Verkehrskontrolle

Diskutiere Verkehrskontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ob das auch so funktioniert hätte, wenn Du mit einem Rechtsanwalt gedroht hättest?
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Gast62588

Gast
Ich habe mir die Zeit genommen, die Beiträge aufmerksam zu lesen und die meisten stimme ich überein.
Mir hat gefallen, das es keine „ Bullenschelte“ gab.
Der Ton macht tatsächlich die Musik- egal ob vom Beteiligten oder von der „ Rennleitung ".
Oft habe ich die Erfahrung gemacht, das freundliche ehrliche Worte mehr bringen als ein Ticket.
Thorsten
 
Nordisch

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Bei einer Kontrolle im Sommer musste ich den Polizisten etwas zurück halten, erst wollte ich meinen Helm abnehmen, bevor ich ihm zuhören konnte. Er fing gleich, nachdem der Helm runter war, wieder an, mir Fragen zu stellen. Auf meine Bitte hin, doch bitte erst die Ohrstöpsel rausnehmen zu dürfen, mit der Erklärung, dass ich Hörgeschädigt bin und mich vor weiteren Schäden schützen wolle, hat er sich die Stöpsel genauer angesehen. War mir aber auch klar, er wollte nur sicher gehen, dass das keine In-Ear-Hörer sind, mit denen ich ggf. zu laut Musik höre, Stichwort Verkehrssicherheit.

Sein Kollege fragte mich dann, ob ich weitere körperliche Beeinträchtigungen habe. Auch die Frage halte ich für relevant. Allerdings mussten beide grinsen, als ich ihnen sagte, dass ich, wenn ich morgens aufwache und keine Schmerzen hätte, es mit der Angst zu tun bekomme und schnell prüfe, ob ich noch lebe. Damit war das Thema durch. Der Rest ging völlig locker über die Bühne und zum Schluss war sogar noch Smalltalk angesagt.

Auch hier die Erkenntnis: Jeder macht seinen Job, mal besser, mal schlechter. Und nicht jede Frage, die ich nicht verstehe, ist sinnlos. Manche Fragen dienen meiner eigenen Sicherheit, wenn sie anderen gestellt werden.
 
udob

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Er hätte es auf Video gehabt 🤪
Er hat mich auch gefragt, ob ich das Blaulicht nicht gesehen hätte
Das erinnert mich an eine Heimreise von einem Wochenende aus Hamburg. Da habe ich auch einen komischen BMW an der Auffahrt überholt, der mich nach einiger Zeit überholte und auf die nächste Ausfahrt leitete.
Der hatte zwar auch ein Blaulicht im Auto und zusätzlich hatten beide noch Uniform an, allerdings ist mir das leider erst zu spät aufgefallen.
Nach einem netten Gespräch und Ansicht der Videoaufzeichnung durch meine Tochter :-) :-) bin ich dann auch der Nutzung des ÖPNV entkommen und hatte nur ein paar Punkte in Flensburg.
Die sind aber auch schon wieder weg.

:-) :-)
 
QVIENNA

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Mein erstes Ticket hab ich am ersten Tag meines Führerscheins bekommen (mit der Vespa Rallye) 🙈 Bin allerdings schon ein Jahr ohne gefahren (nur gelegentlich) 😝
 
FlowRider

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Kleiner Exkurs:
Ihr lasst euch hier alle über die Polizei aus - naja, gut, der Titel ist auch Verkehrskontrolle.

Wenn ihr mal so richtig angemacht werden wollt, dann versucht mal in Wien, in einem Café was zu bestellen. Mit Hochdeutsch ist man da schon mal ganz, ganz tief unten in der sozialen Hierarchie, knapp über Wal-Kacke. Falls der Herr Ober die "Person am Tisch" überhaupt wahrzunehmen geruht ("Hallo Ober!" "Hallo Gast!"). Wobei die Ober aber auch vor den Eingeborenen keinen Halt machen, wie ich schon mehrfach erleben durfte.
 
QVIENNA

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Kleiner Exkurs:
Ihr lasst euch hier alle über die Polizei aus - naja, gut, der Titel ist auch Verkehrskontrolle.

