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morepower
Manchmal ist es einfach unglaublich, wie einige auf Belehrungen von Fachleuten reagierenUnd anstatt zusätzlichem Pickerl an der GS hat mein Profil jetzt einen weiteren Troll auf der Ignorieren-Liste


Manchmal ist es einfach unglaublich, wie einige auf Belehrungen von Fachleuten reagierenUnd anstatt zusätzlichem Pickerl an der GS hat mein Profil jetzt einen weiteren Troll auf der Ignorieren-Liste
Quelle: https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/ - für jeden einsehbar2.2 KLEBEVIGNETTENANBRINGUNG
2.2.1 Art und Ort der Anbringung der Klebevignette
An jedem mautpflichtigen Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen nicht im Mautsystem registriert wurde, ist (unter Berücksichtigung des Punktes 2.2.2 Mautordnung Teil A I) vor Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes eine gültige der jeweiligen Fahrzeugkategorie entsprechende Klebevignette ordnungsgemäß (unter Verwendung des originären Vignettenklebers) anzubringen. Jede andere Art der Anbringung (zB durch [zusätzliche] Klebestreifen, andere Arten von Fixierungen oder ein Überkleben der Klebevignette mit einer zusätzlichen Schutzfolie) ist nicht gestattet, verwirkt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und kann den Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 1.9) verwirklichen. Zehntages-Klebevignetten und Zweimonats-Klebevignetten sind nur dann gültig, wenn sie durch ordnungsmäßige, vollständige Lochung des Kalendertages und –monats entwertet wurden.
Die Klebevignette für mehrspurige Kraftfahrzeuge ist - nach vollständigem Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Bei Nichtbeachtung der Anbringungsvorschriften (zB nicht vollständiges Ablösen von der Trägerfolie oder nicht vollständige Anbringung der Vignette) kann der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 1.9) verwirklicht werden. Auf die Anbringungsempfehlung auf der Rückseite der Klebevignette wird hingewiesen. Bei Motorrädern ist die Klebevignette gut sichtbar und kontrollierbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und um eine wirksame und benutzerfreundliche Kontrolle der Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu gewährleisten, sollte tunlichst neben der jeweils gültigen Klebevignette höchstens eine zweite Klebevignette am Kraftfahrzeug angebracht sein. Das Ablösen und Umkleben einer bereits angebrachten gültigen Klebevignette, jede andere als in dieser Mautordnung zugelassene Mehrfachverwendung der Klebevignette oder eine chemische oder auch technische Manipulation des originären Klebevignettenklebers derart, dass bei Ablösen der Klebevignette deren Selbstzerstörungseffekt verhindert wird, ist unzulässig und kann den Tatbestand der Mautprellerei verwirklichen.
Ich bin der Letzte der eine fachliche "Belehrung" nicht annimt, auch wenn der Begriff "Belehrung" aus der Oberlehrer-/Beamtenecke schon sehr schräg rüberkommt.Manchmal ist es einfach unglaublich, wie einige auf Belehrungen von Fachleuten reagierenanstatt sich für die richtige Information zu bedanken und den eigenen Fehler einzugestehen, wird auf beleidigt gemacht......
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Hallo Ralf,. . .
Ich persönlich kann die Diskussionen um die paar Euro für die Vignetten eh nicht nachvollziehen. So ein Urlaub kostet im besten Fall ein paar hundert Euro, was machen da 10€ für Österreich und 40€ für die Schweiz schon groß aus? In Frankreich, Italien, Spanien etc. hat man das in Nullkommanix durch die Maut verblasen, von Sprit, Reifen und sonstigem Schnickschnack mal ganz abgesehen.
Wenn man irgendwo in der Pampa steht, es schüttet in Strömen aber ich muss die ach so schönen Pässe fahren weil ich zu geizig für's Pickerl war frage ich mich ob man die richtigen Prioritäten setzt.
Bis dann,
Ralf
Jetzt wird's langsam absurd hier drin. Motorrad-Vignetten haben den Kleber auf der Rückseite, nicht wie beim Auto auf der Vorderseite."Jede andere Art der Anbringung (zB durch [zusätzliche] Klebestreifen, andere Arten von Fixierungen oder ein Überkleben der Klebevignette mit einer zusätzlichen Schutzfolie) ist nicht gestattet"
stehen im Widerspruch zu
"Bei Motorrädern ist die Klebevignette gut sichtbar und kontrollierbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben."
