Von vorne blitz und von hinten aufschreiben??

Diskutiere Von vorne blitz und von hinten aufschreiben?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Moin, heute war hier im Norden ja bestes Moppedwetter. Ich bin (wie viele andere auch) nach Lühe an die Elbe gefahren, nur um erstmal ein Ziel...
Buddy1

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Moin,

heute war hier im Norden ja bestes Moppedwetter. Ich bin (wie viele andere auch) nach Lühe an die Elbe gefahren, nur um erstmal ein Ziel zu haben. Und von dort durchs alte Land, dann Richtung Cuxhaven und dann wieder über die Dörfer Richtung Heimat.
Tja, Sonnenschein, nicht zu kalt und mal wieder ein bisschen mehr am Gas drehen, die "Q" braucht ja Auslauf. Und in einer Ortschaft hab ich's dann zu spät gesehen. Ein Blitzer von vorne auf der gegenüberliegenden Seite auf der B 74 in Basdahl. Ich hatte so ca. 83 km/h drauf und das rote Blitzerlämpchen hat natürlich auch das gemacht was es immer macht wenn jemand die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Macht man ja auch eigentlich nicht, weiß ich wohl, aber jetzt ist es nun mal so gewesen.

Einer der beiden Herren war außerhalb des Fahrzeuges, aber ich denke mal er hatte sich mein Kennzeichen nicht merken können.
Aber was wenn doch? Ist das Foto von vorne und das Notieren des Kennzeichens als Beweismittel ausreichend?
Vielleicht kann mir ja jemand dazu eine Aussage geben?!

Ich fahre seit 29 Jahren aktiv und unfallfrei Motorrad. Aber einen solchen Fall hatte ich bislang nicht.

Danke und Gruß

-Klaus- :o

Anschl. bin ich natürlich überall nahezu vorschriftsmäßig gefahren, das war vielleicht langweilig.

.... kommt mir bitte nicht mit "so etwas macht man doch auch nicht" oder "selbst Schuld". Niemand kann mir erzählen das er sich immer und überall zu 100% an die Regeln der StVO hält.
 
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indsmen

indsmen

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gängige Praxis

Servus,

so leid es mir für Dich tut, dass von vorne blitzen und von hinten aufschreiben ist wohl gängige Praxis und reicht allemal aus. :(:eek:

Hoffen wir für Dich, dass sich das grüne Männchen Dein Kennzeichen nicht merken konnte.

Gruss
Michael
 
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BoGSer-Rüde

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Hi Klaus,

kann Michael nur Recht geben - leider. Mir ist vor einigen Jahren das gleiche passiert: ich wurde aus einem Auto heraus von vorne geblitzt und mein Kennzeichen wurde notiert. Habe dann natürlich erst mal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben, aber no chance! Zumal das Foto - trotz Helm - eindeutig mich zeigte.

Wünsch Dir trotzdem eine schöne Saison!

Gruß, Wallace
 
Peter

Peter

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Das sehe ich aber anders.
Wenn auf dem Foto nicht erkannt wird,
wer da gefahren ist, geht mal gar nix.
Da kann sich der Beamte die Nr. aufschreiben so oft er will.
Das wäre ja noch schöner, meine Frau muss ab+an für die Neuzulassung eines
Mopeds herhalten, hat keinen Führerschein und wird dann verknackt??
Peter
 
der_Jake

der_Jake

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Das wäre ja noch schöner, meine Frau muss ab+an für die Neuzulassung eines
Mopeds herhalten, hat keinen Führerschein und wird dann verknackt??
Wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt, ist nun mal der Halter dran...... .
 
Peter

Peter

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wiesloch
@Jake,
"Wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt, ist nun mal der Halter dran"

Aber nicht in D
Peter
 
Ketzer

Ketzer

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Ich habe vor einigen Jahren das gleiche "Erlebnis" gehabt.
Als das nette Schreiben kam habe ich das Frontfoto angefordert.
Darauf war ein Motorrad mit Fahrer zu sehen;).
Ich habe zurück geschrieben und das Frontfoto mit Kennzeichen verlangt.
Nach 6 Monaten wurde das Verfahren eingestellt:D

Ich kann Dir nur raten lass Dich nicht in die Ecke treiben!!!
In der BRD ist NUR ein Frontfoto auf dem Fahrzeug,Fahrer und das Kennzeichen klar zu erkennen sind als Beweismittel zugelassen.
Diese Auskunft habe ich von dem mich bereits 2x vertretenden Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Im Zweifelsfall warst Du woanderst unterwegs;)

Bis dann Ketzer
 
Kroete

Kroete

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250ertretmeinsohn
Peter schrieb:
@Jake,
"Wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt, ist nun mal der Halter dran"

Aber nicht in D
Peter
Kann schon sein, geht aber dann evtl. in Richtung "Fahrtenbuch"?!:confused:
Auch eher ungeil...:rolleyes:

Gruss!
 