Wenn ihr mal so richtig angemacht werden wollt, dann versucht mal in Wien, in einem Café was zu bestellen. Mit Hochdeutsch ist man da schon mal ganz, ganz tief unten in der sozialen Hierarchie, knapp über Wal-Kacke. Falls der Herr Ober die "Person am Tisch" überhaupt wahrzunehmen geruht ("Hallo Ober!" "Hallo Gast!"). Wobei die Ober aber auch vor den Eingeborenen keinen Halt machen, wie ich schon mehrfach erleben durfte.
Exkurs zum Exkurs:
Durch die vielen Bildungs (numerus clausus) Flüchtlinge aus deutschen Landen, jobben schon viele ebensolche Studenten prekär in der Gastro. Deutsche Gäste fühlen sich oft wie zu Hause - und Einheimische wie im falschen Film 🎥
Statt „hallo Ober“ einfach mit Herr Ober versuchen. Und: die weibliche Form heißt nicht Oberin 🤣
 
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HFB

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Mein erstes Ticket hab ich am ersten Tag meines Führerscheins bekommen (mit der Vespa Rallye) 🙈 Bin allerdings schon ein Jahr ohne gefahren (nur gelegentlich) 😝
Das ist ja fast so schön wie daß ich an meinem ersten Schultag gleich nachsitzen musste :D
 
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HFB

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Grundschule oder Gymnasium? 🤣
Grundschule, an meinem ersten Tag auf dem Gymnasium habe ich mir auf dem Hinweg beim Aussteigen aus dem Zug mit hinfallen die Hose zerrissen und auf dem Nachhauseweg bin ich trotz Fahrkarte das erste Mal schwarz gefahren (und natürlich erwischt worden). Frag mich mal, was für ein Verhältnis zur Schule ich zeitlebens hatte :bounce:
 
gstrecker

gstrecker

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So, Du hast dann also 38 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und beschwerst Dich über die stolze Rentenzahlung, die Du bekommen sollst?! Weit ab von jeder Realität. Frag mal den Bauarbeiter oder die Dame bei Aldi an der Kasse. Das kann ungemein "erden".
Als Oberstaber mit A9 mZ / A10 wärst Du sicherlich nicht besser dran gewesen...

Wir sind aber komplett OT.
hi, ich habe seit meinen 18 Lebensjahr eingezahlt. Die Bundeswehr hat die SaZ beim Ausscheiden noch nachversichert.
Und wenn ich mit 54 Jahren in Pension gegangen wäre kannst Du ja mal den Unterschiedshöhe ausrechnen als wenn man mit 67 in Rente geht. Das sind 13 Jahre x12x2500 Euro.

und jetzt Schluss mit OT
 
fralind

fralind

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Mir hat ein PKW am Montag die Vorfahrt genommen und ich musste die GSA in einer abknickenden Vorfahrtsstraße, bereits in Schräglage, per Ankerwurf auf die Seite legen. Bin dann abgeworfen worden. Die Airbagweste hat Schlimmeres verhindert. Der Autofahrer hat mir sofort gesagt, er habe mich komplett übersehen und war in vollem Umfang einsichtig. Hat er auch bei der Polizei so kundgetan. Das zieht eigentlich ein Bußgeld von mindestens 35,- Euronen nach sich. Da der Verursacher aber wirklich komplett aktiv mitgemacht hat und alles "gestanden" hat, blieb es bei einer mündlichen Verwahrnung. Ist auch viel Ermessensspielraum bei der Rennleitung drinn.
2.2 Erteilung von Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verwarnungsverfahren)
2.2.1 Allgemeines
Die Verwarnung ist ein wichtiges Mittel zur Verkehrserziehung. Sie dient dazu, den Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften zu erinnern, ihm durch ihn begangene geringfügige Verkehrsverstöße vorzuhalten und diese in einem vereinfachten Verfahren zu ahnden. Von ihr ist nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen. Auch soll hierdurch die Akzeptanz der Verkehrsvorschriften für die Zukunft erhöht werden.
Die Verwarnung ist ein Angebot an den Verkehrsteilnehmer, eine geringfügige Maßnahme mit präventivem Charakter zu akzeptieren, um ein förmliches Bußgeldverfahren zu vermeiden. Eine Verwarnung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Betroffene einverstanden ist. Andernfalls ist ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten, das dem Betroffenen eine gerichtliche Prüfung des Sachverhalts ermöglicht.
2.2.3 Zulässigkeit der Verwarnung
a) Eine Verwarnung darf nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erteilt werden. Ob eine Ordnungswidrigkeit als geringfügig im Sinn von § 56 Abs. 1 OWiG angesehen werden kann, richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes und nach dem Vorwurf, der den Täter trifft. In der Regel ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit dann als geringfügig anzusehen, wenn im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für die Zuwiderhandlung als Ahndungssatz ein Betrag unter 40 € ausgebracht ist.