Wenn ich die originale Klebeseite der Vignette auf ein festes Verkleidungsteil klebe, ist die Vignette nicht mehr lesbar oder hat jemand transparente Verkleidungsteile? Mein Windschild ist fast schwarz und somit - als einzig von innen beklebbarer Ort - auch nicht erlaubt.
Ich glaub ich kann nicht mehr nach Österreich fahren oder verstoße gegen irgend eine Regel. Das Leben an sich ist echt nicht so einfach.
Wenn die Alpen gewissermaßen direkt vor der Haustür liegen, ist der Alpentrip ein Wochenendvergnügen. Bei gewissen Kurztripps Richtung Korsika, Sardinien und co. empfiehlt sich aber der schnellere Weg über die Autobahn.Man kann es aber auch sportlich sehen und versuchen, Autobahn mit dem Motorrad grundsätzlich zu vermeiden.
Mir genügt schon die noch mautfreie Anreise auf deutschen Autobahnen bis zu den Alpen.
Diese durchquere ich lieber auf den Landstraßen und zahle lieber für Großglockner-Hochalpenstraße, Felberntauerntunnel oder Timmelsjoch Mautgebühren.
Gruß Thomas
Es gibt keine extra Vignetten fürs Motorrad - die Vignetten sind schlicht und ergreifend von beiden Seiten lesbar. Zu mindestens die Schweizer - bei den österreichischen bin ich mir fast sicher, dass es auch so ist.Jetzt wird's langsam absurd hier drin. Motorrad-Vignetten haben den Kleber auf der Rückseite, nicht wie beim Auto auf der Vorderseite.
Ja - dachte ich auch so bei Braunis eintrag. Weil - er ist ja Bayer, da MÜSSEN die Alpen vor der Tür liegen.Wenn die Alpen gewissermaßen direkt vor der Haustür liegen, ist der Alpentrip ein Wochenendvergnügen. Bei gewissen Kurztripps Richtung Korsika, Sardinien und co. empfiehlt sich aber der schnellere Weg über die Autobahn.
Das ist nur in der Schweiz so. In Österreich gibt es Vignetten für Motorrad (kleben auf der unbeschrifteten Rückseite, und sind mit einem "A" gekennzeichnet) und fürs Auto (kleben auf der beschrifteten Vorderseite, und sind mit einem "B" gekennzeichnet). In Österreich ist die Vignette für das Motorrad ja auch billiger als für's Auto. Wenn das nun dieselbe Vignette wäre, würde wohl jeder eine Moto-Vignette kaufen und in's Auto kleben.Es gibt keine extra Vignetten fürs Motorrad - die Vignetten sind schlicht und ergreifend von beiden Seiten lesbar. Zu mindestens die Schweizer - bei den österreichischen bin ich mir fast sicher, dass es auch so ist.
Du hast dir eine PKW Vignette gekauft oder dir wurde eben die falsche verkauft....Die A-Vignetten, die ich bisher hatte kleben original nur auf der Vorderseite. ...
In Österreich wird, im Unterschied zur Schweiz, zwischen günstigeren Motorrad Vignetten (Klebeschicht Rückseite, Kennung A) und Vignetten für PKW usw bis max 3.5t Höchstzulässigem Gesamtgewicht (Kennung B) unterschieden. Diese haben die Klebeschicht vorne zum ankleben auf der Windschutzscheibe von innen.Es gibt keine extra Vignetten fürs Motorrad - die Vignetten sind schlicht und ergreifend von beiden Seiten lesbar. Zu mindestens die Schweizer - bei den österreichischen bin ich mir fast sicher, dass es auch so ist.
Der Kleber der Vignette greift meine Scheibe nicht an. Soll ich das mal reklamieren - oder hat jemand nen Tipp für mich wie ich die Angriffsfläche präparieren kann?haben wir es bald? Bis zum Saisonbeginn sollte diese Angelegenheit geklärt sein.![]()
in der Plauderecke würde ich dir empfehlen es mit 20W/50 Öl zu versuchen. Mineralisch, ist klar und kurz vor Vollmond aufgetragen!.. hat jemand nen Tipp für mich wie ich die Angriffsfläche präparieren kann?
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sogar KlebezwangGar nicht gewusst, dass es hier Lesezwang gibt.
Gruß Thomas