F

falke1962

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Hai Buddy !

Hatte letztes Jahr ein ähnliches Erlebnis (wie einige Vorredner). Vorn geblitzt, hinten aufgeschrieben. Hatte allerdings meine Q in der Inspektion, und eine 1200 RS vom :) für den Tag bekommen, und bin dann damit rumgedüst. Die sind also gleich zum :) , und der hat da gar nichts anbrennen lassen, und den Fahrer (falke) durchgegeben. In dem Fall hab ich gar nichts mehr gemacht. Außer bezahlen.

Ich glaube, mit dem Foto wird man in den meisten Fällen (im Falle eines Einspruch) nichts beweisen können. Soweit ich weiß, ist man im Falle, daß ein Familienmitglied gefahren ist, als Halter zu keiner Aussage verpflichtet (meistens ist ja sowieso jemand anderes gefahren). Also auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen. Im Extremfall (ist aber wahrscheinlich von Komune zu Komune verschieden) kann man aber zu einem Fahrtenbuch verdonnert werden. Und das würde ich mir in jedem Fall sparen. Muß ich grad für mein Firmen PKW führen.

Viel Spaß noch die Saison. Bin gestern 300 km gefahren, und nach einer Weile wurd´s schon recht frisch.


Viele Grüße, Martin.
 
R

rabat

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@ Buddy1

sei ein Mann und steh dazu dass du zu schnell warst.

Martin
 
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Highlandbiker

Highlandbiker

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Ich sehe es ähnlich, wie manche Vorschreiber - nur Bild von vorne mit erkennbarem Fahrer und Nummernschild gilt.
Stand deswegen selber ein Mal bei der Polizei....hatte aber schon den Anwalt mit dabei (ein Freund von mir). Er verlangte von der Dienststelle, der Beamten, die mich fotografiert hatten, den 100%igen Beweis, daß ICH und kein Anderer der Fahrer gewesen wäre - diesen Beweis konnte die Dienststelle nicht bringen und das Verfahren wurde eingestellt und das OHNE Fahrtenbuch, da ich noch nie auffällig geworden war.

Anders sieht es aus, wenn einem die Polizei nach dem Fota hinterher fährt und anhält - dann gilt das Foto, wenn ein Fahrerwechsel ausgeschlossen ist.
 
Peter

Peter

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wiesloch
@all,
Persönlich zahle ich "immer" ohne Theater wenns keine Punkte gibt!

Wenns Punkte gibt, kämpfe ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln.Wichtig ist dabei auch, daß der Mot.Anzug sowie der verwendete
Helm bis zur Einstellung des Vefahrens nicht mehr verwendet wird.
Das Fahrtenbuch winkt nicht beim ersten! und kann auch locker umgangen werden.

@Martin
"sei ein Mann und steh dazu dass du zu schnell warst"

Dann bin ich lieber kein Mann:rolleyes:
Peter
 
W

Wienerwilhelm

Gast
.. wenn er Deine Nummer lesen hat können, warst Du zu langsam.....:D:D:D
 
S

schrauber

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Eine uralte R100GS aus vielen Einzelteilen;-)
@rabat, Martin
Das finde ich nun nur daneben.

Ich durfte auch schon oft zahlen, zumal ich beruflich den ganzen tag "Onroad" bin.
Aber wenn es um Punkte und wie in diesem Fall um Fahrverbot geht einfach bis zuletzt wehren:D
Aber ist ja nur meine Meinung;) ;)
 
R

rabat

Gast
@schrauber

es wird zwar jetzt OT und ich möchte jetzt auch keine Grundsatz Depatte starten.

Ich möchte gerne wissen wie du reagierst wenn eine Auto oder Motorrad Innerorts dein Kind mit 20 Km/h zuschnell niederführt. Geschwindigkeitsregeln sind nicht nur als Schikane zu betrachten, sondern haben durchaus einen Sinn zumindestens in Ortschaften.