b) Eine Verwarnung darf in der Regel nicht erteilt werden
aa) bei grob verkehrswidrigem oder rücksichtslosem Verhalten von Verkehrsteilnehmern;

bb) bei Zuwiderhandlungen, für die im Tatbestandskatalog als Ahndungssatz ein Betrag von 40 € oder mehr ausgebracht ist.
in den unter Buchst. bb genannten Fällen kommt eine Verwarnung jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn wegen ganz besonderer Umstände des Einzelfalles (z.B. wenn – für den Täter ersichtlich – eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war) eine Verwarnung ausreichend ist.

d) Besteht kein öffentliches Interesse an einer Ahndung, weil die Bedeutung des Verstoßes und der den Täter treffende Vorwurf nach den Umständen des Einzelfalles besonders gering sind (unbedeutende Ordnungswidrigkeit), ist kein Verwarnungsgeld zu erheben, sondern von der Möglichkeit einer Belehrung, eines Hinweises oder einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (mündliche Verwarnung) Gebrauch zu machen.
Daher mein "Eigentlich nicht"

wenn jemand dadurch zu Schaden gekommen ist, was bei einem Sturz, mag er noch so leicht gewesen sein, denn eine Beschädigung (die immer vorhanden ist beim ablegen unter Geschwindigkeit) ist immer der Fall.
 
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HFB

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Daher mein "Eigentlich nicht"

wenn jemand dadurch zu Schaden gekommen ist, was bei einem Sturz, mag er noch so leicht gewesen sein, denn eine Beschädigung (die immer vorhanden ist beim ablegen unter Geschwindigkeit) ist immer der Fall.
Sehr schön aufgedröselt. Die Frage hier wäre aber auch, ob wir uns beim Sturz von einem Motorrad überhaupt noch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegen. Auch kleinere Blessuren können durchaus als Körperverletzung ausgelegt werden und dann sieht die Sache nochmal ganz anders aus, weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Bin mal in dem Irrglauben, an einer Abbiegeampel zu stehen ohne auf den Gegenverkehr zu achten links abgebogen als es grün wurde. Der Gegenverkehr stand an einer ca. 10% Steigung beim Losfahren. Die Autos haben gehupt und gebremst nur ein dämlicher Mofafahrer fuhr weiter, seine Aussage ‚ich habe nach den hupenden Autos neben mir gesehen‘ und erwischte mich so hinten noch an der Stoßstange. Das Ergebnis war ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung samt Strafbefehl und allem was dazugehört.
Von pflichtgemäßen Ermessen kann man also im oben beschriebenen Fall mit der mündlichen Verwarnung nicht sprechen, eher kein Bock auf Papierkram…
 
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sigmali

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Da hast du sicherlich Recht, aber 7.95 % von 2900 sind halt 230 Euro Zuschuss, bleiben dann für mich immer noch 470 Euro Krankenkasse. Und beim Beamten 70 Euro.

Hui, jetzt sind wir aber auch mittels meiner Mithilfe ganz schön abgedriftet. Sorry
Das mit den 70 Euro Krankenversicherung liegt im Bereich der Märchen. Zumindest in Baden-Württemberg.
 
