Versicherungsschutz gegen Diebstahl wenn Lenkradschloss nicht funktioniert

Diskutiere Versicherungsschutz gegen Diebstahl wenn Lenkradschloss nicht funktioniert im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo miteinander, erstmal einen netten Gruss an alle..ich bin neu bei Euch und fahre ne F 750 GS. Ich hätte eine Frage an Euch. Wie ist das mit...
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fenstermicha

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Hallo miteinander,
erstmal einen netten Gruss an alle..ich bin neu bei Euch und fahre ne F 750 GS.
Ich hätte eine Frage an Euch.
Wie ist das mit dem Versicherungsschutz gegen Diebstahl wenn das Lenkradschloss nicht aktiv ist (zum Beispiel wenn an meiner GS das Keyless ride nicht funktioniert) bzw. es geht auch um das Bike meines Junior, der hat vor 4 Wochen für 32000,-- € ne Harley Road Glide gekauft und der Händler wollte die Schlüssel für das Lenkradschloss und die Köffer nachschicken, ist bisher aber nicht passiert.
Hat jemand Erfahrung damit ?
Schöne Grüsse aus Stuttgart
Michael
 
x-file

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Im Schadensfall schnell problematisch, denn darauf wird sich sich möglicherweise die Versicherung berufen. Wer da wem den Schlüssel nicht schickt, interessiert die nicht. Natürlich gibt es weitere Sicherungsmöglichkriten, aber ob die diese dann akzeptieren?
In jedem Fall die Versicherung informieren, dann müssen die mitteilen was akzeptabel ist. Die könnten sagen, solange das nicht ist kein Versicherungsschutz.
 
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HeikoRoadKing

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Bike meines Junior, der hat vor 4 Wochen für 32000,-- € ne Harley Road Glide gekauft und der Händler wollte die Schlüssel für das Lenkradschloss und die Köffer nachschicken, ist bisher aber nicht passiert.
Hat jemand Erfahrung damit ?
Schöne Grüsse aus Stuttgart
Michael
Bei HD sind ab Werk alle Schließzylinder gleichschließend. Ein Schlüssel für alles. Wenn das bei eurem Bike nicht der Fall ist sollte was faul sein. Bei 32K € gäbe es bei mir keine Kompromisse.
 
chrisonbike

chrisonbike

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Ich hatte vorher ne Road Glide. Die Koffer sind im Standardlieferumfang und die 3 Schlüssel habe ich bei der Händlerübergabe bekommen. Da muss es schon einen sehr guten Grund für die bei Übergabe fehlenden Schlüssel geben. Ob jede Versicherung bei Diebstahl nur mit Wegfahrsperre zahlt Ist fraglich.
Viele Grüße
Chris
 
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KJB

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Würde ich an Deiner Stelle mit der Versicherung klären. M.W. ist es grundsätzlich so, daß "hinreichende Vorkehrungen gegen die Entwendung" getroffen werden müssen. Dazu zählt auch eine abgeschlossene Garage, Sicherung durch Schloß, Kette ect.
 
Klausmong

Klausmong

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Ich würde dem Händler schriftlich (per email) mitteilen, das Du ohne dem Schlüßel einen verminderten Versicherungsschutz hast und im Falle des Falles von Ihm eine Lösung erwartest...
 
DerDaub

DerDaub

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Jeder Zweiradbesitzer ist aus der Sicht der Versicherung dazu verpflichtet, sein Krad gegen Diebstahl zu sichern. Dazu gehört auch ein Lenkerschloss.

Solange das Lenkerschloss (ich bitte den Fehler mit Lenkradschloss zu entschuldigen) nicht funktioniert, sollte das Bike zusätzlich mittels Kette, Felgenschloss, Schloss in der Bremsscheibe ect gegen Diebstahl gesichert werden. Alles andere wird definitiv zu einem Problem in einer Schadenregulierung werden.

Man schließt ja auch sein Haus ab, wenn man es verlässt.
 
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Gewurz

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Jeder Zweiradbesitzer ist aus der Sicht der Versicherung dazu verpflichtet, sein Krad gegen Diebstahl zu sichern. Dazu gehört auch ein Lenkradschloss.

Solange das Lenkradschloss nicht funktioniert, sollte das Bike zusätzlich mittels Kette, Felgenschloss, Schloss in der Bremsscheibe ect gegen Diebstahl gesichert werden. Alles andere wird definitiv zu einem Problem in einer Schadenregulierung werden.