Martin
 
S

schrauber

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Eine uralte R100GS aus vielen Einzelteilen;-)
rabat schrieb:
@schrauber

es wird zwar jetzt OT und ich möchte jetzt auch keine Grundsatz Depatte starten.

Ich möchte gerne wissen wie du reagierst wenn eine Auto oder Motorrad Innerorts dein Kind mit 20 Km/h zuschnell niederführt. Geschwindigkeitsregeln sind nicht nur als Schikane zu betrachten, sondern haben durchaus einen Sinn zumindestens in Ortschaften.

Martin
Debatte;)
Will ich auch nicht.
Obwohl ich seit über 20 Jahren unfallfrei Motorrad fahre, glaube ich, daß es meinem Kind egal wäre ob es mit 50 oder 70km/h von einem Motorrad erfasst wird; es wäre tot.
Und ja ich bin gegen Raserei auf dem Motorrad.
Sonst hätte ich mehr als 60 PS.
Aber weil ich auch kein Heiliger bin kann ich verstehen wenn jemand um seinen Führerschein kämpft.
 
Buddy1

Buddy1

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@ Martin

Danke, wir sind jetzt da wo ich nicht hin wollte.

Ich wollte lediglich ein paar Tipps zum Verhalten in einer solchen Situation und keine D / A Grundsatzdiskussion über Verhalten im Straßenverkehr (wobei Du natürlich nicht Unrecht hast).

Ich lass' es auf mich zukommen.

Gruß

-Klaus-
 
AMGaida

AMGaida

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Buddy1 schrieb:
Danke, wir sind jetzt da wo ich nicht hin wollte.
Im Internet haben sie alle einen Heligenschein! :D

Bei einem Freund von mir sind sie vor 6 oder 7 Jahren mal zuhause aufgetaucht und wollten seinen Helm sehen. Danach fiel es ihm dann auch schwer zu leugnen, dass er das auf dem Foto ist... hat auch für 4 Wochen den Lappen abgegeben. Ich fürchte es könnte passieren, das heißt aber nicht, dass der Kollege von der Rennleitung in dem Moment gerade aufmerksam war. Ich sehe diese Blitzautos immer nur mit 2 gelangweilten Schlafmützen auf den Vordersitzen. ;)
 
Mikele

Mikele

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AMGaida schrieb:
Ich sehe diese Blitzautos immer nur mit 2 gelangweilten Schlafmützen auf den Vordersitzen. ;)
Und ich hatte seinerzeit in München riesiges Glück, dass Sonntagmorgens um 6.30 Uhr (es war kein Mensch, Auto oder sonstwas unterwegs und ich gut zu schnell) überhaupt niemand im Blitzerauto saß...

Aber zur Sache: Wenn Du angibst, ein Verwandter ERSTEN Grades sei gefahren, hast Du Zeugnisverweigerungsrecht. Und davon würde ich auf jeden Fall Gebrauch machen, wenn die Alternative Fahrverbot heißt. Im schlimmsten Fall droht dann tatsächlich das Fahrtenbuch - wahrscheinlich ist das bei einem "Ersttäter" aber nicht.

Und wenn die Kollegen von der grünen Fraktion vor der Haustür stehen und den Helm sehen wollen, hast Du natürlich einen anderen parat?!
 
Ketzer

Ketzer

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R 1150 GS was sonst ;-)))
@ Rabat ich werde jetzt mal Grundsätzlich und das mit "Vorsatz"

Das "Ösis" die besseren Menschen sind weiß man in D seit 1945
Das Ösis in D sich "immer" an alle Verkehrsregeln halten weiß ich von einem Mitglied der örtlichen Rennleitung der u.a. die A3/A5/A7 rund um FFM beobachtet.

Ich Frage mich nur ob Du auch so ein "ganzer Kerl" wärst wenn es um deinen Schein ginge:confused:

Die imaginären Kinder die in solchen Diskussionen immer wieder angeführt werden kommen mit 30 genauso zu Schaden wie mit 50 oder 70km/h.

Also bleib mal auf dem Teppich und spiel hier nicht den "Moralapostel"!!!

Im übrigen ist die "Ösirennleitung" immer sehr "Einfallsreich" wenn es darum geht deutsche ""Raser" zu überführen.

Und bevor ein falsches Licht auf die Deutschen fällt ich bin Franzose mit deutschem Pass!!!

Viel Spass beim an alle Regeln halten!

Ich habe viel Spass beim Moppedfahren:cool:!!!
 
Thema:

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