QVIENNA

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Und was ist aus uns geworden?
Kreuzbrave GS Fahrer 🤣🤣
 
qtreiber

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OT:
als Anwartschaftversicherung würde ich das gelten lassen, aber niemals für eine Vollversicherung. Selbst dann nicht, wenn "nur" Restkosten abgesichert werden müssen.

... das soll es von mir dann auch dazu gewesen sein.
 
AmperTiger

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Das kann man aber aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten: ich bin 60 Jahre alt und habe bisher ca. 32 Jahre den Höchstsatz monatlich eingezahlt und davor den errechneten Satz analog zu meinem Gehalt. Lt. Jährlichem Rentenbrief wird meine Altersrente mit 66,5 Jahren ca. 2900 Euro betragen. Diese muss dann auch noch zu einem gewissen Satz versteuert werden. Meine private Krankenversicherung läuft dann weiter mit mindestens 700 Euro (derzeit).
Einer meiner Freunde war Hauptkommissar und ist mit 63 in den Ruhestand gegangen. Mit 3300 Euro minus 70 Euro Krankenkasse und gilt, so wie vorher auch, weiterhin als Privatpatient.
Das mit der Krankenkasse deines Freundes vermutlich A12? halte ich für ein Gerücht. Sein Grundgehalt betrug zuletzt ca 3700 € . Davon dann 71,75% Pension, sind 2650€ , abzüglich der Krankenkasse.

Obwohl das Ländersache ist und unterschiedlich gehandhabt wird, in Bayern zur zeit 50/50 %. Hier betragen die Kosten für einen Mann ü 50 im Moment ~350€ ( für 50%ige private Versicherung) die werden auch in der Pension nicht weniger. Hier wäre es 2650 € minus 350 Krankenkasse
Der Hauptkommissar hat an der Beamtenfachhochschule studiert ( wenn er kein sog. Handaufleger ist), er hat wahrscheinlich eine Führungsposition oder eine verantwortungsvolle Position inne. In der freien Wirtschaft macht das keiner für das Gehalt. Verantwortung und Risiko sind hoch. Im Gegenzug fällt die Pension sagen wir adäquat aus.

Wenn du als junger Mensch zum Staat gehst, fragen sich alle, wie kann man nur so blöd sein kann . Der gleiche Mensch beim Staat muss sich 40 Jahre später anhören, dass Beamte zuviel Pension im Vergleich bekämen.
 
AmperTiger

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Einen gestandenen Polizisten kannst du mit der Visitenkarte eines Rechtsanwaltes, die du bei der Verkehrskontrolle aus dem Auto hältst, 0,0 beeindrucken. Das interessiert schlicht nicht. Der Anwalt ist nicht vor Ort, du bist in der Verkehrskontrolle und nicht anderes ist das Thema.
In München hat eines Nachts, halb drei morgens, ein geschmeidiger Jungdynamiker nach einer kurzen, aber heftigen Beschleunigungsorgie mit seinem Porsche, auch gemeint, statt seines Führerscheins und Fahrzeugscheins, nur die Visitenkarten seines RA durchs nur wenige Millimeter geöffnete Seitenfenster halten zu müssen. Der Name des RA war, sagen wir mal, nicht unbekannt.
Dem Jungdynamiker, zweiter Vorname "extrem lässiges und arrogantes Auftreten" wurde höflich angeboten, dass man ihm sehr gerne 😈 beim Aussteigen behilflich wäre, sollte er damit Schwierigkeiten haben.
Ergebnis war eine Anzeige wegen eines, nicht ganz unerheblichen, Geschwindigkeitverstoßes innerorts und nach endlosen Gemecker und "Drohung" mit Anwalt seinerseits, auch noch eine Vorladung zum Verkehrsunterricht. Dieser Vorladung mußte er dann auch auf Anordnung des Richters bei der späteren Verhandlung folgen und dafür einen Sonntag Vormittag opfern. Zum Verkehrsunterricht durfte er mit Taxi vorfahren, zu dem Zeitpunkt hatte er seinen Lappen noch nicht zurück.

Fazit: wenn man schon mal Scheiße baut, muss man nicht auch noch umrühren.
 
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