Zöllen nichts zu tun hat.

Der Einwand mit der ZulBeschT2 als Besitzurkunde ist korrekt. Allerdings sind die Teile 1+2, alternativ 2+Abmeldebescheinigung Voraussetzung für einen Verkauf.
Wenn ich beides habe, fragt kaum jemand nach Vollmachten. Was nützt ein Zettel auf dem "Vollmacht" steht? Vielleicht noch eine unbeglaubigte, juristisch wertlose Kopie des Perso?
Bei der Gelegenheit als ich ein Fahrzeug für einen Spezl verkaufte, fragte der Käufer nicht nach einer Vollmacht. Handschlag, Geldübergabe, fertig.

Anders wäre es mit einer "Notariellen Allgemeinen Vollmacht".
Da habe ich schon erlebt, dass eine Versicherungsmitarbeiterin die notarielle allg. Vollmacht meiner Frau anzweifelte ("die ist ja uralt"!). Als ich meinte "dann rufen Sie bitte den Notar an und fragen sie nach ob diese Vollmacht widerrufen ist!". Der Vorgesetzte klärte sie dann auf.
Zwei "Witze" dazu: Als die Vollmacht ausgestellt wurde wies der Notar meine Frau darauf hin, dass ich z.B. unser gemeinsames Haus an mich verkaufen könne und sie dagegen machtlos sei.
Antwort "Macht er nicht!".
Wir sind inzwischen seit 35 Jahren geschieden und die Vollmacht gilt noch immer! Meine Exfrau: "Lass' nur, vielleicht brauchst Du sie noch mal!".
gerd
.
 
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