Man schließt ja auch sein Haus ab, wenn man es verlässt.
Ein Motorrad hat kein Lenkrad. ;)
 
Klausmong

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Solange das Lenkradschloss nicht funktioniert, sollte das Bike zusätzlich mittels Kette, Felgenschloss, Schloss in der Bremsscheibe ect gegen Diebstahl gesichert werden. Alles andere wird definitiv zu einem Problem in einer Schadenregulierung werden.
Ich würde dem Händler einfach die Frage stellen, warum ich auf meine Kosten sowas anschaffen muss, wenn er mir den dafür benötigten Schlüßel nicht liefert?
 
br60

br60

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Man muss der Versicherung im Schadenfall ja auch einfach nix sagen. Wenn das Teil weg ist, ist es weg. Jedoch möchte die Versicherung dann schon alle Schlüssel haben, sonst zahlt sie nicht...
Wichtiger ist demnach an ein paar Schlüssel zu kommen, egal ob die passen....
 
Keusebube

Keusebube

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Soeit ich weis ist das Lenkerschloss Pflicht. Mir sind Fälle bekannt (sind aber schon älter!), in denen die Versicherung nicht eingesprungen ist, eben weil das Lenkerschloss nicht verriegelt war. Ob und wie das Moped sonst gesichert ist/war, ist dabei gänzlich unerheblich - zumindest für die Versicherung.

Ich würde da nichts anbrennen lassen und eine schriftl. Stellungname der Versicherung einholen und zusätzlich den Händler (schriftlich) in Verzug setzen und dabei evtl. Schäden/Kosten auf Ihn abwälzen (muss aber im Verzugs-Schreiben festgehalten sein!).

Gruß und viel Erfolg,
Markus
 
Der mit der Q Tanzt

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Wie ist das dann wenn das Motorrad auf einem Anhänger in der Vorderradwippe zb. steht. da kann man ja das Lenkschloß nicht abschließen.
 
Der mit der Q Tanzt

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Richtig. Eine von diversen Situationen, in denen das Lenkerschloss nicht verriegelt ist.
Nach meinem Kenntnisstand alles ohne Versicherungsschutz (Diebstahl).
nicht gut. Gesprächsbedarf mit der Versicherung.
 
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Gewurz

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Gesprächsbedarf mit der Versicherung.
So empfiehlt es auch die AI:

Besonderheiten bei Transport auf Anhänger
  • Beim Transport auf einem Anhänger befindet sich das Motorrad typischerweise in einer Vorderradwippe und das Vorderrad steht gerade, sodass das Lenkerschloss nicht eingerastet werden kann.
  • Mehrere Versicherungen empfehlen in diesem Fall ausdrücklich, das Motorrad (z.B. über Nacht) nach Möglichkeit so zu verladen, dass das Lenkrad eingeschlagen und das Schloss eingerastet werden kann, um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Ist das technisch unmöglich, würde im Schadensfall eine Einzelfallprüfung durch die Versicherung erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ansprüche gekürzt oder abgelehnt werden – zumindest haben Versicherungen niemandem pauschal versprochen, auch ohne eingerastetes Lenkerschloss im Anhänger-Transportfall zu zahlen.
Fazit:
Das Aktivieren des Lenkerschlosses wird als verpflichtend betrachtet. Beim Transport auf dem Anhänger ergibt sich eine Grauzone. Sicherst du das Motorrad transportbedingt nicht mit dem Lenkerschloss und es wird gestohlen, entscheidet die Versicherung nach Einzelfall – mit möglicher Leistungskürzung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen unbedingt, die eigene Versicherung im Voraus um eine schriftliche Klarstellung zur Absicherung zu bitten, wie sie bei einem Diebstahl während des Transports ohne verriegeltes Lenkerschloss verfährt.
 
teileklaus

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erst mal war das Motorrad abgeschlossen und wurde entwendet, sollte es wieder auftauchen kann man feststellen ob das nicht so war, dann wäre das Motorrad ja auch wieder da.
Zudem stellt man ein Motorrad ggf auch am Vorabend auf den Anhänger und kann das Lenkerschloss nicht reinmachen.. das sehe ich dann nicht als "grob fahrlässig" zumal man untewegs ja auch auf dem Rastplatz mal so ne Stunde hält..
 
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WolleZ1

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Ich hatte einen langen Austausch mit meiner Versicherung (LVM) über das Anhängerthema.
Einzelfallentscheidung.
Moped auf Anhänger anketten und Fotos machen und hoffen.

Gruß

Wolle
 
Thema:

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